Versicherung über die Halbweisenrente ab dem Todestag?

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Mary
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Versicherung über die Halbweisenrente ab dem Todestag?

Beitragvon Mary » 18.10.2017, 21:09

Hallo zusammen,

ich bin momentan die ehrenamtliche, rechtliche Betreuerin von einem Mädchen, 18 Jahre alt.
Nun ist vor ein paar Monaten ihre Mutter verstorben und sie war nicht mehr familienversichert.
Ich habe daraufhin einen Antrag auf Halbweisenrente gestellt und mir wurde bei der AOK gesagt, dass sie nun über die Rente versichert sei.
Heute habe ich einen Anruf erhalten, dass es jetzt eine Versicherungslücke gäbe.

Und zwar ist die Mutter am 23.07. verstorben, aber der Antrag wurde erst am 22.09. gestellt. Die AOK sagte mir nun heute, dass es jetzt vom 24.07.-21.09. eine Versicherungslücke geben würde und ich sie in der Zeit als freiwilliges Mitglied versichern müsste.
Ab dem 22.09. wäre sie dann als Rentenantragsstellerin versichert.

Das ganze kommt mir etwas komisch vor und deshalb wollte ich hier im Forum mal nachfragen was ihr davon haltet?
Ich hätte nun gedacht, dass die Versicherung ab dem Todestag der Mutter über die Rente läuft und nicht erst ab dem Tag an dem der Antrag gestellt wurde.

Viele Grüße,
Mary

Czauderna
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Re: Versicherung über die Halbweisenrente ab dem Todestag?

Beitragvon Czauderna » 18.10.2017, 22:16

Hallo,
also, wenn sich da nichts geändert hat, dann beginnt die Krankenversicherung der Rentner mit dem Rentenbeginn, frühestens mit dem Tag der Rentenantragstellung hier der Link zur Rentenversicherung - https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/.../R0815.pdf -
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Versicherung über die Halbweisenrente ab dem Todestag?

Beitragvon heinrich » 19.10.2017, 06:52

richtig, wie Czauderna schreibt

die Rentnerversicherung bzw. zunächst Rentenantragstellerversicherung beginnt ab dem Tag
der Rentenantragstellung.

Und die Zeit davor: MUSS ja auch eine Versicherung bestehen. Nämlich die (obligatorische) Anschlussversicherung
nach § 188 Abs. 4 SGB V. Diese hat den Status einer freiwilligen Mitgliedschaft (lt. Gesetz).

Diese Mitgliedschaft ist natürlich beitagspflichtig.

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Re: Versicherung über die Halbweisenrente ab dem Todestag?

Beitragvon Mary » 19.10.2017, 10:13

Vielen Dank euch! :)
Das hilft mir auf jeden Fall weiter!

Mary
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Re: Versicherung über die Halbweisenrente ab dem Todestag?

Beitragvon Mary » 23.10.2017, 10:45

Hallo nochmal,
hier noch ein Nachtrag nach Rücksprache mit der DRV:

Die Halbweisenrente sollte innerhalb von einer Frist von 3 Monaten beantragt werden und wird dann auch nachträglich gezahlt ab dem 1. des nächsten Monats nach Tod von Mutter/Vater (in meinem Fall also ab dem 1.8., da die Mutter am 23.07. verstorben ist).
Dadurch wird auch der Versicherungsschutz ab dem 1.8. nachträglich übernommen.
Somit entseht nur die Versicherungsücke vom 24.07.-31.07. und die ist so klein, dass die AOK NordWest hierfür keinen extra Antrag zur freiwilligen Versicherung benötigt.

Liebe Grüße Mary

Czauderna
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Re: Versicherung über die Halbweisenrente ab dem Todestag?

Beitragvon Czauderna » 23.10.2017, 17:28

Hallo,
Das würde aber bedeuten, dass die Rentenversicherung sagt, dass die KVdR. mit dem Rentenbeginn und nicht mit Tag der Rentenantragstellung beginnt - sagt das die Kasse wirklich auch auch ? Was meinen die anderen Experten dazu ?
Gruß
Czauderna

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Re: Versicherung über die Halbweisenrente ab dem Todestag?

Beitragvon Rossi » 24.10.2017, 08:28

Nun ja, ich muss dazu keine Meinung haben. Ich gucke ins Gesetz.

Zitat:


§ 186 Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

.....

9) Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Rentner beginnt mit dem Tag der Stellung des Rentenantrags.


Damit sagt uns das Gesetz, dass die Mitgliedschaft als Rentenbezieher erst am 24.09.2017 (Tag der Rentenantragstellung) beginnt, gleichwohl beginnt die Rentenzahlung schon ab dem 01.08.2017.

Dies hat dann zur Folge, dass sich Mädchen in der Zeit vom 24.07.2017 - 23.09.2017 freiwillig versichern muss. Ab dem 24.09.2017 läuft es über die Rente (beitragsfrei). In der Zeit vom 01.08.2017 (Beginn der Rente) - 23.09.2017 kann man einen Beitragszuschuss (vgl. § 106 SGB VI) bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, da ja auch eine freiwillige Krankenversicherung besteht. Dieser beträgt 7,3 % von der Rente.

Was man natürlich auch noch prüfen sollte: Gibt es noch einen Vater, über den das Mädchen ggf. in der Zeit vom 24.07.2017 - 23.09.2017 familienversichert werden kann????


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