Benötige Eure Meinung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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pfaelzer
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Benötige Eure Meinung

Beitragvon pfaelzer » 20.10.2017, 15:14

Hallo zusammen,

ich wollte mich mal kurz nach Eurer Meinung erkundigen.

Sachverhalt:
Ich bin als hauptberuflich selbständiger versichert. Ich war in der Zeit vom 21.03.2017 bis 01.04.2017 und vom 02.08.2017 bis 13.08.2017 aufgrund eines Arbeitsunfalles im Verletztengeldbezug.

Aus Einfachheitsgründen nehme ich nun nur die Beiträge zur KV.

Im März wurden folgende Beiträge berechnet: 325,76 EUR (Monatsbeitrag) * 20 Beitragstage / 30 Tage (Monat) = 217,17 EUR. Mein Widerspruch, dass der März 31 Tage hat und in einem Teilmonat dies auch dementsprechend zu berücksichtigen ist wurde mit Hinweis auf § 223 SGB V abgewiesen.

Nun gut dachte ich im August, da der 31.Tag diesmal auf einen "Beitragstag" fiel, würde die Rechnung entsprechend so aussehen:
325,76 EUR (Monatsbeitrag) * 19 Beitragstage / 30 Tage (Monat) = 206,31 EUR. Nun hat aber die Krankenkasse mit Verweis auf die Beitragsverfahrensgrundsätz darauf hingewiesen, dass für die Beitragsberechnung immer von den tatsächlichen Tagen, für die k e i n e Beitragsfreiheit besteht berechnet wird. Also Berechnung wie im März und Beitrag 217,17 EUR.

Ich bin aber der Meinung, dass entsprechende Unterbrechungen, welche nicht mindestens einen vollen Kalendermonat umfassen, entsprechend mit der Anzahl der Kalendertage des Monats gerechnet werden müssten.

Also März und August folgendermaßen:
325,76 EUR (Monatsbeitrag) * 20 Beitragstage / 31 Tage (Monat) = 210,17 EUR Beitrag.

Kann mir hier jemand Vorschläge zur Klagebegründung geben oder hat evtl. das gleiche Problem auch schon gehabt.

Danke vorab und einen Guten Start ins Wochenende.

Liebe Grüße
Pfaelzer

heinrich
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Re: Benötige Eure Meinung

Beitragvon heinrich » 21.10.2017, 17:28

VL = Verletztengeld , STB = Einkommensteuerbescheid, KK = Krankenkasse

es geht um einen Streitwert von ca. 10 EUR.
jeweils für März und August

habe ich Dich richtig verstanden, dass Du eine Klage beim Sozialgericht erwägst ?

Bevor ich eine Antwort sende, erst einmal eine Gegenfrage.

Die 325,76 EUR dürften ein Betrag sein, der aufgrund des Mindestbemessungsgrundlage berechnet wurde
also aus mtl. 2231,25 EUR.

2231,25 x 14,6 % = 325,76

Du müsstest also bei einer KK ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sein.
Beitragssatz 14,0 % plus 0,6 % Zusatzbeitragssatz

Ausgehend von der Mindestbemessungsgrundlage von mtl. 2231,25 müsste es ja so sein, dass
Deine Einkünfte aus dem letzten Einkommensteuerbescheid (STB) , der der KK vorliegt
WENIGER als mtl 2231,25 (jährlich 26775 EUR) an Einkünften aus der selbstständigen Tätigkeit ausweist.

UND DANN, wenn es weniger ist (was sein MUSS)
müsste die Krankenassen eigentlich sogar in den Zeiten des Verletztengeldbezuges
nooooch Beiträge aus dem sogenannten Aufstockungsbetrag berechnen.

Dies scheint Deine KK allerdings nicht gemacht zu haben... oder ?


Bsp:
letzter STB Einkünfte aus Selbstständigkeit 12.000
= mtl. 1.000

Berechnung der Beiträge aus 2231,25
davon aus tatsächlicher Selbstständigkeit 1000,00
davon aus Aufstockung zu 2231,25 1231,25

aus diesen 1231,25 müsste die KK durchgehend (auch während des Bezuges von VL).

FRAGE: hat die KK hieraus durchgehend berechnet ?

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Re: Benötige Eure Meinung

Beitragvon pfaelzer » 21.10.2017, 19:55

Hallo heinrich,

korrekt. Im Jahr 2015 lag mein Gewinn unterhalb der Mindestbemessungsgrundlage. Ich bin mit einem Wahltarif bei der KK versichert, so dass ab dem 15.Tag auch ein KG-Anspruch besteht. Der genannte Wert war nur beispielhaft genannt, um nicht zuviele Zahlen reinzubringen.

