Soldat kurz dem Ausscheiden
Verfasst: 20.09.2017, 14:49
Hallo,
habe ein kleines Problem bei dem ich einfach nicht weiterkomme. Erstmal kurz die Fakten:
Alter: 31
Familienstand: verheiratet
Kinder: 2
Dienstzeitende: 29.11.2017
Status: Student (5tes Fachsemester)
Zu Beginn meines Studiums sollte ich einen Nachweis über meine aktuelle Krankenversicherung bei der zuständigen Hochschule vorlegen. Da ich dieses nicht vorweisen konnte, sollte ich eine "Befreiung von der Krankenversicherung" einreichen. Dieses habe ich mir ohne darüber nachzudenken (mich zu belesen) getan. Besagtes Formular wurde mir ohne Rückfragen bei meiner Krankenkasse (vor Diensteintritt im Jahr 2005) ausgehändigt.
Bis zu Beginn des Praktikums gab es auch keine Probleme. Ich habe mich mit meinem Arbeitgeber darauf geeinigt, dass ich bis zu meinem Dienstzeitende ein Gehalt von 450€ erhalte, welches ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens angehoben wird, sodass ich sozialversicherungspflichtig bin. Ziel sollte es sein, dass ich ab diesem Zeitpunkt den Rest meiner Familie in die Familienversicherung mit aufnehmen kann. Diese ist bis jetzt freiwillig gesetzlich versichert.
Kann mir jemand eine Aussage darüber geben, ob ich nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr, wenn ich einer ordentlichen Arbeit nachgehe über den Arbeitgeber gesetzlich versichert sein kann? Ich bitte zu bedenken, dass zu diesem Zeitpunkt das Studium noch andauern wird.
Vielen Dank für etwaige Antworten.
Liebe Grüße
Thomas
habe ein kleines Problem bei dem ich einfach nicht weiterkomme. Erstmal kurz die Fakten:
Alter: 31
Familienstand: verheiratet
Kinder: 2
Dienstzeitende: 29.11.2017
Status: Student (5tes Fachsemester)
Zu Beginn meines Studiums sollte ich einen Nachweis über meine aktuelle Krankenversicherung bei der zuständigen Hochschule vorlegen. Da ich dieses nicht vorweisen konnte, sollte ich eine "Befreiung von der Krankenversicherung" einreichen. Dieses habe ich mir ohne darüber nachzudenken (mich zu belesen) getan. Besagtes Formular wurde mir ohne Rückfragen bei meiner Krankenkasse (vor Diensteintritt im Jahr 2005) ausgehändigt.
Bis zu Beginn des Praktikums gab es auch keine Probleme. Ich habe mich mit meinem Arbeitgeber darauf geeinigt, dass ich bis zu meinem Dienstzeitende ein Gehalt von 450€ erhalte, welches ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens angehoben wird, sodass ich sozialversicherungspflichtig bin. Ziel sollte es sein, dass ich ab diesem Zeitpunkt den Rest meiner Familie in die Familienversicherung mit aufnehmen kann. Diese ist bis jetzt freiwillig gesetzlich versichert.
Kann mir jemand eine Aussage darüber geben, ob ich nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr, wenn ich einer ordentlichen Arbeit nachgehe über den Arbeitgeber gesetzlich versichert sein kann? Ich bitte zu bedenken, dass zu diesem Zeitpunkt das Studium noch andauern wird.
Vielen Dank für etwaige Antworten.
Liebe Grüße
Thomas