Doppelt versichert GKV und PKV
Verfasst: 04.11.2017, 22:32
Hallo zusammen,
aktuell habe ich folgendes Problem:
Ich bin seit 2009 (damals noch im Referendariat) bei der DBV versichert.
Als angestellter Lehrer habe ich dann anscheinend eine Versicherung der BKK erhalten (über die Schule mit dem Angestelltenverhältnis)
Nach einem Schulwechsel und einer Stelle mit Verbeamtung habe ich dann eine Mahnung von der BKK erhalten bitte meine Beiträge zu zahlen.
Schulwechsel = Umzug > daher ging mir das Schreibe mit der Info zum Nachweis einer anderweitigen Versicherung nicht rechtzeitig zu, so dass sich die BKK automatisch verlängert hat.
Meine Frage nun:
> Leider war mir nicht klar, dass der Beitrag in meiner Abrechnung als Angestellter eine andere Versicherung ist.
>> ich war demnach mehrere Jahre doppelt versichert
> Ab der Verbeamtung erhebt die BKK nun sogar den Höchstbetrag von 790€ und die DBV zahle ich weiterhin - reicht es wenn ich der BKK einfach mitteilen, dass ich seit X Jahren bei der DBV versichert bin?
Ist eine Doppelversicherung rechtlich erlaubt und wenn nein kann ich die Beiträge einer der beiden Versicherungen zurückerhalten?
aktuell habe ich folgendes Problem:
Ich bin seit 2009 (damals noch im Referendariat) bei der DBV versichert.
Als angestellter Lehrer habe ich dann anscheinend eine Versicherung der BKK erhalten (über die Schule mit dem Angestelltenverhältnis)
Nach einem Schulwechsel und einer Stelle mit Verbeamtung habe ich dann eine Mahnung von der BKK erhalten bitte meine Beiträge zu zahlen.
Schulwechsel = Umzug > daher ging mir das Schreibe mit der Info zum Nachweis einer anderweitigen Versicherung nicht rechtzeitig zu, so dass sich die BKK automatisch verlängert hat.
Meine Frage nun:
> Leider war mir nicht klar, dass der Beitrag in meiner Abrechnung als Angestellter eine andere Versicherung ist.
>> ich war demnach mehrere Jahre doppelt versichert
> Ab der Verbeamtung erhebt die BKK nun sogar den Höchstbetrag von 790€ und die DBV zahle ich weiterhin - reicht es wenn ich der BKK einfach mitteilen, dass ich seit X Jahren bei der DBV versichert bin?
Ist eine Doppelversicherung rechtlich erlaubt und wenn nein kann ich die Beiträge einer der beiden Versicherungen zurückerhalten?