GKV Beitragsbemessung bei einzelnen Tagen selbständiger Tätigkeit

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Anacol
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GKV Beitragsbemessung bei einzelnen Tagen selbständiger Tätigkeit

Beitragvon Anacol » 06.09.2017, 21:47

Ich habe zum 30.09.2015 gekündigt, mich arbeitslos gemeldet und an 9 Tagen selbständig gearbeitet und mich an den Tagen vom Bezug des Arbeitslosengeldes abgemeldet. Vorher war ich angestellt und habe in 2015 an 8 Tagen nebenberuflich selbständig gearbeitet.

Ich habe jetzt erst meinen Steuerbescheid 2015 bekommen und direkt bei der Krankenkasse eingereicht. Mein Einkommen für die insgesamt 17 Tage selbständige Tätigkeit in 2015 belief sich auf 1346 €. Nun schreibt mir die Krankenkasse meine beitragspflichtige Einnahme in 2015 beträgt 2.375,40 (1356 € / 17 * 30 = 2.375,40 €). Das plus Kapitalerträge, die ich einmalig in 2015 erwirtschaftet habe (allerdings am 9.9.15 als ich noch angestellt sei) soll dann auch verpflichtende Grundlage für die Beiträge 2016 und 2017 sein, da ich bisher nur vorläufige Beiträge bezahlt habe mangels Steuerbescheid aus der selbständigen Zeit.

Meine zwei Fragen
1) Kann das stimmen? Ich habe doch gerechnet auf die zwölf Monate nur 1346/12= 112,16 € pro Monat erwirtschaftet.
2) Dürfen die Kapitalerträge herangezogen werden obwohl die Aktienveräußerung in der angestellten Zeit war und natürlich einmalig?

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