rückwirkend vom Arbeitgeber abgemeldet

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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AndreasNRW
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rückwirkend vom Arbeitgeber abgemeldet

Beitragvon AndreasNRW » 22.10.2017, 21:11

Ein freundliches Hallo in die Runde.

Ich habe folgendes Problem, ich bin in 2014 ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingegangen. Es ist ein kleines Drei-Mann Unternehmen, der Unternehmer, ich als Angestellter und eine Aufhilfe. Das Bruttogehalt betrug 900 Euro pro Monat. Die Jahre 2014 und 2015 gab es keine Probleme. Auf Grund des niedrigen Nettobetrages bekam ich das Geld in bar ausgezahlt, es liegen auch für 2014 und 2015 Gehaltsabrechnungen, elektronische Lohnsteuerkarte vor, ebenso die Jahremeldungen zur Sozialversicherung.

Im Kalenderjahr 2016 bekam ich zwar noch mein Geld, aber keine Gehaltsabrechnung mehr. Das ganze zog sich hin bis Juni 2017. Als ich dann beim Arbeitgeber auf meine elektronische Lohnsteuerkarte bestand, hat er mich einfach telefonisch bei der gesetzlichen Krankenversicherung rückwirkend zum 01.02.2016 abgemeldet. Das sind knapp 1,5 Jahre rückwirkend. Eine Kündigung oder Abmeldung zur SV habe ich bis heute nicht.

Am Samstag hatte ich dann Post meiner gesetztlichen Krankenkasse bekommen, mit einem Fragebogen zur Klärung meines Versicherungsstatus und den Hinweis das ich mich für die Zeit rückwirkend freiwillig versichern müsse.

Erstens kann ich das nicht bezahlen. Zweitens habe ich die Zeit gearbeitet, aber wenn der Arbeitgeber lügt was kann ich da machen. Was ist mit den Jahresmeldungen, wofür gibt es die, wenn der Arbeitgeber sich gar nicht dran halten muss um diese abzugeben oder hat da vielleicht sogar meine Krankenkasse geschlafen und häte diese frühzeitig einzufordern müssen.

Was kann ich machen? Ist das wirklich legal das ein Unternehmer 16 Monate rückwirkend sich die Beiträge ersparen kann ich der dumme bin?
Danke wenn sich jemand die Zeit für mein Problem nimmt.
Gruß
Andreas

PS. Bin seit dem 01.07.2017 in einer neuen sozialversicherungspflichtigen Anstellung und lege größten Wert auf meine monatliche Gehaltsabrechnung.

Czauderna
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Re: rückwirkend vom Arbeitgeber abgemeldet

Beitragvon Czauderna » 22.10.2017, 22:54

Hallo,
Der Arbeitgeber kann dich nicht telefonisch und vor allen Dingen nicht rückwirkend bei der Kasse einfach abmelden und dass dann noch fuer über ein Jahr rückwirkend. Da passt etwas nicht. Er hat doch die Beitraege fuer dich entrichtet, denn wenn nicht, dann hätte die Kasse ihm schon längst den Gerichtsvollzieher geschickt. Das mit der Jahresmeldungmust nicht maßgebend, das wird zwar von der Kasse überwacht, aber es ist so, dass z.B. Mitte des folgenden Kalenderjahres die Arbeitgeber wegen fehlender Jahresmeldungen angemahnt werden. Also, wenn jetzt die Kasse von dir eine rückwirkende Versicherung haben will, dann müsste sie tatsächlich eine entsprechende Abmeldung ( nicht mündlich) im Juni 2017 zum 31.01.2016 erhalten haben - über die Beitraege habe ich ja schon etwas geschrieben. Mein Rat - erst mal genau ist der Kasse den Sachverhalt klären und dann sofort zum Arbeitsgericht.
Gruß
Czauderna

Frank1
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Re: rückwirkend vom Arbeitgeber abgemeldet

Beitragvon Frank1 » 31.10.2017, 21:26

1.) So lange du dich in einem Arbeitsverhältnis befindest, ist allein der Arbeitgeber für die korrekte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Eine geforderte rückwirkende freiwillige Versicherung ist mehr als ein schlechter Scherz. Dreh einfach den Spiess um. Fordere von der Krankenkasse eine Bestätigung, ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber Beiträge an die Krankenkasse gezahlt hat. Über diese Auskunft besteht ein Rechtsanspruch. Es ist nicht deine Aufgabe vor ein Gericht zu ziehen und schon gar nicht vor einem Arbeitsgericht. Zuständig wäre ein Amtsgericht.

