Beitrag GKV für Hausfrau - Ehemann PKV - 3 Kinder

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

molle123
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 14
Registriert: 02.04.2016, 15:36

Beitrag GKV für Hausfrau - Ehemann PKV - 3 Kinder

Beitragvon molle123 » 04.10.2017, 14:08

Hallo an alle,

nach dem Auslaufen meines ALG I - Bezuges Ende Oktober möchte ich weiter freiwillig in der GKV bleiben. Mein Mann ist privat krankenversichert, ebenso unsere drei Kinder.

Wie berechnet sich mein Beitrag? Ich habe kein eigenes Einkommen, auch keinen 450 € - Job.

Wo kann man ggf. nachlesen, wie der Beitrag zur freiwilligen GKV-Mitgliedschaft berechnet wird?

Danke und Grüße

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4279
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Beitrag GKV für Hausfrau - Ehemann PKV - 3 Kinder

Beitragvon Czauderna » 04.10.2017, 14:50

Hallo,
dein Beitrag bemisst sich nach dem Einkommen deines Mannes, um genauer zu sein - es werden 50% des Einkommens deines Ehemannes zzgl. 50% deines Einkommens zugrunde gelegt - maximal werden aber nicht mehr als 50% der Beitragsbemessungsgrenze ( 2017 = 2175,00 €) genommen, was in etwas einen monatlichen Beitrag von 390,00 € (je nach Kasse) incl. Pflegeversicherung ausmacht - naehres dazu -
[url]https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0ahUKEwj9q9GxgNfWAhUBBMAKHSWLCPoQFggnMAA&url=https%3A%2F%2Fwww.gkv-spitzenverband.de%2Fmedia%2Fdokumente%2Fkrankenversicherung_1%2Fgrundprinzipien_1%2Ffinanzierung%2Fbeitragsbemessung%2F2014-12-10_Beitragsverfahrensgrundsaetze_Selbstzahler_sechste_Aenderung.pdf&usg=AOvVaw2AqOk6ofHSfFvbchxmDSKJ[/url]
Gruss
Czauderna

molle123
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 14
Registriert: 02.04.2016, 15:36

Re: Beitrag GKV für Hausfrau - Ehemann PKV - 3 Kinder

Beitragvon molle123 » 04.10.2017, 15:55

Wieso schreibt die Kasse mir dann, dass der Beitrag mindestens (!) knapp 800 € betragen wird?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4279
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Beitrag GKV für Hausfrau - Ehemann PKV - 3 Kinder

Beitragvon Czauderna » 04.10.2017, 16:44

Hallo,
Wenn in der Satzung der Kasse nix anderes geregelt ist, dann ist das falsch. Die Satzung findest du meist auf der Web-Seite der entsprechenden Kasse.
Gruß
Czauderna

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Re: Beitrag GKV für Hausfrau - Ehemann PKV - 3 Kinder

Beitragvon Rossi » 04.10.2017, 20:56

Hm, Günter, warum soll die Posterin jetzt in die Satzung der Kasse gucken?

Jenes ist doch alter bzw. kalter Kaffee und gilt seit dem 01.01.2009 nicht mehr. Wir leben derzeit im galaktischen Zeitalter von 2017!!

Es gelten einzig und allein die einheitlichen Grundsätze des SpiBus für die Beitragsbemessung der freiwillig Versicherten.

Mein Gesetzestext sagt mir folgendes:

§ 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder



(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt.

Sagt Dein Gesetzestext etwas anderes, wonach die Satzung der jeweiligen Kasse gilt?

PKV_Abwägender
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 74
Registriert: 14.12.2016, 21:23

Re: Beitrag GKV für Hausfrau - Ehemann PKV - 3 Kinder

Beitragvon PKV_Abwägender » 04.10.2017, 21:07

Hallo und einen guten Abend,

hmm,...... jetzt bin ich aber baff.
Ja, Czauderna, Du hast zunächst einmal natürlich Recht, im Höchstfall sind es die 50 % der Beitragsbemessungsgrenze.
Ich habe es eben erst nachgelesen (wobei Dein Link bei mir allerdings nicht funktioniert), es ist korrekt.
Baff bin ich deshalb, weil ich das in den Jahren 1989 bis 1992 nicht wußte und anders behandelt wurde.

