KVdR und Kinder

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schlomberg
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KVdR und Kinder

Beitragvon schlomberg » 05.11.2017, 19:16

Es geht um die Vorversicherungszeit und den Zeitpunkt für den spätesten Wechsel von einer PKV in die GKV um während der Rente in der KVdR sein zu können:

Angenommen:

* Eine Erwerbstätigkeit kann in der Regel nicht vor 14 Jahren begonnen haben. Deshalb mal angenommen sie hätte am 14. Geburtstag begonnen. In der Regel wird es später gewesen sein.
* Rentenantrag zum Rentenbeginn mit 67 Jahren (theoretisch sogar bis 3 Monate später).
* Damit ist die Erwerbstätigkeit 53 Jahre lang. Die 2. Hälfte sind 26 Jahre und 6 Monate
* Die zweite Hälfte der Erwerbstätigkeit beginnt mit 40 Jahren und 6 Monaten

Nach der 9/10 Regelung wäre der Rentner dann ab Rentenbeginn in der KVdR wenn er in den zweiten 25 Jahren und 6 Monaten für 23 Jahre 10 Monate und x Tage in der GKV versichert war. Gerundet 24 Jahre!. Dann könnte man also sagen wenn der Rentner ab dem 43. Geburtstag wieder durchgehend in der GKV ist ist die Vorversicherungszeit erfüllt.

Ab 01.08.2017 werden pro Kind 3 Jahre zur Vorversicherungszeit angerechnet.

Hätte also der Rentner in diesem Beispiel 1 Kind bräuchte er nur noch 21 Jahre GKV-Mitgliedschaft (= Wechsel spätestens zum ca. 46. Geburtstag)
Hätte er 2 Kinder bräuchte er 18 Jahre (= ca. 49. Geburtstag)
Hätte er sogar 3 Kinder würden 15 Jahre reichen. In dem Fall könnte er also ca. ab dem 52. Geburtstag in die GKV und wäre damit immer noch pflichtversichert in der KVdR.

Ist das so korrekt?

Czauderna
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Re: KVdR und Kinder

Beitragvon Czauderna » 05.11.2017, 20:16

Hallo,
ja, sehe ich auch so.
Gruss
Czauderna

schlomberg
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Re: KVdR und Kinder

Beitragvon schlomberg » 05.11.2017, 20:48

Noch eine weitere Frage dazu: Wie kann man herausbekommen wann das eigene Erwerbsleben begann? Eine Krankenkasse muss das ja entscheiden. Woher hat diese die Information?

Czauderna war hier ja schon an dieser Frage mal vor ein paar Jahren dran: http://www.krankenkassenforum.de/9-10-r ... t7538.html

Nach dem hier:

- Beschäftigungen oder Tätigkeiten, die wegen ihrer Geringfügigkeit krankenversicherungsfrei waren oder bei Anwendbarkeit der Vorschriften über die Krankenversicherungsfreiheit von geringfügigen Beschäftigungen oder Tätigkeiten versicherungsfrei beurteilt worden wären,

wäre ja ein Ferienjob z.B. nicht relevant. Umgekehrt wird aber ein (Pflicht-) Praktikum direkt als relevant fürs Erwerbsleben aufgeführt.

Die Frage die sich für mich stellt ist: Woher bezieht eine Krankenkasse diese Information? Bei der "normalen" SV-Meldung ist ja nicht angegeben ob es sich um ein (Pflicht-) Praktikum oder einen Nebenjob handelt für den weder KV noch RV fällig wurde?


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