Frage an die Spezialisten...gibt es irgendwo (schon) einen Online Rechner?
Wird bei der Neuregelung ab 1.7.2017 automatisch ohne zeitliche Zuordnung für jedes Kind eine Zeit von 3 Jahren hinzugerechnet?
auch dann, wenn in den ersten 3 Jahren nach der Kindergeburt Pflichtbeitragszeiten zur KV vorliegen
auch dann, wenn die Kinder innerhalb der ersten 3 Jahre folgend geboren sind?
Beispiel zu meiner Verdeutlichung:
2 Hälfte des Erwerbsslebens vom 1.8.1997 bis 31.8.2017
Pflichtversichert in der KV ab 1.1.2003 - bisher keine 9/10 Belegung ( Vorbeiträge nur bis 1986)
Neu
2 Kinder, sagen mir mal * 1984 * 1986
Bisherige fiktive Fehlzeit in der zweiten Hälfte des Erw.lebens = vom 1.8.97-31.12.2002 = 65 Monate
2 Kinder = 72 MONATE; Lücke damit mehr als geschlossen, 9/10 nach neuem Recht erfüllt
Neuregelung KVdR
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Re: Neuregelung KVdR
Hallo,
sollte so sein - wenn Du z.B. am 01.08. einen rentenantrag stellen würdest, dann muss ja entsprechend berfechnet werden - hier ist es gut erklärt - https://rente-rentenberater.de/krankenversicherung/versicherungs-beitragsrecht/615-%C3%A4nderungen-bei-der-krankenversicherung-der-rentner-kvdr.html
Gruss
Czauderna
sollte so sein - wenn Du z.B. am 01.08. einen rentenantrag stellen würdest, dann muss ja entsprechend berfechnet werden - hier ist es gut erklärt - https://rente-rentenberater.de/krankenversicherung/versicherungs-beitragsrecht/615-%C3%A4nderungen-bei-der-krankenversicherung-der-rentner-kvdr.html
Gruss
Czauderna
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Re: Neuregelung KVdR
Danke,
damit sind meine Fragen beantwortet.

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