Damals entstand die gleiche Situation wie bei molle. Ich war der Verdiener, versichert in der PKV, meine Frau wurde Hausfrau ohne Einkommen.
Die gesetzliche Kasse meiner Frau schrieb mich in schöner Regelmäßigkeit immer im Herbst mit von Mal zu Mal zunehmend unverschämteren Worten an und erfragte mein genaues Einkommen. Dabei sollte ich schon für das Folgejahr auch das ganz genaue Weihnachtsgeld in Mark und Pfennig angeben.
Nur wie denn überhaupt, wenn es erst viele Wochen später ausgezahlt wurde ? Egal, man hat dann ein Einkommen von mir bekommen und ich musste immer den vollen Höchstbeitrag bezahlen, also entsprechend 100 % der Beitragsbemessungsgrenze.

War das nun voller Betrug seitens der Kasse oder haben sich die Gesetze seitdem geändert ?

Es fuchst mich jetzt umso mehr, denn erst heute lese ich, dass die 50 % - auf heute bezogen - richtig gewesen wären.
Da ich ohnehin sowieso immer den 100 %-Höchstbeitrag zu zahlen hatte, haben mich die sinnlosen Fragen nach dem Weihnachtsgeld so genervt, dass ich mit gleichartig frechen Worten 1992 meine Frau in der GKV gekündigt und in die PKV "geholt" habe.

Wie kann das passieren. dass sich eine Kasse bzw. deren Geschäftsstelle so irrt oder betrügt, oder liegt wie gefragt eine Gesetzesänderung vor ?
Immerhin scheint hier bei molle erneut ein Betrugsversuch vorzuliegen (wenn ich es so drastisch ausdrücken darf, aber die Kassenmitarbeiter sollten ihr Geschäft schon verstehen).

molle123:
Aus meinen Ausführungen geht hervor, dass die Angabe der Kasse unverantwortlich ist.
Und - sorry lieber Czauderna, aber da muss ich Dir widersprechen - es hängt auch nicht von der Satzung Deiner Kasse ab, sondern § 240 SGB V (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) gilt selbstverständlich für die GKV grundsätzlich und damit für alle Kassen.

Also, molle123, schreibe bitte Deiner Kasse ein sehr bestimmendes Schreiben.
Du musst ja nicht gleich die (versuchten) Betrugsvorwürfe erheben wie ich, aber im Notfall mit dem Anwalt drohen kannst Du schon.
Und sollte wirklich Deine Kasse auf dem vollen statt hälftigen Beitrag bestehen, hätte dies vor keinem Sozialgericht Bestand.
Die Gesetzeslage ist eindeutig beim hälftigen Beitrag (also für Dich höchstens ca. 390,- € incl. PV und nicht knapp 800,- €)

Viele Grüße

ratte1
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 453
Registriert: 03.03.2009, 20:42

Re: Beitrag GKV für Hausfrau - Ehemann PKV - 3 Kinder

Beitragvon ratte1 » 04.10.2017, 22:08

Hallo molle123,

die höchste Beitragsstufe wird angenommen, solange der KK noch keine Angaben über die Einkünfte vorliegen. Daher sollte es für richtige Einstufung ausreichen, diese Daten nachzureichen.

MfG
ratte1

aldi110
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 230
Registriert: 22.10.2011, 23:06

Re: Beitrag GKV für Hausfrau - Ehemann PKV - 3 Kinder

Beitragvon aldi110 » 05.10.2017, 05:47

moin,

@ ratte, nach der Beschreibung von molle123 wurden Angaben dazu schon vorgelegt, sonst hätte die Kasse nicht schreiben können das der Beitrag bei knapp 800 € liegt.

https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... essung.jsp

interessant ist § 2 Beitragsbemessungsgrenze, Absatz 1

Die Beiträge werden nach den beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds
bemessen. Die Beitragsbemessung hat die gesamte wirtschaftliche Leistungsfä-
higkeit des Mitglieds zu berücksichtigen.

Auch das ist (wieder einmal) nicht berücksichtigt worden. Ist doch klar das eine Hausfrau die ALG 1 bezogen hat, nicht plötzlich einen super bezahlten Job hat (und wenn würde der Arbeitgeber sie anmelden).

