Lebenspartnerin gesetzlich - ich privat

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

lenny0506
Beiträge: 3
Registriert: 29.08.2017, 18:44

Lebenspartnerin gesetzlich - ich privat

Beitragvon lenny0506 » 29.08.2017, 19:00

Hallo,

folgende Frage:

ich bin privat krankenversichert
meine Lebenspartnin, nicht Frau ist gesetzlich versichert.
Wir haben 3 Kinder 1- 5 - 8 Jahre alt.

Meine Partnerin arbeitet Teilzeit und verdient sozialversicherungpflichtig ca. 600-900 Euro im Monat,
die Kinder sind über sie versichert.

Ich arbeite seit 2016 nicht mehr, da ich wegen Krebserkrankung private Berufsunfähigkeits-Rente beziehe (2500 Euro mtl.).
Beziehe also kein Gehalt mehr, ggf. mal einen Minijob in Aussicht.

Wir planen nun zu heiraten.
Bei wem müssen dann die Kinder versichert werden?

Es heißt ja immer beim Besserverdiener, ich verdiene ausser der privaten Versicherungsleistung BU-Rente nichts mehr, max. Minijob.
Meine künftige Frau dann weiterhin 600-900 euro pro Monat.
Zählt also diese private BU Rente wie ein Gehalt?
Wir würden natürlich gerne die Kinder weiterhin über meine Partnerin versichern.
Alle drei haben natürlich private Zusatzversicherungen.

Kennt sich damit jemand aus?

Danke

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Lebenspartnerin gesetzlich - ich privat

Beitragvon Czauderna » 29.08.2017, 19:30

Hallo,
solange dein Einkommen nicht die Beitragsbemessungsgrenze (2017 = 4350,00 €) überschreitet, können die Kinder bei der Mutter, dann deiner Ehefrau, weiter in der GKV versichert bleiben in der kostenlosen Familienversicherung.
Die gesetzliche Grundlage findest du hier unter Abs. 3 -http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/10.html
Gruss
Czauderna

lenny0506
Beiträge: 3
Registriert: 29.08.2017, 18:44

Re: Lebenspartnerin gesetzlich - ich privat

Beitragvon lenny0506 » 30.08.2017, 10:06

Danke für die Antwort.

§ 10 SGB V Familienversicherung
"(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt."

heißt also,
1. "bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt" - meine Rente dürfte nicht höher als 4350 pro Monat sein, sonst müssen die Kinder bei mir versichert werden. Oder meinte man hier nur die gesetzliche Rente, nicht meine private Rente aus einer Versicherungsleistung?

2. Meine Rente ist zwar regelmäßig höher als das Einkommen meiner Partnerin/Frau, liegt jedoch unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 2017: 4350 Euro, somit können die Kinder bei der Frau gesetzlich versichert bleiben.

3. Zählen zur Jahresarbeitsentgeltgrenze auch Mieteinahmen, Zinsen, Aktiengewinne, oder ähnliches.

Danke nochmal.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste