KV während Übergangszeit zum Aufenthaltstitel

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Melanny
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KV während Übergangszeit zum Aufenthaltstitel

Beitragvon Melanny » 20.10.2017, 16:15

Hallo,

mein Mann, noch im Heimatland (Kanada), wird eine Rente erhalten (ab November), die über den Freibetrag liegt, um die Familienversicherung in Anspruch zu nehmen. Nun geht es um die freiwillige Versicherung für Drittstaatler in der GKV und damit um die Aufenthaltsgenehmigung von mehr als 12 Monaten.

Wir werden 3 Jahre beantragen und sind zuversichtlich, diese zu bekommen. Doch da gibt es diese Zeit zwischen Antragstellung und Bewilligung.

Deshalb die Frage: Wie versichern zwischen Antragstellung auf FZF und Genehmigung?

Mit der GKV hatte ich ein Gespräch und das Ergebnis: Es sei nur privat möglich und das schließt dann aber die "Rückkehr" in die GKV aus, da wegen der Zwischenzeit eine private Vorversicherung vorliegen würde.

Melanny
Zuletzt geändert von Melanny am 21.10.2017, 21:17, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: KV während Übergangszeit zum Aufenthaltstitel

Beitragvon Czauderna » 20.10.2017, 18:41

Hallo,
du schreibst, dass er ab November diese Rente bekommt - wie ist er denn z.Zt. krankenversichert , noch noch in Kanada ?.
Gruss
Czauderna

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Re: KV während Übergangszeit zum Aufenthaltstitel

Beitragvon Melanny » 20.10.2017, 18:49

Er ist in Kanada staatlich (gesetzlich), also nicht privat, versichert, lebt auch noch dort. Im Oktober wird er 65 und erhält Rente ab November. Die Familienzusammenführung ist geplant.

Gruß Melanny


Korrektur zum Einstiegsbeitrag:

Mit "Rückkehr" meinte ich "Aufnahme" in die GKV nach einer privaten Versicherung - also eine Reise- oder Gästeversicherung, denn auch diese würden eine Aufnahme wegen privater Vorversicherung verhindern. (so mitgeteilt von meiner GKV)

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Re: KV während Übergangszeit zum Aufenthaltstitel

Beitragvon Frank1 » 31.10.2017, 22:12

1.) Antrag auf FZF stellen, bekommen und dann soll der Ehemann nach Deutschland kommen und kann in die GKV.
2.) Antrag auf FZF stellen, nachdem Ehemann in D angekommen ist. Reiseversicherung. Nach Erhalt des Visum in die GKV.
Eine Reiseversicherung gilt nicht als private Vorversicherung. Diese Auskunft liegt daran, dass die GKV die Aufnahme vermeiden möchte, genauso wie übrigens eine Private Krankenversicherung.

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Re: KV während Übergangszeit zum Aufenthaltstitel

Beitragvon Melanny » 01.11.2017, 15:52

Hallo Frank,
danke für Deinen Hinweis.

Punkt 1 wäre ideal, geht aber nicht, da der Aufenthaltstitel im Land gestellt werden muss.
Punkt 2: Mein Mann benötigt kein Visum. Einreise - Sprachkurs - Einwohnermeldeamt - FZF/Antrag - Fiktionsbescheinigung - warten auf AT.
Oder meinst Du mit Visum den Erhalt des Aufenthaltstitels?

Reiseversicherung ist keine Vorversicherung - das klingt gut. Wie kann ich damit gegenüber der GKV argumentieren?

Es gibt noch eine weitere Variante: RV im Heimatland kaufen, die gilt aber nur 212 Tage und ca. 4 Monate wird er für den Sprachkurs hier verbrauchen. Ob die restlichen 3 Monate bis zum Erhalt des Titels reichen, ist ungewiss.

(Ein Sprachkurs im Heimatland mit anschließendem Herflug würde auch 4 Monate aufbrauchen, da seine Provinz keine Kurse anbietet und gesetzliche KVs an die Heimat-Provinz gebunden sind. Die KV seiner Provinz deckt nicht die Kosten der KV der "Sprachkurs-Provinz".)

