Leistungen bei Beitragsschulden

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Leistungen bei Beitragsschulden

Beitragvon twostroke » 23.09.2017, 18:55

Hallo,

ich bin ein extremer Fall. Bin seit dem 01.04.2007 nicht mehr Krankenversichert (Die Krankenversicherung hatte mir gekündigt). Bei einem Anruf bei meiner ehemaligen GKV wurde mir mitgeteit, das man mich jetzt nur wieder aufnehmen würde, wenn ich die Beitragsrückstände seit 01.04.2007 begleichen würde.

Hier eine sehr grobe Berechnung eines Amateurs:

Das wären 10,5 Jahre bei einem Beitragssatz von 450 Euro = 31.100 Euro (ohne 12% Zinsen). Wenn man die Zinsen und alles andere dazuzählt, wird das ein Betrag, der oberbalb von 100.000 Euro liegen würde.

Ich bin sein über 4 Jahren nicht mehr Arbeitsfähig (Und hatte in dieser Zeit keine Einnahmen) und es steht die Anerkennung als Schweberhinderter (GDS >= 50 - Merkzeichen G). Bald läuft meine Privatinsolvenz an und ich habe in ein paar Wochen einen Termin bei der Schuldnerberatung, würde aber trotzdem gerne jetzt schon ein paar (unverbindliche) Fragen stellen:

Ich hatte in der Versicherungsfreien Zeit keine Arztrechnungen, die meiner ehemaligen GKV in Rechnung gestellt wurden. Es wurde mir jedoch gesagt, dass die Kasse sich trotzdem einen Titel (nennt man das so?) holen kann und somit 30 Jahre lang die Schulden eintreiben darf. Selbst bei einer Privatinsolvenz ist man ja nach 7 Jahren Schuldenfrei. Dürfen Krankenkassen wirklich 30 Jahre lang die Beiträge nachfordern, obwohl sie in der gesamten Versicherungslosen Zeit keine Leistung erbrachten?

Wenn dem so ist ... Wie sieht es mit den Leistungen aus. Sobald ich wieder angemeldet wäre, würde ich 450 Euro pro Monat an Beiträgen zahlen müssen, die aber nicht der Schuldentilgung dienen. Halt der ganz mormale Mindestbeitrag für einen Freiberufler der freiwillg bei der GKV versichert sein will. Ich habe die Selbsständigkeit mittlerweile aufgegeben. Es hatte sich für mich so angehört, als würde ich trotzdem keine Arztkosten "bezahlt" bekommen würde. Es würde nur die Kosten für Lebensbedrohende Erkrankungen und die Behandlung von sehr starken Schmerzen übernommen. Was darüber hinausgeht (Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Behandlung von leichten Erkrankungen und Medikamente) müsste ich weiterhin aus eigener Tasche bezahlen.

Mir ist klar, dass ich einen sehr grossen Fehler gemacht habe und keine Rücklagen bei der Versicherung habe. In den 10,5 Jahren hatte ich alle Arztrechnungen aus eigener Tasche bezahlt und alle Rezepte wurden als Privatrezept erstellt.

Das ist heftig. Ich muss leider in die Privatinsolvenz gehen, weil ich 2010 einen Fehler (aus Versehen) bei der Einkommenssteuer gemacht hatte. Aus den 5.000 Euro Steuerschulden wurden 10.500 Euro, von denen ich 1.800 Euro begleichen konnte. Den Rest kann ich nicht innerhalb eines halben Jahres begleichen. Damit kann ich leben. Aber durch die Sache mit der Krankenversicherung würde ich für den Rest meines Lebens Hartz IV beziehen müssen. Arbeiten geht nur noch in ein einem begrenzten Rahmen (3 Stunden am Tag), wenn ich überhaupt noch mal eine Anstellung finden würde. Zum Glück habe ich keine Familie, die darunter leiden müsste. Aber das erscheint mir trotzdem eine sehr harte Strafe.

Liebe Grüße,

P.

