Berufssoldat GKV nach Kündigung über §5 Abs Nr 13 a
Verfasst: 27.08.2017, 20:11
Hallo,
ich bin Berufssoldat und möchte mein Dienstverhältnis kündigen (formal bitte ich den Kaiser, auf meine Dienste als Offizier zu verzichten). Ich möchte eine Beschäftigung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze annehmen.
Ich bin Baujahr 1975, verheiratet und Kinder. Meine Frau ist zur Zeit wegen den Kindern zu Hause und nach auslaufen Elternzeit etc über die Beihilfe und PKV (70/30) versichert. Die Kinder ebenfalls Beihilfe / PKV (80/20). Bei einer Vollversicherung kann ich also recht einfach die kosten ermitteln in der PKV und stelle fest nicht annähernd akzeptabel.
Ich war bis 12/1996 in der GKV pflichtversichert (gut fünf Jahre). Ab 1/1997 habe ich meinen Wehrdienst angetreten und mich Laufe des Wehrdienst verpflichtet, erst Soldat auf Zeit (SaZ) und in 2006 zum Berufssoldat (BS). (evtl ist die für Änderungen 2009 relevant)
Ich habe mit der Ernennung zum SaZ eine kleine Anwartschaft abgeschlossen. (Könnte ich natürlich kündigen)
Wenn ich kündige, kann ich dann am ersten Tag um 00:01 meine Mitgliedschaft in der GKV nach §5 Abs 1 Nr 13 a erklären?
Ich bin nicht anderweitig krankenversichert und ich ich war zuletzt gesetzlich versichert.
Soldaten haben Anspruch auf sogenannte freie Heilfürsorge und müssen sich gemäß §6 SGB nicht versichern. Im Gegensatz zu Beamten haben sie aber keine private Krankenversicherung für einen Eigenanteil von 30% oder 50%. Für mich sieht das aus, als wäre cih einfach 20 Jahre im Ausland gewesen.
Alle anderen Beispiele auch hier im Forum, die ich gefunden habe handeln von SaZ, die Studium / Ausbildung und Übergangsgebührnisse nach der Dienstzeit haben. Das entfällt bei mir, mit Ablauf meiner Dienstzeit sind wir geschiedene Leute und ich kriege nichts.
Im ersten Wurf hat die Techniker Krankenkasse (meine damalige GKV) mein Ansinnen abgelehnt, und zwar "Eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs 1 Nr 13 ist jedoch ausgeschlossen für Versicherte, die nach § 6 Abs Nr 1 versicherungsfrei sind. Dies ist im § 6 Abs 3 geregelt". Stehe ich auf dem Schlauch, am Ende von Absatz 3 steht, "Dies gilt nicht für die in Absatz 1 Nr. 3 genannten Personen, solange sie während ihrer Beschäftigung versicherungsfrei sind." Versicherungsfrei wären nach meinem Wissen Soldaten und Bundespolizisten (Länderpolizisten erhalten Beihilfe und PKV). Damit entfällt Absatz 3 doch für mich? Oder ist das der Rettungsanker für Beamte / Angehörige die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen keine PKV finden?
Die Workarounds aus der Situation sind mir so weit bekannt, 3 Jahre Schweiz, eine Beschäftigung unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze vorschieben oder noch origineller, mich auf einen zivilen Posten bei NATO bewerben und dort kündigen, für die Leute gibt es einen eigenen Passus im SGB.
ich bin Berufssoldat und möchte mein Dienstverhältnis kündigen (formal bitte ich den Kaiser, auf meine Dienste als Offizier zu verzichten). Ich möchte eine Beschäftigung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze annehmen.
Ich bin Baujahr 1975, verheiratet und Kinder. Meine Frau ist zur Zeit wegen den Kindern zu Hause und nach auslaufen Elternzeit etc über die Beihilfe und PKV (70/30) versichert. Die Kinder ebenfalls Beihilfe / PKV (80/20). Bei einer Vollversicherung kann ich also recht einfach die kosten ermitteln in der PKV und stelle fest nicht annähernd akzeptabel.
Ich war bis 12/1996 in der GKV pflichtversichert (gut fünf Jahre). Ab 1/1997 habe ich meinen Wehrdienst angetreten und mich Laufe des Wehrdienst verpflichtet, erst Soldat auf Zeit (SaZ) und in 2006 zum Berufssoldat (BS). (evtl ist die für Änderungen 2009 relevant)
Ich habe mit der Ernennung zum SaZ eine kleine Anwartschaft abgeschlossen. (Könnte ich natürlich kündigen)
Wenn ich kündige, kann ich dann am ersten Tag um 00:01 meine Mitgliedschaft in der GKV nach §5 Abs 1 Nr 13 a erklären?
Ich bin nicht anderweitig krankenversichert und ich ich war zuletzt gesetzlich versichert.
Soldaten haben Anspruch auf sogenannte freie Heilfürsorge und müssen sich gemäß §6 SGB nicht versichern. Im Gegensatz zu Beamten haben sie aber keine private Krankenversicherung für einen Eigenanteil von 30% oder 50%. Für mich sieht das aus, als wäre cih einfach 20 Jahre im Ausland gewesen.
Alle anderen Beispiele auch hier im Forum, die ich gefunden habe handeln von SaZ, die Studium / Ausbildung und Übergangsgebührnisse nach der Dienstzeit haben. Das entfällt bei mir, mit Ablauf meiner Dienstzeit sind wir geschiedene Leute und ich kriege nichts.
Im ersten Wurf hat die Techniker Krankenkasse (meine damalige GKV) mein Ansinnen abgelehnt, und zwar "Eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs 1 Nr 13 ist jedoch ausgeschlossen für Versicherte, die nach § 6 Abs Nr 1 versicherungsfrei sind. Dies ist im § 6 Abs 3 geregelt". Stehe ich auf dem Schlauch, am Ende von Absatz 3 steht, "Dies gilt nicht für die in Absatz 1 Nr. 3 genannten Personen, solange sie während ihrer Beschäftigung versicherungsfrei sind." Versicherungsfrei wären nach meinem Wissen Soldaten und Bundespolizisten (Länderpolizisten erhalten Beihilfe und PKV). Damit entfällt Absatz 3 doch für mich? Oder ist das der Rettungsanker für Beamte / Angehörige die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen keine PKV finden?
Die Workarounds aus der Situation sind mir so weit bekannt, 3 Jahre Schweiz, eine Beschäftigung unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze vorschieben oder noch origineller, mich auf einen zivilen Posten bei NATO bewerben und dort kündigen, für die Leute gibt es einen eigenen Passus im SGB.