Hallo,
ich bin im Moment echt geschockt von meiner GKV (Novitas BKK) und weiß gerade nicht weiter. Deshalb hoffe ich, dass mir hier geholfen bzw. die Sachlage genauer erklärt werden kann.
Zur Situation:
Ich bin nicht erwerbstätig. Bis zum 30.06.07 habe ich ALG II bezogen und war dementsprechend versichert. Mit dem Amt gab es große Probleme und es verweigert deshalb seit dem 01.07.07 die Zahlungen. Das heißt ich bin seit dem 01.07.07 nicht mehr versichert. Heute hat sich die Krankenkasse bei mir gemeldet und nachgefragt was da nun los ist. Ich habe sofort dort angerufen und gesagt, dass ich halt keine Bezüge vom Amt habe und nicht erwerbstätig bin. So nun sagt mir der gute Mann am Telefon: Dann müssen wir sie pflichtversichern und das kostet pro Monat 133 Euro ... zu zahlen ab dem 01.07.07. Wovon soll das jemand ohne Bezüge zahlen? Und da ich über dieses neue Gesetz bis jetzt nichts wusste, bin ich trotzdem gezwungen rückwirkend zu zahlen? Naja auf alle Fälle heirate ich am 10.10.07 und ich hatte Hoffnung, dass man das nun einfach "so lässt" und mich dann ab dem 10.10.07 familienversichert. Aber nein mit denen ist nicht zu reden.
Meine Frage nun: Kann man da irgendwas machen oder bin ich wirklich gezwungen diese Beiträge zu zahlen/nach zu zahlen? Zudem habe ich nicht einmal seit dem 01.07.07 eine Leistung der Krankenkasse in Anspruch genommen.
Nicht falsch verstehen, wenn ichs zahlen muss, dann wirds halt auch gezahlt ... aber ich find das trotzdem ziemlich unverschämt dieses Gesetz. Deshalb möchte ich mich erstmal absichern, damit ich dem Staat nicht unnötig Geld in den A.... schiebe.
Lieber Gruß
Fee
Probleme mit dem GKV-WSG
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Wohl kaum an das Sozialamt.
Da Mondfee dem Grunde nach erwerbsfähig und nach dem SGB II leistungsberechtigt ist, hat sie gem. § 21 SGB XII kein Anspruch auf Sozialhilfe.
Mondfee muss einfach nur die Probleme mit der ALG II-Behörde lösen, mehr nicht! Dann ist sie auch wieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGB V pflichtversichert und diese Pflichtversicherung bricht die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Tja, wenn Mondfee nicht zahlt, hat sie dennoch Anspruch auf Versorgung in akuten Notfällen. Die neue Versicherungspflicht ist so eine Art der Notversorgung zum Nulltarif. Wobei die Beitragspflicht bleibt und wird Mondfee ein Leben lang verfolgen!!!
Da Mondfee dem Grunde nach erwerbsfähig und nach dem SGB II leistungsberechtigt ist, hat sie gem. § 21 SGB XII kein Anspruch auf Sozialhilfe.
Mondfee muss einfach nur die Probleme mit der ALG II-Behörde lösen, mehr nicht! Dann ist sie auch wieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGB V pflichtversichert und diese Pflichtversicherung bricht die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Tja, wenn Mondfee nicht zahlt, hat sie dennoch Anspruch auf Versorgung in akuten Notfällen. Die neue Versicherungspflicht ist so eine Art der Notversorgung zum Nulltarif. Wobei die Beitragspflicht bleibt und wird Mondfee ein Leben lang verfolgen!!!
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