rückwirkend vom Arbeitgeber abgemeldet
Verfasst: 22.10.2017, 21:11
Ein freundliches Hallo in die Runde.
Ich habe folgendes Problem, ich bin in 2014 ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingegangen. Es ist ein kleines Drei-Mann Unternehmen, der Unternehmer, ich als Angestellter und eine Aufhilfe. Das Bruttogehalt betrug 900 Euro pro Monat. Die Jahre 2014 und 2015 gab es keine Probleme. Auf Grund des niedrigen Nettobetrages bekam ich das Geld in bar ausgezahlt, es liegen auch für 2014 und 2015 Gehaltsabrechnungen, elektronische Lohnsteuerkarte vor, ebenso die Jahremeldungen zur Sozialversicherung.
Im Kalenderjahr 2016 bekam ich zwar noch mein Geld, aber keine Gehaltsabrechnung mehr. Das ganze zog sich hin bis Juni 2017. Als ich dann beim Arbeitgeber auf meine elektronische Lohnsteuerkarte bestand, hat er mich einfach telefonisch bei der gesetzlichen Krankenversicherung rückwirkend zum 01.02.2016 abgemeldet. Das sind knapp 1,5 Jahre rückwirkend. Eine Kündigung oder Abmeldung zur SV habe ich bis heute nicht.
Am Samstag hatte ich dann Post meiner gesetztlichen Krankenkasse bekommen, mit einem Fragebogen zur Klärung meines Versicherungsstatus und den Hinweis das ich mich für die Zeit rückwirkend freiwillig versichern müsse.
Erstens kann ich das nicht bezahlen. Zweitens habe ich die Zeit gearbeitet, aber wenn der Arbeitgeber lügt was kann ich da machen. Was ist mit den Jahresmeldungen, wofür gibt es die, wenn der Arbeitgeber sich gar nicht dran halten muss um diese abzugeben oder hat da vielleicht sogar meine Krankenkasse geschlafen und häte diese frühzeitig einzufordern müssen.
Was kann ich machen? Ist das wirklich legal das ein Unternehmer 16 Monate rückwirkend sich die Beiträge ersparen kann ich der dumme bin?
Danke wenn sich jemand die Zeit für mein Problem nimmt.
Gruß
Andreas
PS. Bin seit dem 01.07.2017 in einer neuen sozialversicherungspflichtigen Anstellung und lege größten Wert auf meine monatliche Gehaltsabrechnung.
Ich habe folgendes Problem, ich bin in 2014 ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingegangen. Es ist ein kleines Drei-Mann Unternehmen, der Unternehmer, ich als Angestellter und eine Aufhilfe. Das Bruttogehalt betrug 900 Euro pro Monat. Die Jahre 2014 und 2015 gab es keine Probleme. Auf Grund des niedrigen Nettobetrages bekam ich das Geld in bar ausgezahlt, es liegen auch für 2014 und 2015 Gehaltsabrechnungen, elektronische Lohnsteuerkarte vor, ebenso die Jahremeldungen zur Sozialversicherung.
Im Kalenderjahr 2016 bekam ich zwar noch mein Geld, aber keine Gehaltsabrechnung mehr. Das ganze zog sich hin bis Juni 2017. Als ich dann beim Arbeitgeber auf meine elektronische Lohnsteuerkarte bestand, hat er mich einfach telefonisch bei der gesetzlichen Krankenversicherung rückwirkend zum 01.02.2016 abgemeldet. Das sind knapp 1,5 Jahre rückwirkend. Eine Kündigung oder Abmeldung zur SV habe ich bis heute nicht.
Am Samstag hatte ich dann Post meiner gesetztlichen Krankenkasse bekommen, mit einem Fragebogen zur Klärung meines Versicherungsstatus und den Hinweis das ich mich für die Zeit rückwirkend freiwillig versichern müsse.
Erstens kann ich das nicht bezahlen. Zweitens habe ich die Zeit gearbeitet, aber wenn der Arbeitgeber lügt was kann ich da machen. Was ist mit den Jahresmeldungen, wofür gibt es die, wenn der Arbeitgeber sich gar nicht dran halten muss um diese abzugeben oder hat da vielleicht sogar meine Krankenkasse geschlafen und häte diese frühzeitig einzufordern müssen.
Was kann ich machen? Ist das wirklich legal das ein Unternehmer 16 Monate rückwirkend sich die Beiträge ersparen kann ich der dumme bin?
Danke wenn sich jemand die Zeit für mein Problem nimmt.
Gruß
Andreas
PS. Bin seit dem 01.07.2017 in einer neuen sozialversicherungspflichtigen Anstellung und lege größten Wert auf meine monatliche Gehaltsabrechnung.