Doppelt versichert GKV und PKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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ruhrpotter
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Doppelt versichert GKV und PKV

Beitragvon ruhrpotter » 04.11.2017, 22:32

Hallo zusammen,

aktuell habe ich folgendes Problem:

Ich bin seit 2009 (damals noch im Referendariat) bei der DBV versichert.

Als angestellter Lehrer habe ich dann anscheinend eine Versicherung der BKK erhalten (über die Schule mit dem Angestelltenverhältnis)

Nach einem Schulwechsel und einer Stelle mit Verbeamtung habe ich dann eine Mahnung von der BKK erhalten bitte meine Beiträge zu zahlen.
Schulwechsel = Umzug > daher ging mir das Schreibe mit der Info zum Nachweis einer anderweitigen Versicherung nicht rechtzeitig zu, so dass sich die BKK automatisch verlängert hat.

Meine Frage nun:

> Leider war mir nicht klar, dass der Beitrag in meiner Abrechnung als Angestellter eine andere Versicherung ist.
>> ich war demnach mehrere Jahre doppelt versichert

> Ab der Verbeamtung erhebt die BKK nun sogar den Höchstbetrag von 790€ und die DBV zahle ich weiterhin - reicht es wenn ich der BKK einfach mitteilen, dass ich seit X Jahren bei der DBV versichert bin?

Ist eine Doppelversicherung rechtlich erlaubt und wenn nein kann ich die Beiträge einer der beiden Versicherungen zurückerhalten?

Czauderna
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Re: Doppelt versichert GKV und PKV

Beitragvon Czauderna » 05.11.2017, 09:57

Hallo,
Grundsätzlich ist es so - wenn jemand eine krankenversicherungspflichtige Taetigkeit aufnimmt, dann muss er in die GKV, in deinem Fall war es eben eine BKK. Eine solche Versicherung erfolgt aber nicht ohne Zutun oder zumindest Information des Betreffenden, z.B. Zusendung einer Krankenversicherungskarte - es wundert mich daher, dass du von einer Doppelversicherung nicht gewusst hast. Wenn eine Abmeldung des Arbeitgebers wegen Beendigung des Beschaeftigungsverhaeltnisses erfolgt, dann endet grundsätzlich auch die Mitgliedschaft in der GKV-Kasse. die Kasse informiert den Betreffenden darüber und weist ihn darauf hin, dass, wenn er keinen anderweitigen Kraneknversicherungsschutz nachweist, er durch die Kasse quasi zwangsweise freiwillig weiterversichert wird. Antwortet der Betroffene nicht innerhalb von 14 Tagen, dann wird die obligatorische Anschlussversicherung durchgeführt und das mit dem Höchstsatz, wenn keine Erklaerung über die Einkommensverhaeltnisse vorliegt. Du haettest diesen Nachweis mit dem anderweitigen Krankenversicherungsschutz (PKV) problemlos führen können und es wäre somit nicht zur Anschlussversicherung gekommen - die Frage ist hier, wann hat dich die Kasse angeschrieben und wie hast du reagiert ?
Gruß
Czauderna

ruhrpotter
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Re: Doppelt versichert GKV und PKV

Beitragvon ruhrpotter » 05.11.2017, 19:08

Ja die Schreiben hat es gegeben gingen damals aber an die falsche Anschrift, so dass ich erst mit der Mahnung die Info bekam.

Habe nach bekanntwerden einen Nachweis der DBV an die BKK gesendet, dass ich dort versichert bin - die BKK pocht aber auf Ihren Forderungen bzw. will nun noch weitere Nachweise.

Czauderna
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Re: Doppelt versichert GKV und PKV

Beitragvon Czauderna » 05.11.2017, 20:21

Hallo,
wie soll denn das - bzw. weitere Nachweise - aussehen ?
Das mit der falschen Anschrift - was heißt das - war die Anschrift schon immer falsch oder stimmte die Anschrift nicht mehr ?.
Gruss
Czauderna

ruhrpotter
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Re: Doppelt versichert GKV und PKV

Beitragvon ruhrpotter » 05.11.2017, 22:59

Ich bin umgezogen hatte vergessen dies anzugeben > meine Schuld - habe dann erst die Mahnungen bekommen als die Versicherung quasi beim Amt die Adresse nachgefragt hat


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