Ich rege mich über diese Machenschaften der Krankenkassen schon seit Jahren auf, da sich hier nichts ändert muss man davon ausgehen das dies systematisch gemacht wird. Oder, die dort arbeitenden Menschen werden so schlecht ausgebildet das sie einfach nicht wissen was sie machen...glaube ich persönlich aber weniger.

gruß Aldi

molle123
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 14
Registriert: 02.04.2016, 15:36

Re: Beitrag GKV für Hausfrau - Ehemann PKV - 3 Kinder

Beitragvon molle123 » 05.10.2017, 09:17

Hallo und vielen Dank für die ausführliche Diskussion,

ich habe mir das jetzt alles einmal durchgelesen und bin auf den Punkt Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gestoßen. Werden diese Einnahmen voll angerechnet? Oder werden zu bedienende Kredite, Instandhaltungen etc. abgezogen?

Was passiert, wenn nicht unerhebliche Mieteinnahmen bestehen? Sagen wir mal so 2.500 €/Monat (ohne Abzüge von Verbindlichkeiten). Wäre das dann mein eigenes Einkommen? Was ist mit dem Einkommen meines Mannes? Wird das dann trotzden noch zu 50% angerechnet?

Danke an alle!

PKV_Abwägender
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 74
Registriert: 14.12.2016, 21:23

Re: Beitrag GKV für Hausfrau - Ehemann PKV - 3 Kinder

Beitragvon PKV_Abwägender » 05.10.2017, 18:13

Das ist ein beitragspflichtiges Einkommen, das anzugeben ist. Werbungskosten, Instandhaltung können abgezogen werden (Kredite meines Wissens nicht).
Ich habe aber auf die Schnelle nicht herausgefunden, ob nach Gesetzeslage dieses Einkommen nach a) oder b), die ich im Folgenden beschreibe, eingerechnet wird. Aber so oder so bleibst Du immer noch weit unter der Angabe der Kasse.

a): das Einkommen aus der Miete wird zum Familieneinkommen hinzugerechnet. Das wäre also das Einkommen Deines Mannes + Dein Arbeitseinkommen (= 0) + Deine Mieteinnahme. Die Summe wird wieder nur zu 50 % genommen und daraus ein Beitrag berechnet. Dass sich dieser Beitrag rechnerisch durch die Miete zunächst erhöhen würde, spielt keine Rolle, denn genau so wie ohne Mieteinnahme käme die Deckelung durch 50 % der Beitragsbemessungsgrenze zum Tragen (es bleibt also unverändert bei ca. 390,- € mtl. Beitragshöhe).

b): das Einkommen aus der Miete ist Dein persönliches Einkommen, aus welchem direkt der Beitrag berechnet wird.
Wesentlich ist nun, dass die Mieteinnahme bei angenommen 2.400,- € (2500 - geschätzt 100) über (D)einer Einkommensgrenze von 2175,- € liegt, oberhalb derer nicht mehr das Einkommen Deines Mannes hinzuaddiert wird. Es wird nun statt dessen Dein eigenes Einkommen wie sonst üblich zu 100 % für die Beitragsberechnung herangezogen. Im Ergebnis dürfte sich ein Monatsbetrag von ca. 430,- € ergeben (auf die 2400,- €).

Ich zitiere hierzu aus den entsprechenden Erläuterungen der TK für Deinen Fall (Ehepartner in der PKV):
"Das Einkommen Ihres Ehe- und Lebenspartners zählt nicht mit, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen auf Sie zutrifft:
..........Sie haben im Jahr 2017 mindestens 2.175 Euro Einkommen im Monat.
" Zitat Ende.


Sofern Deine Mieteinnahme tatsächlich sogar noch deutlich höher ausfallen würde als von Dir genannt und Ihr beide deshalb mit dem Gedanken spielt, die Miete evtl. als Einkommen Deines Mannes zu deklarieren (dann würde in jedem Fall wieder a) gelten), sind dazu sicher die Ausführungen eines Anwalts interessant, der der Meinung ist, dass dies mit einem Abtretungsvertrag - der der Kasse vorgelegt werden könnte - möglich ist.
Ich selbst würde es wegen 40,- € mehr im Monat nicht machen; Ihr nagt ja wahrlich nicht am Hungertuch.

Aber Du kannst es hier selbst nachlesen (sofern es nach 5 Jahren, da aus 2012, immer noch stimmt):
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... UVfvyDBbFt

Grüße


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste