Soldat kurz dem Ausscheiden

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

ThomasL
Beiträge: 1
Registriert: 20.09.2017, 14:41

Soldat kurz dem Ausscheiden

Beitragvon ThomasL » 20.09.2017, 14:49

Hallo,

habe ein kleines Problem bei dem ich einfach nicht weiterkomme. Erstmal kurz die Fakten:

Alter: 31
Familienstand: verheiratet
Kinder: 2
Dienstzeitende: 29.11.2017
Status: Student (5tes Fachsemester)

Zu Beginn meines Studiums sollte ich einen Nachweis über meine aktuelle Krankenversicherung bei der zuständigen Hochschule vorlegen. Da ich dieses nicht vorweisen konnte, sollte ich eine "Befreiung von der Krankenversicherung" einreichen. Dieses habe ich mir ohne darüber nachzudenken (mich zu belesen) getan. Besagtes Formular wurde mir ohne Rückfragen bei meiner Krankenkasse (vor Diensteintritt im Jahr 2005) ausgehändigt.

Bis zu Beginn des Praktikums gab es auch keine Probleme. Ich habe mich mit meinem Arbeitgeber darauf geeinigt, dass ich bis zu meinem Dienstzeitende ein Gehalt von 450€ erhalte, welches ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens angehoben wird, sodass ich sozialversicherungspflichtig bin. Ziel sollte es sein, dass ich ab diesem Zeitpunkt den Rest meiner Familie in die Familienversicherung mit aufnehmen kann. Diese ist bis jetzt freiwillig gesetzlich versichert.

Kann mir jemand eine Aussage darüber geben, ob ich nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr, wenn ich einer ordentlichen Arbeit nachgehe über den Arbeitgeber gesetzlich versichert sein kann? Ich bitte zu bedenken, dass zu diesem Zeitpunkt das Studium noch andauern wird.

Vielen Dank für etwaige Antworten.

Liebe Grüße
Thomas

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Soldat kurz dem Ausscheiden

Beitragvon Czauderna » 20.09.2017, 15:09

Hallo,
das könnte evtl. schwierig werden - die damalige Befreiung von der Krankenversicherungspflicht spielt meiner Meinung nach keine Rolle mehr, da du mit 31 Jahren sowieso nicht versicherungspflichtig als Student wärst. Stellt sich nun die Frage ob du als Arbeitnehmer krankenversicherungspflichtig wirst oder ob aufgrund deines Studiums die Studenteneigenschaft überwiegt - um das zu beurteilen kommt es nicht nur auf den Verdienst an sondern auch auf die wöchentliche Arbeitszeit - so kann man davon ausgehen, das bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden Arbeitnehmereigenschaft vorliegt und demnach Krankenversicherungspflicht. Entschieden wird das durch die Krankenkasse - deshalb mein Rat - setz dich mit der Krankenkasse in Verbindung. Was aber noch eine Option für dich wäre wenn deine Ehefrau in der GKV versicher wäre - dann könntest du nach dem Ausscheiden bei der Bundeswehr in die kostenlose Familienversicherung und deinen 450,00 € Job behalten, wenn du sonst keine weiteren Einkünfte hättest, wie z.B. Übergangsagebührnisse.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste