Angenommen Ehepartner A und B sind beide freiwillig in der GKV versichert (als Selbständige, nicht familienversichert).
EkSt-rechtlich werden aber beide gemeinsam veranlagt.
Ehepartner A hat im Jahr X gem.EkSt-Bescheid 5000 Euro zu versteuerndes Einkommen und Ehepartner B 40000 Euro zu versteuerndes Einkommen.
Wird für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge nur das jeweilige eigene zu versteuernde Einkommen herangezogen
oder das gemeinsame Einkommen (gem.EkSt-bescheid) geteilt durch 2?
Peter
Fragen zur Beitragsberechnung freiw.Versicherte und Ehepartner
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Fragen zur Beitragsberechnung freiw.Versicherte und Ehepartner
Hallo,
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Gruss
Czauderna
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