Es geht auch momentan "nur" um einen Streitwert i.H.v. ca. 10,00 EUR. Aber mein Streitwert evtl. auf 10.000 Versicherte in Deutschland hochgerechnet ergibt immerhin 100.000,00 EUR Beitragseinnahmen der gesetzlichen KKen, welche dort unberechtigterweise nicht zustehen.

Aber um Deine Zahlen zu ergänzen.

Verletztengeldbezug kommt aus einer Versicherungssumme in Höhe von 80.000,00 EUR im Jahr.

Somit 80.000,00 * 360 / 450 = 64.000,00 EUR auf das Jahr gerechnet.

Die Krankenkasse erhält somit von der BG einen monatlichen Betrag 778,67 EUR (64.000,00 * 14,6% / 12 = 778,67 EUR).

Die Krankenkasse berechnet während der Beitragsfreiheit keine Beiträge.

Die Rechnung von denen sieht folgendermaßen aus (Mindesbemessungsgrundlage):
KV 325,76 EUR * 20 / 30 = 217,17 EUR
PV 56,90 EUR * 20 / 30 = 37,93 EUR
Zusatz 24,54 EUR * 20 / 30 = 16,36 EUR
Krankengeldwahltarif bleibt außer Betracht, da für 30 Tage durchgehend versichert.

Meine Rechnung
KV 325,76 EUR * 20 / 31 = 210,17 EUR
PV 56,90 EUR * 20 / 31 = 36,71 EUR
Zusatz 24,54 EUR * 20 /31 = 15,83 EUR

Um es abschließend zu ergänzen erhält die KK von mir im März für 20 Tage Beiträge und von der BG weitere 11 Tage Beiträge. Im August erhält die KK von mir für 19 Tage Beiträge und von der BG für weitere 12 Tage Beiträge. Irgendwo passt es hier nicht und meistens geht es immer zu Gunsten der KK, was m.E. nicht sein kann.

LG pfaelzer

heinrich
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Re: Benötige Eure Meinung

Beitragvon heinrich » 22.10.2017, 14:10

die 80.000 mit der BG haben mit Deiner Beitragsberechnung nichts zu tun.

Auf meine Frage, ob der Beitrag während des Aufstockungsbetrages DURCH berechnet wurde , hast Du nicht geantwortet.

Dass die Prämie für den Tarif (ab 15. Tag) durchgehend berechnet, ist keine Antwort zu meiner Frage,
ob der BEITRAG durchgehend aus dem Aufstockungsbetrag berechnet wurde.

Evt. schaust Du nochmals nach.

heinrich
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Re: Benötige Eure Meinung

Beitragvon heinrich » 22.10.2017, 19:46

sorry,

Du hattest ja geschrieben, dass die KK während der Beitragsfreiheit (richtig: während des Verletztengeldbezuges)
KEINE Beiträge berechnete.

Das ist dann schon mal f a l s c h von der KK. Die KK hätte MEHR berechnen müssen

Während des Verletztengeldbezug hätte die KK aus dem Aufstockungsbetrag (in meinem Bsp aus 1231,25 EUR mtl)
DURCHGEND Beiträge (ich meine nicht die Prämie) berechnen müssen.

Nachzulesen in § 8 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler.

Bei der Sache mit den Tagen liegst Du leider nicht richtig.
Die KK hat vollkommen Recht.

Und es kommt noch dicker: wenn Du den STB 2017 einreichen wirst, dann teilt die KK (wenn sie dies denn richtig macht)
nicht durch 12 Monate, sondern spart die Tage des Verletztengeldbezugs aus. Der Divisor ist dann kleiner als 12
und die Bemessungsgrundlage wird höher.

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Re: Benötige Eure Meinung

Beitragvon pfaelzer » 22.10.2017, 21:58

Also eine Berechnung aus dem Aufstockungsbetrag ist bisher nicht erfolgt. Würde für mich aber keinen Sinn machen. Dann würde derjenige, der unter der Mindestbemessungsgrundlage verdient doppelt bestraft. Und noch dazu erhält Sie ja Beiträge von der BG annähernd an der Bemessungsgrenze.

heinrich
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Re: Benötige Eure Meinung

Beitragvon heinrich » 23.10.2017, 22:06

auch wenn es für Dich keinen Sinn macht, so ist daraus ein Beitrag zu berechnen

Fragst Du mich privat, dann finde es auch nicht sonderlich gerecht.

Beruflich mache ich das aber so, dass ich auch aus dem Aufstockungsbetrag Beiträge
berechne.

Ich glaube, Du musst schon klagen. Aber Du wirst keine Eier haben, dies zu tun; jede Wette.

Hier ein bischen auftrumpfen reicht nicht. Komm trau Dich, verklag die KK.


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