Czauderna
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Re: Leistungen bei Beitragsschulden

Beitragvon Czauderna » 23.09.2017, 20:03

Hallo,
also ganz so schlimm dürfte es nicht kommen - die Nummer mit den 30 Jahren, die geht schon mal grundsätzlich gar nicht, eher sind das vier Jahre, also dann ab 2013 und wenn du keine Leistungen in Anspruch genommen hast, dann kann sich der eigentlich zu zahlende Mindestbeitrag auch noch reduzieren - guck mal hier nach - § 265a Abs. 4 SGB V. Dass du nachzahlen musst, ich denke, da kommst du nicht so ohne weiteres herum. Wenn du Arbeitslosengeld 2 beantragst, dann zahlt das Job-Center für dich den lfd. Beitrag und du hast vollen Leistungsanspruch. Ich denke, die Kasse wollte dich abschrecken mit dieser Auskunft, denn wenn sie zuständig ist, muss sie dich aufnehmen.
Gruss
Czauderna

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Re: Leistungen bei Beitragsschulden

Beitragvon twostroke » 23.09.2017, 21:49

Hallo Czauderna,

erst mal vielen Dank für deine Antwort. Ich habe lagen mit mir gehadert, ob ich einfach so schnell wie möglich eine Krankenversicherung abschließen soll, obwohl es nur noch ca. 3 Wochen bis zu Schuldnererstberatung sind. Vorher findet schon beim Finanzamt die Eidesstattliche Versicherung statt, die bei Falschangaben eine schwere Straftat ist. Hab schon genug Mist gebaut und will ein ordentliches Leben führen. Deshalb hatte ich hier um Hilfe gebeten, ob ich da sagen soll, das ich lange nicht versichert war (das ist denen nie aufgefallen).

Ich denke, das ich das Risiko eingehen werde und erst mal abwarte, was die Schuldnerberatung mir raten wird , bzw. an wen die mich verweisen (Spezialisiert auf Versicherungsrecht).

Bei der Beantragung des Termins für die Schuldnerberatung (vor 9 Monaten) sagte mir die (sehr nette) Beraterin, dass sie sich an einen Fall erinnerte, der meinem recht ähnlich war. Sie hatte ihn nicht selbst bearbeitet, aber das Ganze endete allem Anschein nach mit einer Nachforderung für 4 Jahre (Verjährungsfrist offener Rechnungen: 4 Jahre, wenn die Vollstreckung nicht angekündigt und vollzogen wurde) die, wie bei der Bilanzierung sogar auf 3 Jahre reduziert werden konnte, indem man Dinge auf andere Jahre "umbucht". Ist ein Steuerberatertrick, den ich hier nicht nennen möchte (ist etwas Unmoralisch das in meiner Situation zu machen. Man bezahlt ja in der Jugend viele Beiträge, und erst im Alter liegt man der Kassse "auf der Tasche". Das habe ich ja über 10 Jahre "umschifft"), wenn man in der letzten Dezemberwoche etwas in die Wege leitet und so aus 4 Jahren 3 Jahre machen kann. Sie sagte ... tut mir leid ... ich erinnere mich leider nicht mehr genau ... wer in den letzten vier Jahren keine Einnahmen hatte (ist bei mir der Fall ... ich hatte sogar Ausgaben. z.B. 6.500 Euro am Anfang dieses Jahres für den Steuerberater, wegen der Buchprüfung des Finanzamtes, die mein Wissen überschritt) und Überschuldet ist, würde in einen ?Sozialtarif? fallen, der je nach Versicherung und Einzelfall zwischen 40 und 140 Euro läge. Ist, glaube ich, was das Sozialamt (oder in meinem Fall das Versorgungsamt) für extrem Einkommensschwache an Versicherungen bezahlt. Das wären dann:

140 Euro * 12 Monate * 4 Jahre = 6720 Euro (ohne Zinsen) ... oder sogar weniger (die beschriebenen "aus 4 mach 3 Jahre")

Das würde ich noch hinbekommen, ohne 7 Jahre in der Insolvenz zu leben. Und selbst wenn ich 7 Jahre mit 450 Euro Hartz IV auskommen müsste. Ich hätte eine Perspektive, noch mal neu anfangen zu können. Will so schnell wie möglich wieder eine "weiße Weste" bekommen, die ich nicht mehr besudeln werde. Hab meine Lektion gelernt (Saulus -> Paulus). Ordentlich einen auf den Deckel bekommen, wäre mehr als gerechtfertigt.

Das ist alles so kompliziert. Wenn ich mir z.B. die Paragraphen des SGBs durchlese, habe ich manchmal das Gefühl, das wurde von Ausserirdischen formuliert, die mittels Anwälten die Weltherrschaft übernehmen wollen.

Hatte im Vorfeld auch die Suche des Forums genutzt, aber ich bin doch etwas zu "speziell" und auch in anderen Beiträge im Fourm sagte der Eine dies und der Andere das.

Und wer weiß, wie sich die Gesetzteslage in der Zwischenzweit geändert hat.

Liebe Grüße

P.