Könnte er sich dann hier nachversichern über eine Gäste-VS (care concept)? Stellt diese Art der VS auch keine private Vorversicherung dar?

LG
Melanny

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Re: KV während Übergangszeit zum Aufenthaltstitel

Beitragvon Frank1 » 01.11.2017, 19:40

Ein Antrag auf ein Visum für eine Familienzusammenführung muss fast immer im Heimatland gestellt werden. Z.B. Thailand.
Ausnahmen z.B. USA, Israel, Südkorea und Kanada. Kanadier können den Antrag sowohl in Kanada als auch in Deutschland stellen.
Auch benötigen Staatsangehörige der letztgenannten Staaten keinen Sprachkurs (A1).

40 Jahre in Kanada gesetzlich krankenversichert. Und dann soll eine Weiterversicherung in Deutschland wegen einer 2monatigen Reiseversicherung nicht möglich sein?

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Re: KV während Übergangszeit zum Aufenthaltstitel

Beitragvon Melanny » 01.11.2017, 21:41

Gute Frage. Irgendwie muss die Lücke zu füllen sein.

Sprachkurs muss sein, da mein Mann zu mir, zu seiner deutschen Ehefrau reist.
Wäre mein Mann mit einem AT hier (Stammberechtigter), dürfte seine Ehefrau, egal aus welchem Land, zu ihm nach Deutschland ohne A1 einreisen. Musste mir diesen Satz im Ausländergesetz auch erst erklären lassen.

Wir bleiben bei der Visum freien Einreise. Alles andere bringt noch mehr organisatorischen Aufwand und Zeitdruck. Sorry, aber mir ist nicht bekannt, dass man den Antrag zum Aufenthaltstitel im Ausland stellen kann. Jene, die ein Visum brauchen, stellen auch hier erst in der Zeit der Visum-Gültigkeit ihren Antrag auf einen AT.

Nun gut, unser Problem ist die GKV und dass er bescheidene Rente bekommt. Vielleicht könnte ich einmal bei einer anderen GKV nachfragen? Meine AOK blockt massiv.

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Re: Gäste-VS beim Übergangszeit zum Aufenthaltstitel - GKV blockt weiter

Beitragvon Melanny » 13.01.2018, 08:00

Hallo,

meine GKV ist der Meinung: Eine Gästeversicherung sei eine private Krankenvorversicherung, die nicht zur Aufnahme als freiwilliges Mitglied in die GKV nach Erhalt des Aufenthaltstitel führt.

Auf mein Gegenargument, dass es sich dabei um keine Voll- KV handele, geht man nicht ein, man müsse prüfen.
Ich habe die Frage im November schriftlich bei der GKV persönlich bei einem Mitarbeiter eingereicht, ich bekomme keine Antwort.

Ich rief im Servicebereich an, wurde weitergeleitet. Aber auch dann: Man könne mir so schnell keine Antwort geben, es müsse sehr viel geprüft werden. Seit August bemühe ich mich um diese Angelegenheit und was das "sehr Viel" ist, konnte man auch nicht sagen. Man wollte mein Anliegen weiterreichen und zurückrufen. Das ist auch schon wieder 5 Wochen her. Man möchte dafür meine Telefonnummer, meine E-Mail- Adresse und einige Details zum "Fall". Das hat man bekommen. Aber wenn die GKV sowieso nicht reagiert, wozu das alles?

Ich vermute, man hat meine schriftliche Anfrage gar nicht "zur Kenntnis" genommen. Ich weiß nicht mehr weiter.

Schönes Wochenende
Melanny

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Re: KV während Übergangszeit zum Aufenthaltstitel

Beitragvon Czauderna » 13.01.2018, 09:15

Hallo,
Wieder hingehen und/ oder einen Rechtsanwalt einschalten.
Gruß
Czauderna


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