Freiwillige Krankenversicherung, weniger Einnahmen, wieder Familienversicherung?

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michelle20
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Freiwillige Krankenversicherung, weniger Einnahmen, wieder Familienversicherung?

Beitragvon michelle20 » 16.08.2017, 23:15

Hallo zusammen,

ich habe folgende Situation. Ich habe ein Kleingewerbe, nicht hauptberuflich.
Ich bin ab September 2016 freiwilliges Mitglied bei der GKV geworden.
Davor war ich über meinen Mann familienversichert.

Meine Einnahmen waren 2015 ein paar Hundert Euro über der Grenze für die Familienversicherung, sodass ich dann 2016 freiwillig versichert wurde.

Jetzt haben wir heute den aktuellen Steuerbescheid für 2016 erhalten. Meine Einnahmen/Gewinn lagen bei 4500 Euro im Jahr 2016.
Ich habe jetzt erfahren, dass die Einnahmen-Grenze für die Familienversicherung im Jahre 2016 bei 4980 Euro liegt. Komme ich denn jetzt rückwirkend ab Sept. 2016 wieder zurück in die Familienversicherung? Oder zu welchem Zeitpunkt wäre die Familienversicherung wieder möglich? Ich habe die Beträge für die freiwillige Krankenversicherung von September 2016 bis Juli 2017 bezahlt. Werden mir die gesamten Beiträge wieder erstattet?

Ich war auch heute direkt bei der Krankenkasse vor Ort und habe den aktuellen Steuerbescheid vorgelegt und sie wollen jetzt prüfen, ob wieder eine Familienversicherung möglich ist. Ob ich die Beiträge erstattet bekomme, dazu konnten sie mir nichts sagen.

Viele Grüße

Michelle

Czauderna
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Re: Freiwillige Krankenversicherung, weniger Einnahmen, wieder Familienversicherung?

Beitragvon Czauderna » 17.08.2017, 13:56

Hallo,
ich kenne es so aus meiner Praxis, dass wir in solchen Fällen die Familienversicherung rückwirkend bestätigt haben und die freiwillige Versicherung auch rückwirkend beendet haben was dann natürlich auch zur Rückzahlung der Beiträge führte. Wir hatten dadurch als Kasse keine Nachteile - eventuelle Leistungen hätten wir auch innerhalb der Familienversicherung zahlen müssen (Barleistungen konnte es nicht geben, da keine hauptberufliche Selbständigkeit vorlag) und was die Beiträge anging, so schlugen im RSA. (Risikostrukturausgleich) Familienversicherte höher zu Buche als mancher freiwillig Versicherte mit Mindestbeitrag. Ich denke, dass deine Kasse das auch so machen wird.
Gruss
Czauderna

michelle20
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Re: Freiwillige Krankenversicherung, weniger Einnahmen, wieder Familienversicherung?

Beitragvon michelle20 » 21.08.2017, 14:57

Hallo,

vielen lieben Dank für Ihre Nachricht.
Ich warte jetzt auf Antwort von der Krankenkasse, ich bin wirklich gespannt, ob sie das auch so handhaben werden.
Ich rechne aber mal damit, dass ich bestimmt nochmal nachfragen muss, es war schon beim Beitrag für die freiwillige Versicherung ein Kampf, dass ich nur den Mindestbeitrag zahlen musste, die Krankenkasse wollte fast 400 Euro Beitrag, bei einer Einnahme von knapp 500 Euro monatlich im Jahre 2015.



Viele Grüße

Michelle

michelle20
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Re: Freiwillige Krankenversicherung, weniger Einnahmen, wieder Familienversicherung?

Beitragvon michelle20 » 30.08.2017, 11:16

Hallo, ich habe schon Nachricht von der Krankenkasse.
Meine Familienversicherung beginnt wieder zum 01.09.2017, rückwirkend für 2016 wäre es nicht möglich, weil der Steuerbescheid jetzt aktuell von August 2017 wäre und ich musste ja beim letzten Mal, wo ich in die freiwillige Versicherung kam, auch nicht für das komplette Jahr die Beiträge nachzahlen, so wurde mir das jetzt erklärt. Da kam ich 2016 ab Sept. in die Freiwillige Versicherung und musste auch erst ab Sept. 2016 die Beiträge bezahlen.

Ich hoffe, dass ist so korrekt, nicht, dass ich die Beiträge doch noch erstattet bekommen könnte für 2016 bis heute?


Um welche Krankenkasse handelt es sich denn bei Ihnen Czauderna?



Viele Grüße

Michelle

Czauderna
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Re: Freiwillige Krankenversicherung, weniger Einnahmen, wieder Familienversicherung?

Beitragvon Czauderna » 30.08.2017, 18:05

Hallo,
bei mir war es die DAK, aber ich muss dazu schreiben, dass ich damit schon vor langer Zeit (ca. 6 Jahre) aktiv befasst war. Die Argumentation mit dem Steuerbescheid verstehe ich nicht so ganz, da dessen Inhalte und Auswirkungen (Zeitpunkt der Einstufung nach Ausstellung des Bescheid) nur bei hauptberuflich Selbständigen wirklich relevant sind. Ich kenne keine Vorschrift oder Verlautbarung die einer Kasse es verbietet so zu entscheiden wie es die Realität wiedergibt, also in diesem Fall rückwirkende Familienversicherung, lasse mich aber, wie immer, gerne eines besseren belehren.
Gruss
Czauderna


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