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Re: Leistungen bei Beitragsschulden

Beitragvon aldi110 » 24.09.2017, 00:38

moin,

ich weiß ja nicht wie du auf die 7 Jahre kommst, hier eine Richtigstellung von jemanden der in einem solchen Verfahren ist. Mein Verfahren geht genau 6 Jahre, ist sogar in 3,5 Wochen um, dann erhalte ich die Restschuldbefreiung. In 2014 gab es eine Reform, heute kann man das Verfahren nach 3 Jahren beenden wenn man 35 % der Schulden und die Verfahrenskosten bezahlt hat. Wenn man das nicht schafft kann man nach 5 Jahren fertig sein, hier muss man dann nur die Verfahrenskosten zahlen, so mein Wissensstand.

Mit Erhalt der Restschuldbefreiung sind deine Schulden nicht weg, sie sind eingefroren. Kein Gläubiger kann mehr gegen dich vorgehen und bei dir Pfänden oder so. Du kannst natürlich die Schulden auf freiwilliger Basis noch zurückzahlen, aber wer macht das?

gruß Aldi

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Re: Leistungen bei Beitragsschulden

Beitragvon twostroke » 24.09.2017, 01:33

Hallo Aldi,

erst mal Glückwunsch, dass Du in ein paar Wochen wieder "frei" bist. Die Verkürzung der Wohlbehaltensphase kenne ich zum Glück schon. Trotzdem Danke, dass Du mir diesen Tip gegeben hast. Ich wünschte, ich wäre schon da, wo Du bald sein wirst.

Im Verlauf dieser Diskussion findest Du meine sehr optimistische Abschätzungen meiner Schulden. Ich gehe von einem Betrag aus, der nach den Informationen, die ich bisher erhalten habe, im Bereich von (bin kein Schuldenprofi) mehr als 20.000 Euro liegen wird. Kurz ein paar Fakten zu mir

- Mitte 40 Jahre alt (Zu alt für den 1. Arbeitmarkt)
- Seit über vier Jahren aus dem Berufsleben
- Schwerbehindert (Wer stellt jemand wie mich ein?)
- Die Vermittlungsquote des Arbeitsamtes für (gesunde) Personen, die länger als 12 Monate Arbeitslos waren, liegt hier bei etwa 5%
- Verfahrenskosten der Insolvenz liegen hier bei ca. 2.000 - 2.500 Euro (zusätzlich zu den Schulden ... wie ist da der Zinssatz?)
- Die Zinsen des Finanzamtes (12%) und der Krankenversicherung (auch 12%?) laufen weiter (oder irre ich mich da, wenn man in der Insolvenz ist?). Das bläht meine Schulden weiter auf. Schneller, als ich die Zinsen bedienen kann.
- Mit der Restschuldbefreiung bleibt der SCHUFA-Eintrag noch weitere 3 Jahre eingetragen (Für Vermieter, mögliche Arbeitgeber, Banken usw. einsehbar) ... oder sogar für jeden, der das Schuldnerverzeichnis einsehen darf?
- Das Insolvenzverfahren dauert hier recht lange (beginnt die Wohlverhaltensphase mit der Eröffnung oder dem Beschluss?)

Ist in der Auflistung ein Fehler, um den ich mir keine Sorgen machen muss? Oder, schlimmer noch, habe ich etwas vergessen?

Ich würde nun mal gerne meine Schuld abtragen. Was ich nicht bezahle, fehlt ehrlichen und hart arbeitenden Menschen (mit Kindern) beim Monatsgehalt und der Rente. Unberechtigtes (Krankenkasse habe ich nie in Anspruch genommen) kann ich zum Teil noch akzeptieren, da ich nur wenig Rücklagen für mein Alter (da kostest man mehr, als man einzahlt) eingezahlt hatte. Hab früher nicht viel verdient und dementsprechend wenig Abgaben bezahlt.

Ich werde, auf Grund meiner stark eingeschränkten Leistungsfähigkeit, die als Beispiel genannten 35% wohl nicht schaffen können.

Sehe ich meine Situation zu negativ? Ich will irgendwann wieder in den Spiegel sehen können, ohne mich ekeln zu müssen.

Gruß

P.

