Beitrags Höchstsatz durch Auslandsaufenthalt
Verfasst: 01.11.2017, 19:23
Hallo an alle,
Ende letzten Jahres bin ich aus privaten Gründen vorübergehend ins nicht-EU Ausland gezogen. Aus der Vergangenheit wusste ich, dass man auch unversichert sein kann. Über die Gesetzesänderung von 2009 war ich nicht unterrichtet.
Mein AGL-I lief aus und ich dachte dass bei Beendigung, und bei keinem sonstigen Einkommen, die GKV automatisch abgemeldet würde. Falls nicht, würde der Beitrag für Personen ohne Einkünfte berechnet werden.
Ich meldete mich nicht polizeilich ab, da ich meine Wohnung untervermieten wollte um sie zu behalten. Verdient habe ich dadurch nichts, die gesamte Wohnung wurde über eine entsprechende Agentur untervermietet wurde.
Nun bin ich nach gut 11 Monaten zurück, da auch mein Untermietvertrag ausgelaufen ist. Bei den wenigen Briefen las ich den der GKV und die Aufforderungen zur Selbstauskunft.
Bis dieser Stelle ist alles in Ordnung, dass ich so Blauäugig war und davon ausgegangen war mich von allen Behörden und Stellen abgemeldet zu haben und nun völlig Frei zu sein ohne Verpflichtungen zu sein, ist mein verschulden. Das Gesetz zur Versicherungspflicht, kann man als Freiheitsbegrenzend empfinden aber gut, Gesetz ist Gesetz.
Das Problem ist aber folgendes: Da die Aufforderung zur Selbstauskunft mich nie erreicht hat und entsprechend nicht getätigt wurde, will mir die GKV nun für diese 11 Monate den maximal für eine Person möglichen Beitragssatz berechnen, ohne eine Rückstufung zu tätigen. Die so berechnete Summe ist für jemanden ohne einkommen mit ~7000€ dementsprechend katastrophal.
Interessant ist dass ich bei der Selbstauskunft vor Ort meine Kontoauszüge dabei hatte um zu beweisen, dass ich kein Einkommen habe. Der Sachverständige sagte mir aber, dass dies gar nicht nötig sei, sie wissen das, da mich kein Arbeitgeber/AGL-II in dieser Zeit angemeldet habe...
Mein glauben an den Rechtsstaat verhindert bisher, dass ich glaube dass dieser Anspruch eines Topverdieners nur irgend möglich Gerechtfertigt ist.., um es nicht direkt als Versuch der dreiste Abzocke einer Person in offensichtlich schwerer Finanzlage zu bezeichnen.
Als Beweise für meine nicht-Anwesenheit und nicht-Erhalt der Briefe habe ich meine Flugtickets, den Untermietvertrag der kompletten Wohnung, eventuell wäre es auch möglich irgendwie meine Ein- und Ausreise Zeiträume über den Flughafen zu erfahren.
Die Briefe der AOK waren die einzigen Forderungen an mich während meines Auslandsaufenthalts, die sonstigen Verpflichtungen waren nur meine Wohnungsmiete und die Dauerüberweisungen an die GEZ.
Ich bin bereit die Beträge bei einer Rückstufung sofort mitsamt Strafzins zurück zu zahlen, die Pflichtversicherung ist Gesetz selbst, wenn in den 11 Monaten nicht einmal von den Leistungen der GKV Gebrauch gemacht wurde.
Aber 7000€ an Beiträge eines vermeintlichen Topverdieners ohne Rechtfertigung zu zahlen, das kann nicht mit rechten dingen zugehen.
Danke in Voraus für Hilfe in diesem Fall,
Ares
Ende letzten Jahres bin ich aus privaten Gründen vorübergehend ins nicht-EU Ausland gezogen. Aus der Vergangenheit wusste ich, dass man auch unversichert sein kann. Über die Gesetzesänderung von 2009 war ich nicht unterrichtet.
Mein AGL-I lief aus und ich dachte dass bei Beendigung, und bei keinem sonstigen Einkommen, die GKV automatisch abgemeldet würde. Falls nicht, würde der Beitrag für Personen ohne Einkünfte berechnet werden.
Ich meldete mich nicht polizeilich ab, da ich meine Wohnung untervermieten wollte um sie zu behalten. Verdient habe ich dadurch nichts, die gesamte Wohnung wurde über eine entsprechende Agentur untervermietet wurde.
Nun bin ich nach gut 11 Monaten zurück, da auch mein Untermietvertrag ausgelaufen ist. Bei den wenigen Briefen las ich den der GKV und die Aufforderungen zur Selbstauskunft.
Bis dieser Stelle ist alles in Ordnung, dass ich so Blauäugig war und davon ausgegangen war mich von allen Behörden und Stellen abgemeldet zu haben und nun völlig Frei zu sein ohne Verpflichtungen zu sein, ist mein verschulden. Das Gesetz zur Versicherungspflicht, kann man als Freiheitsbegrenzend empfinden aber gut, Gesetz ist Gesetz.
Das Problem ist aber folgendes: Da die Aufforderung zur Selbstauskunft mich nie erreicht hat und entsprechend nicht getätigt wurde, will mir die GKV nun für diese 11 Monate den maximal für eine Person möglichen Beitragssatz berechnen, ohne eine Rückstufung zu tätigen. Die so berechnete Summe ist für jemanden ohne einkommen mit ~7000€ dementsprechend katastrophal.
Interessant ist dass ich bei der Selbstauskunft vor Ort meine Kontoauszüge dabei hatte um zu beweisen, dass ich kein Einkommen habe. Der Sachverständige sagte mir aber, dass dies gar nicht nötig sei, sie wissen das, da mich kein Arbeitgeber/AGL-II in dieser Zeit angemeldet habe...
Mein glauben an den Rechtsstaat verhindert bisher, dass ich glaube dass dieser Anspruch eines Topverdieners nur irgend möglich Gerechtfertigt ist.., um es nicht direkt als Versuch der dreiste Abzocke einer Person in offensichtlich schwerer Finanzlage zu bezeichnen.
Als Beweise für meine nicht-Anwesenheit und nicht-Erhalt der Briefe habe ich meine Flugtickets, den Untermietvertrag der kompletten Wohnung, eventuell wäre es auch möglich irgendwie meine Ein- und Ausreise Zeiträume über den Flughafen zu erfahren.
Die Briefe der AOK waren die einzigen Forderungen an mich während meines Auslandsaufenthalts, die sonstigen Verpflichtungen waren nur meine Wohnungsmiete und die Dauerüberweisungen an die GEZ.
Ich bin bereit die Beträge bei einer Rückstufung sofort mitsamt Strafzins zurück zu zahlen, die Pflichtversicherung ist Gesetz selbst, wenn in den 11 Monaten nicht einmal von den Leistungen der GKV Gebrauch gemacht wurde.
Aber 7000€ an Beiträge eines vermeintlichen Topverdieners ohne Rechtfertigung zu zahlen, das kann nicht mit rechten dingen zugehen.
Danke in Voraus für Hilfe in diesem Fall,
Ares