Selbständig und angestellt

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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pmwrelax
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Selbständig und angestellt

Beitragvon pmwrelax » 02.11.2017, 19:03

Hallo,
wenn ich angestellt und selbständig bin,
und selbständig mehr verdiene als als Angestellter,
dann muss ich die Krankenversicherung ja selbst bezahlen.

Jetzt meine Frage:
Ist es dann so,
(1) dass mein Arbeitgeber dann weder seinen Anteil noch meinen Angestellten-Anteil mehr abführt, sondern
(2) dass ich ich etwa im Rahmen einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung den gesamten Betrag bezahle.
(3) dann müsste doch auch wieder mein Nettogehalt größer sein, weil ja keine Abzüge für die Krankenversicherung anfallen?

Zum Verständnis:
Ich möchte nur sicher gehen, dass es NICHT so ist, dass ich dann neben der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich über das Angestelltenverhältnis Beiträge bezahle.
P.S. dass ich mich grundsätzlich auch privat versichern könnte, darum geht es mir jetzt nicht.

Danke!

heinrich
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Re: Selbständig und angestellt

Beitragvon heinrich » 02.11.2017, 19:30

nehmen wir also einmal an, dass es klar ist und geprüft wurde, dass Du hauptberuflich selbstständig bist,
also nicht mehr über das Arbeitsverhältnis pfichtversichert bist.

Richtig ist, dass dann aus dem Arbeitsverhältnis keine Beiträge durch den Arbeitgeber abzuführen sind
ABER: nur durch den Arbeitgeber sind daraus keine Beiträge abzuführen.
Du erhälst dann auch keinen Zuschuss mehr von Deinem Arbeitgeber zu einer möglichen freiwilligen oder privaten Kranken und Pflegeversicherung

ABER: Duuuuu musst als freiwillig versichert auch aus dem Arbeitsverhältnis Beiträge abführen.
UND auch aus der Selbstständigkeit.

ich sage immer, dass sich die Beitragsbelastung verdreifacht oder vervierfacht.

Hier ein Bsp: (der Einfachheit halber nehme ich mal nur Krankenversicherungsbeiträge mit 15 % Beitragssatz)
bisher angestellt 3000 EUR x 15 % = 450 EUR Beitrag, davon trägt ca. die Hälfte dein Arbeitgeber
Belastung für Dich 225 EUR


Senkung des Gehaltes auf 1500 bei gleichzeitiger Selbstständigkeit mit Einkünften aus diesem Bereich von 2500.

Gesamt also 4.000 EUR
x 15 % die duuuu alleine = 600 EUR Beitrag (die löhnst Du alleine und bekommst keinen Zuschuss durch Deinen Arbeitgeber, bei dem Du noch mit 1500 beschäftigt bist

ALSO: aus 225 wird eine Belastung von 600 EUR.

pmwrelax
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Re: Selbständig und angestellt

Beitragvon pmwrelax » 02.11.2017, 20:04

Danke für Deine ausführliche Antwort. Ich finde 600 Eur auch eine Wahnsinnssumme. Solange unter dem Strich aber mehr übrig bleibt, nehme ich das in Kauf.

Frank1
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Re: Selbständig und angestellt

Beitragvon Frank1 » 05.11.2017, 18:08

Leider fehlen die Angaben zu den jeweiligen Verdiensten.
Evtl. wäre es sinnvoll sich einen schönen neuen Firmenwagen und sonstige Scherze zu kaufen und den Gewinn nach unten zu drücken,
um wieder als hauptberuflich unselbständig zu gelten.

pmwrelax
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Re: Selbständig und angestellt

Beitragvon pmwrelax » 05.11.2017, 18:20

ich möchte nicht wissen, wie ich mein Einkommen nach unten drücken kann, sondern was genau passiert, wenn das selbständige Einkommen drüber liegt.

Czauderna
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Re: Selbständig und angestellt

Beitragvon Czauderna » 05.11.2017, 20:15

Hallo,
"ich möchte nicht wissen, wie ich mein Einkommen nach unten drücken kann, sondern was genau passiert, wenn das selbständige Einkommen drüber liegt."

sehr gute und vor allen Dingen auch passende Antwort !!!!.
Gruss
Czauderna


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