Czauderna
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Re: Leistungen bei Beitragsschulden

Beitragvon Czauderna » 24.09.2017, 09:34

Hallo,
Selbst wenn du sonst keine finanziellen Probleme hättest, eine Krankenversicherung musst du haben, so oder so.
Das wird dir jeder sagen, auch die Schuldnerberatung. Natürlich werden die Beitraege zur Krankenversicherung aus den letzten vier Jahren ggf. dazu kommen, aber damit wirst du leben müssen und wenn du ALG-2 bekommst gibt es keine Leistungskuerzung.
Den Kopf in den Sand stecken ist meiner Meinung nach keine gute Loesung.
Gruss
Czauderna

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Re: Leistungen bei Beitragsschulden

Beitragvon aldi110 » 24.09.2017, 10:16

moin,

hm, ich glaube nicht das du zu alt für den Arbeitsmarkt bist. Ich wurde auch im öffentlichen Dienst eingestellt, da war ich schon über 40. Der Arbeitsmarkt hat sich wesentlich geändert, es werden in fast allen Branchen Leute gesucht. Wir kriegen z.B. kein Personal mehr auf dem freien Markt, trotz Ausschreibungen, Stellen bleiben unbesetzt. Schwerbehinderung macht im öffentlichen Dienst z.B. nichts aus. Soweit ich es weiß laufen Zinsen während des Verfahrens nicht weiter. Verfahrenskosten kann man Stunden lassen, sind meines Wissens auch nicht so hoch. Bei dem Schufaeintrag hast du recht, ist auch ziemlich blöd in der Insolvenz. Die Wohlverhaltensphase fängt mit dem Beschluss an, bei mir hatte das 1,5 Jahre gedauert, die Zeit fehlt dir dann aber hinten raus nicht etwa, sie wird voll angerechnet. Das heißt also mit Eröffnung des Verfahrens dauert es 3 oder 5 Jahre, egal wie lange es dauert bis du in der Wohlverhaltensphase bist. Ich vermute du wirst aber die 5 Jahre schaffen.

ich hoffe geholfen zu haben.

gruß Aldi

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Re: Leistungen bei Beitragsschulden

Beitragvon twostroke » 24.09.2017, 12:58

Hallo,

ich antworte in diesem Beitrag auf die Tips, die ihr mir in getrennten Antworten gegeben habt, um das Ganze nicht zu sehr aufzublähen.

Habe die letzte Nacht damit verbracht, euren Hinweisen nachzugehen und komme zu dieser Erkenntnis:

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Nach Czauderna Antort komme ich zum Schluß ... Da die Versicherungspflicht besteht, sollte ich umgehend eine Krankenversicherung beantragen. Das werde ich bei meiner letzten GKV machen. Sie hat eine sehr gute Beurteilung bei mehreren Vergleichen bekommen und ... Achtung, jetzt kommt evtl. ein Missverständnis ... es ist im Moment auch die einzige KV, die mich nicht ablehnen darf???

Da ich mehr als knapp bei Kasse bin, und schon über 4 Jahre kein Einkommen (wie z.B. Hartz IV) hatte und alle Steuerbescheide seit 2010 hier habe, wird der Beitrag nicht sehr hoch ausfallen. Bis das bearbeitet ist, war ich bestimmt schon bei der Schuldnerberatung. Das sind zwar noch 3 Wochen, aber ich kann mir vorstellen, das die KV mir erst mal Schwierigkeiten machen wird , um zu versuchen, mich mit allen Mitteln "loszuwerden".

Den Antrag zum Beitritt werde ich als Einschreiben mit Rückschein einreichen. Dann habe ich einen Nachweis, das ich mich bemüht hatte, der Versicherungspflicht nachzukommen, aber diese noch nicht aktiv ist, da die Kasse evtl. unlautere Mittel nutzt, um mich abzuschrecken.

Ich weiß nicht, ob die Versicherung innerhalb einer Frist meinen Fall bearbeitet haben muss. Aber sie ist meiner Meinung nach definitiv in der Pflicht mich anzunehmen, wenn ich mich weiter oben nicht geirrt hatte. Könnte auch zeigen, dass ich auch "beißen" kann und und meine Rechte kenne.

Bei der Vermittlung in eine Festanstellung oder bei einer Zeitarbeitsfirma wird mich das Versorgungsamt bestimmt unterstützen. Ich habe seit 2006 im IT-Bereich als Freiberufler gearbeitet und da ist man mit 45 schon "aus dem Rennen". Das ist eine typische Branche, in der junge Leute gesucht sind. Aber bei vielen Stellenausschreibungen in meinem Fachbereich sehe ich den Satz.

