Informationspflicht?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Puenkue
Beiträge: 2
Registriert: 06.11.2017, 11:21

Informationspflicht?

Beitragvon Puenkue » 06.11.2017, 11:30

Hallo zusammen,

ich bin letztes Jahr 25 geworden, Student und beziehe zudem Halbwaisenrente. Zu beginn meines 25. Lebensjahres fragte ich bei der Versicherung nach, ob sich irgendetwas ändert, da ich aber die Halbwaisenrente beziehe, wurde mir damals gesagt, dass sich bezüglich meiner Versicherung nichts ändert. Jetzt habe ich letzten Monat ein Schreiben mit einem Vertrag für die Studentische Versicherung erhalten, dass ich doch seit Anfang des Jahres die Altersgrenze erreicht habe und bitte ab Januar fast 1000 Euro nachzahlen soll.
Meine Frage ist jetzt, ist das rechtens? Hätte die Versicherung mich nicht schon am Anfang es Jahres anschreiben müssen, um mir den Vertrag zuzusenden und um die Beiträge verlangen zu können?

Danke im Voraus
Puenkue

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Informationspflicht?

Beitragvon Czauderna » 06.11.2017, 12:31

Hallo,
ich kenne es so, dass die Krankenversicherung der Rentner KVdR vorrangig vor der Krankenversicherung der Studenten ist. Wenn du bisher aber in der Familienversicherung warst, dann endet diese tatsächlich mit dem 25. Lebensjahr, allerdings, wenn du weiter die Halbwaisenrente beziehst sollte doch dann zuerst die KVdR. in Frage kommen (meines Wissens nach ab 01.01.2017). Mein Rat - die Krankenkasse konkret auf diesen Sachverhalt ansprechen.
Gruss
Czauderna

Puenkue
Beiträge: 2
Registriert: 06.11.2017, 11:21

Re: Informationspflicht?

Beitragvon Puenkue » 06.11.2017, 14:08

Hallo,

die Krankenkasse hatte mir LETZTE Woche gesagt, dass durch eine Gesetzesänderung die Halbwaisenrente nicht mehr erstrangig ist und ich mich daher Studentisch Versichern muss und auch die Beiträge zahlen soll. Den Vertrag dafür bekam ich allerdings erst im August, den Beitrag aber soll ich schon ab Januar zahlen. Ich frage mich nur, ob ich jetzt wirklich fast 1000 Euro nachzahlen muss, oder die KK in der Pflicht gestanden hätte mir schon eher Bescheid zu sagen. Ab Vertragsabschluss ist ja klar, dass die Beiträge gezahlt werden müssen, aber rückwirkend?

LG
Puenkue


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste