Wie (Nach)Berechnung GKV-Beiträge für frühere Jahre für freiwillig Versicherten?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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pstein
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Wie (Nach)Berechnung GKV-Beiträge für frühere Jahre für freiwillig Versicherten?

Beitragvon pstein » 27.10.2017, 11:08

Angenommen man reicht jetzt (als freiwillig Versicherter) bei einer gesetzl. Krankenversicherung die EkSt-Bescheide 2014 und 2015 ein.

Bisher wurden in den Jahren 2014 bis jetzt die KV-Beiträge aufgrund von Schätzungen berechnet.

Das tatsächliche Einkommen in 2014 (gem.EkSt-Bescheid) ist nun höher als das damals geschätzte Einkommen.
Das tatsächliche Einkommen in 2015 (gem.EkSt-Bescheid) ist nun niedriger als das damals geschätzte Einkommen.

Muss man jetzt KV Beiträge (für welchen Zeitraum ?) nachentrichten?
Bekommt man jetzt zuviel gezahlte KV-Beiträge (für welchen Zeitraum) zurück erstattet?

Welche Angaben sind nun für die KV-Beitragsberechnung ab 01.2017 massgebend:
Die aus der Einkommensschätzung für 2017 oder die aus dem letzten, verfügbaren EkSt-bescheid 2015?

Peter

heinrich
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Re: Wie (Nach)Berechnung GKV-Beiträge für frühere Jahre für freiwillig Versicherten?

Beitragvon heinrich » 27.10.2017, 18:48

Frage1.:

heißt : bisher wurde 2014 bis jetzt: GESCHÄTZT,

dass die KK geschätzt hat, also wegen Deiner fehlenden Mitwirkung die
Beiträge aus der Höchststufe (Beitragsbemessungsgrenze) berechnet hat ?

oder hat das Finanzamt bisher geschätzt.

2. welches Datum hat der EKST für 2014 und wie hoch sind die Einkünfte
und wurde evt. dieser EKST berichtigt. Welches Datum hat dann der ursprünglich EKST

3.welches Datum hat der EKST für 2015 und wie hoch sind die Einkünfte
und wurde evt. dieser EKST berichtigt. Welches Datum hat dann der ursprünglich EKST

Frank1
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Re: Wie (Nach)Berechnung GKV-Beiträge für frühere Jahre für freiwillig Versicherten?

Beitragvon Frank1 » 31.10.2017, 21:55

Beiträge werden unter Vorbehalt festgelegt.
Jahresgewinn nehmen und hiervon den Beitrag ausrechnen und mit den Vorauszahlungen verrechnen. Das kann doch so schwer nicht sein.
Wenn bei der Berechnung für alle Jahre eine Nachzahlung rauskommt, diese bei der Steuererklärung angeben.


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