Krankenversicherungspflicht Ausland/Rückkehrer
Verfasst: 13.09.2007, 13:35
Hallo
Dass Rückkehrer nach D der Krankenversicherungspflicht unterliegen ist mir aus den Kommentaren schon klar geworden. Was mir nicht klar ist, ob die Versicherungspflicht nicht schon vorher gilt, wenn ich sonst keinen Anspruch auf Versicherungsschutz im Ausland habe und nicht versichert bin.
Deshalb frage ich diejenigen, die das Gesetz besser kennen.
Durch welche Vorschrift (in § 5 SGB V) wird bestimmt, dass ich als Nicht-Versicherter im Ausland lebender in die alte KV eintreten muss bzw. davon befreit bin? Ich bräuchte das für die mögliche Auseinandersetzung mit meiner KK.
Dank im Voraus.
Dass Rückkehrer nach D der Krankenversicherungspflicht unterliegen ist mir aus den Kommentaren schon klar geworden. Was mir nicht klar ist, ob die Versicherungspflicht nicht schon vorher gilt, wenn ich sonst keinen Anspruch auf Versicherungsschutz im Ausland habe und nicht versichert bin.
Deshalb frage ich diejenigen, die das Gesetz besser kennen.
Durch welche Vorschrift (in § 5 SGB V) wird bestimmt, dass ich als Nicht-Versicherter im Ausland lebender in die alte KV eintreten muss bzw. davon befreit bin? Ich bräuchte das für die mögliche Auseinandersetzung mit meiner KK.
Dank im Voraus.