"Frauen und Behinderte werden bevorzugt (Bei gleicher Qualifikation)"

Könnte ja sein, dass mit extrem viel Glück eine Anstellung finde, bei der ich ein Gehakt bekomme, mit dem ich die Schulden in unter 7 Jahren tilgen kann. Evtl. gibt es ja ein Unternehmen, das diese "Floskel" wirklich ernst meint. Aber eine Anstellung ist ohne KV unmöglich. Besser jetzt schon handeln. Dann sind meine geringen Chancen schon mal etwas besser.

Die Sache mit dem Verlauf der Privatinsolvenz wird mir die Schuldnerberatung genau erklären. Danke Aldi, dass Du mir vorab schon ein paar Infos gegeben hast.

Auch Hartz IV werde ich umgehend beantragen. In den nächsten 3 Wochen bekomme ich die Schulden nicht getilgt und je früher mein Antrag eingeht, desto schneller werden Gelder an mich ausgezahlt, bzw. ich werde an die für mich zuständige Stelle verwiesen.

Seht ihr in dieser Vorgehenweise eine "Falle" bzw. kann ich da noch besser vorgehen?

Liebe Grüße

P.

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Re: Leistungen bei Beitragsschulden

Beitragvon aldi110 » 24.09.2017, 13:13

moin,

noch ein Tipp, guck mal bei www.interamt.de, gebe da deine Postleitzahl ein und aktiviere die suche...da sind alle Ausschreibungen des öffentlichen Dienstes aufgelistet. Gerade im IT Bereich wird immer Personal gesucht, zumindest hier in Niedersachsen. Bei einer Einstellung wärst du dann krankenversichert, ebenso wie nach dem Antrag auf Hartz 4 (ALG 2).

gruß Aldi

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Re: Leistungen bei Beitragsschulden

Beitragvon twostroke » 24.09.2017, 15:10

Hallo Aldi,

vielen Dank für den Link. Der sieht sehr nützlich aus. Ist in meinen Bookmarks. Falls das mit dem Hartz IV noch etwas dauert, habe ich auch die Möglichkeit, als geringfügig Beschäftigter 6 Stunde pro Woche für einen Verein im Bereich Soziales in der EDV auszuhelfen. Da könnte mir aber die Behinderung in die Quere kommen, weil ich evtl. nur 3 Stunden pro Tag arbeiten darf (obwohl ich einen 8-Stundentag locker schaffen würde ... da schleppe ich ja keine Steine oder mache ähnlich körperlich Anstrengendes.) Ich würde dann 450 Euro bekommen, und die noch fehlende Krankenversicherung wäre auch nicht so tragisch, da bei den Einnahmen keine Sozialabgaben bezahlt werden (Moment .. da war irgend etwas mit 2%, die der Arbeitgeber pauschal einzahlt). Ich wollte noch warten, da ich mit dem Taxi zum nahegelegen Bahnhof (Bushaltestelle ist zu weit weg), dann mit der Bahn 50 km und noch mal ein paar km mit dem Taxi oder Bus zum Einsatzort fahren müsste. Das Ganze (bei 3 Stunden pro Tag) wären also 16 Mal Anfahrtskosten und da würde unterm Strich nichts rauskommen. OK ... ich würde was Gutes tun und hätte mehr Kontakte zu Menschen ... aber das wäre sehr anstrengend und nicht effektiv für den Verein und nach ein paar Wochen zu "kündigen" wäre auch unfair, weil man sich ja auch erst mal einarbeiten muss, bis man Nützlich ist.

Hatte das übrigens über die Seite des Arbeitsamtes gefunden und die wollten mich auch.

Mal sehen, wie sich meine Situation nach den Gesprächen mit den Behörden und der Schuldnerberatung darstellt. Wenn sich da herausstellt, das ich noch längere Zeit keine Anstellung haben werde und ich die 6 Stunden arbeiten darf, werde ich das aber machen. Ist ein gutes Training, lerne neue Leute kennen und andere haben auch was von mir. In einer Bewerbung schadet so was bestimmt auch nicht.

Hat aber nichts mit dem Thema KV zu tun und ob ich das darf, wenn ich Hartz IV beantragt habe, aber noch nicht bekomme, ist nicht so das Thema für dieses Forum.

Hoffe ihr wart schon wählen ... oder macht das bald. Bin gerade zurückgekommen. Es war viel los. Hoffe, das war nicht nur hier so. Dann würde die Demokratie in Deutschland noch leben.

Gruß und schönes Restwochenende

P.

Edit:

habe mal ein paar Suchbegriffe eingeben. Leider im Monent keine Treffer. Lebe in einer ländlichen Region im Saarland. Aber da schaue ich öfter mal rein.


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