Hallo,
das richtig passende auf meine Frage habe ich beim Durchsuchen des Netzes und dieses Forums noch nicht gefunden. Vielleicht ist die Antwort aber einfach.
Es geht um die Beitragspflichtigkeit von Einkünften aus Vermietung im Zusammenhang mit bestehenden Versicherungsverhältnissen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Konkret:
- Ehepartner 1 ist angestellt und, wegen Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze, "freiwillig" in der gleichen GKV wie zuvor als Pflichtversicherter
- Ehepartner 2 ist angestellt und pflichtversichert, mit Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze
- Es bestehen zusätzliche positive Einkünfte aus Vermietung
Bei Ehepartner 1 gehe ich davon aus, dass wegen Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze keine weiteren Beiträge aufgrund der Vermietungseinkünfte fällig werden.
Wie aber ist das bei Ehepartner 2?
Danke
Gesetzliche Krankenkasse: Beitragspflicht aus Vermietungseinkünften
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Gesetzliche Krankenkasse: Beitragspflicht aus Vermietungseinkünften
Hallo,
solange er bzw. sie pflichtversichert ist zählen sonstige Einkünfte (ausgenommen Versorgungsbezüge), wie z.B. Mieteinkünfte nicht zum beitragspflichtigen Einkommen. Was Ehegatte 1 betrifft - richtig erkannt.
Gruss
Czauderna
solange er bzw. sie pflichtversichert ist zählen sonstige Einkünfte (ausgenommen Versorgungsbezüge), wie z.B. Mieteinkünfte nicht zum beitragspflichtigen Einkommen. Was Ehegatte 1 betrifft - richtig erkannt.
Gruss
Czauderna
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