heinrich
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Re: rückwirkend vom Arbeitgeber abgemeldet

Beitragvon heinrich » 04.11.2017, 15:53

baaar ausgezahlt, keine Abrechnung bekommen

Leute Leute: der Arbeitgeber hat ihn vor langer Zeit schon bei der KK abgemeldet,
um dort natürlich auch keine Beiträge zahlen zu müssen.
Hab ich schon öfters in meiner Berufspraxis gehabt.

So wie ich von Anwälten hörte, muss nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Arbeitgericht
Klage eingereicht werden durch den Arbeitnehmer.

Frank1
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Re: rückwirkend vom Arbeitgeber abgemeldet

Beitragvon Frank1 » 05.11.2017, 18:01

Warum sollte der Arbeitnehmer vor einem Arbeitsgericht Klage einreichen?
Er steht außen vor. Zudem kann er hier keinerlei Vorteile erzielen.
Es ist eine Angelegenheit zwischen dem Arbeitgeber und der Krankenkasse.
Der Arbeitnehmer sollte aber eine Anzeige gegen den ehemaligen Arbeitgeber stellen - und zwar wegen Betruges.
Und schon sind wir wieder bei einem Amtsgericht.
Ob das Gehalt per Giro oder in bar gezahlt wurde, ist irrelevant.

Czauderna
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Re: rückwirkend vom Arbeitgeber abgemeldet

Beitragvon Czauderna » 05.11.2017, 20:12

Hallo Frank 1,
sehe ich nicht so - was sollte eine Krankenkasse dazu verleiten oder gar berechtigen gegen einen Arbeitgeber eine Klage einzureichen, nur weil dieser einen Arbeitnehmer rückwirkend abmeldet ?.
Es ist doch eine Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wenn der Arbeitgeber seine Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer nicht wahrnimmt, oder sehe ich das falsch - und wenn "ja" - warum ?.
Gruss
Czauderna

Frank1
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Re: rückwirkend vom Arbeitgeber abgemeldet

Beitragvon Frank1 » 07.11.2017, 00:23

Der Arbeitgeber haftet nicht nur für die richtige Berechnung, sondern auch für die Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung (§ 28e SGB IV). Denn bei pflichtversicherten Arbeitnehmern ist allein der Arbeitgeber gegenüber den Einzugsstellen Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags, also der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile.
Werden die Beitragsanteile durch den Arbeitgeber nicht abgeführt, hat das für die betroffenen Arbeitnehmer keine Auswirkungen. Der Versicherungsschutz bleibt zu allen Versicherungszweigen bestehen, solange die Beschäftigung gegen Entgelt fortbesteht. Auch dabei gilt: Es genügt, wenn der rechtmäßige Anspruch auf das Entgelt besteht, die tatsächliche Zahlung ist nicht relevant.

Unabhängig davon ist mir hier doch noch vieles unklar:
Hat der Arbeitgeber bis zum Zeitpunkt der erfolgten rückwirkenden Abmeldung Beiträge bezahlt?
Wenn nein, wieso ist dies der Krankenkasse nicht aufgefallen?
Wenn ja, hat er die Beiträge von der Krankenkasse zurück erhalten?
Hätte nie gedacht, dass es eine rückwirkende Abmeldung gibt. Kommt so was öfters vor? In welchen Fällen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtlich okay ist?
Zudem dachte ich immer, dass eine Krankenkasse keine Klage einreichen muss, sondern direkt Forderungen stellen kann.

Czauderna
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Re: rückwirkend vom Arbeitgeber abgemeldet

Beitragvon Czauderna » 07.11.2017, 12:37

Hallo Frank1,
das mit den Sozialversicherungsbeiträgen wissen wir ja nicht, weiß wahrscheinlich auch der Rat suchende nicht.
Ansonsten bin ich inhaltlich bei dir - auch mir ist hier das unklar, was du angeführt hast.
Gruss
Czauderna


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