Familienversicherung Behindertes Kind

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tascha2002
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Familienversicherung Behindertes Kind

Beitragvon tascha2002 » 12.09.2017, 15:10

Hallo,

vlt.habe ich hier ja Glück und jemand kennt sich aus.



ich habe Probleme mit meiner Krankenkasse.
Mein Sohn geb. März 1994 ist Gehörlos und hat eine Geistige Einschränkung.
Er hat GDB 100 Merkzeichen GL und RF auf die Gehörlosigkeit und, GDB 50 auf die Geistige Einschränkung.
Mein Sohn hat eine Ausbildung für Behinderte Menschen an einem Berufsbildungswerk gemacht. Die Beiträge der Krankenkasse wurden von der Arbeitsagentur getragen. Im Anschluss hat mein Sohn 1 Jahr in einem Seniorenheim gearbeitet, diese Stelle wurde mit 50 % durch die Arbeitsagentur gefördert. Leider konnte der Vertrag aufgrund Umbaus nicht verlängert werden und mein Sohn wurde Arbeitslos und war ALG1 berechtigt, in dieser Zeit zahlte ebenfalls die Arbeitsagentur die Beiträge zur Krankenversicherung.
Nun läuft das ALG 1 zum 30.09.17 aus und es ist leider keine Arbeitsstelle in Sicht.
ALG 2 berechtigt ist mein Sohn nicht, da er unter 25 ist und in meinem Haushalt lebt.
Zum 01.10.17 müsste er wieder Kindergeldberechtigt sein, es wurde bereits von der Kindergeldkasse festgestellt das seine Behinderung mit ursächlich ist und das er Kindergeldberechtigt ist wenn sein Einkommen unter die Grenze fällt. Einkommen ab 01.10.17 0 Euro, Antrag ist gestellt.

Ich habe bei der Krankenversicherung einen Antrag gestellt das mein Sohn zum 01.10.17 wieder über mich Familienversichert werden soll.
Voraussetzungen liegen ja eigentlich vor
Behinderung seit Geburt
Vor Beginn Ausbildung über mich Familien versichert
Ab 01.10.17 ohne Einnahmen
Feststellung der Kindergeldkasse das die Behinderung ursächlich ist.
Heute habe ich mit der Kasse telefoniert und man teilte mir mit man benötige noch Unterlagen wie ärztliche Gutachten, Therapiepläne,
ein Attest das mein Sohn aufgrund der Schwere seiner Behinderung nicht in der Lage sei sich selbst zu unterhalten.
Ich teilte dem Mitarbeiter der Kasse dann mit ,Gutachten liegen der Kasse ja vom MDK vor und das es keine Krankheit sondern eine Behinderung ist.
Mit der er sollte man einen geeigneten Arbeitsplatz arbeiten kann aber sicherlich eher im Niedriglohnbereich und das die Stelle die er hatte gefördert war und dies einfach nur Glück war da nach Tarif bezahlt wurde und der Arbeitgeber 50% Förderung erhalten hat.


Der Mitarbeiter sagte mir dann das mein Sohn nicht Familienversichert werden kann da er ja in der Lage sei arbeiten zu gehen. Und mein Sohn müsste somit halt selbst versichert werden.
Mein Sohn hat ab 01.10.17 0 Euro Einkommen
Er ist unter 25 wohnt in meinem Haushalt somit bekommt er kein ALG2
Er ist in der Lage mehr als 3 Stunden am Tag zu Arbeiten somit nicht berechtigt Grundsicherung zu erhalten
Der Kindsvater schuldet nur Unterhalt bis zur 1 abgeschlossenen Ausbildung-Ausbildung ist abgeschlossen

Mir kann leider keiner richtig Auskunft geben ob das alles so richtig ist, meiner Meinung müsste mein Sohn doch wieder Familienversichert werden.

Im Prinzip wird mir ja aufgezwungen das ich Staatliche Unterstützung beantragen muss obwohl ich arbeiten gehe und für meinen Lebensunterhalt seit 26 Jahren selber sorge. Und um überhaupt Staatliche Unterstützung zu erhalten müsste ich erst mal bis auf ein Schonvermögen an meine Ersparnisse. Ich verdiene ok, komme rum, aber wenn ich jetzt den kompletten Lebensunterhalt für meinen Sohn plus 180 Euro Krankenkasse zahlen muss wird es ganz schön eng.

Beim Kindergeld sind die Voraussetzungen gegeben bei der Familienversicherung nicht.
Laut Aussage des Mitarbeiters der Kasse hätten diese andere Voraussetzungen.
Und wenn ich im Internet nachlese versteh ich es eher so das die Voraussetzungen bei meinem Sohn zur Familienversicherung bestehen.

Dankeschön!!

Czauderna
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Re: Familienversicherung Behindertes Kind

Beitragvon Czauderna » 12.09.2017, 21:46

Hallo,
grundsätzlich ist die Familienversicherung auch über das 23. Lebensjahr hinaus möglich, wenn die Behinderung es nicht möglich macht, dass das Kind alleine für seinen Unterhalt sorgen kann.Genau das sollte mit der Kasse abgeklärt werden. So, wie geschildert kann von hier aus dazu keine klare Antwort, also ja oder nein, gegeben werden - jedenfalls nicht von mir - vielleicht von anderen Experten ??.
Gruss
Czauderna

aldi110
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Re: Familienversicherung Behindertes Kind

Beitragvon aldi110 » 12.09.2017, 23:19

moin,

zu der Familienversicherung kann ich dir nichts sagen, da gibt es hier Experten. Was ich dir aber mit auf dem Weg geben kann ist folgendes:

Grundsätzlich ist es richtig das der Kindsvater nur bis zum Ende der Erstausbildung Unterhalt leisten muss, aber: Wenn dein Kind sich selbst nicht unterhalten kann sind die Eltern nach BGB zum Unterhalt verpflichtet: http://www.kanzlei.de/archiv/bgbfam7-htm

Sollte dein Kind Grundsicherung beziehen, dann würden die Eltern erst zum Unterhalt ran gezogen wenn sie über 100 000 € Einkommen im Jahr haben.

Kleiner Tipp, wenn dein Sohn während der Arbeitslosigkeit erkrankt, erhält er für 78 Wochen Krankengeld in Höhe seines Arbeitslosengeldes :) dann ist er meines Wissens auch noch weiter krankenversichert.

gruß Aldi


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