Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon Czauderna » 03.02.2018, 11:11

Hallo matteo,
und das glaubst du wirklich, also das mit der seriösen Recherche und der angeblichen Tatsache, dass von 100,00 € Krankenversicherungsbeitrag
ca. 33,00 € an Verwaltungskosten verbraucht werden, noch mal : Ein Verwaltungskostensatz von 33%. - das glaubst du wirklich ?.
Wenn ja - dann gibt es dazu nur den zugegebenermaßen phrasenhaften Spruch - "Glauben heißt - nichts wissen".
Und das mit den "Prunkbauten" klingt für mich eher etwas populistisch und ich stimme Ratte 1 zu, gerade ein solcher Kommentar eines Arztes passt da wie die "Faust aufs Auge" - sicher kann man der Auffassung sein, dass 80 Millionen und auch die Lage zu teuer und übertrieben sind, aber das gilt auch für andere "Prunkbauten", die aus Steuergeldern und/oder Beiträgen finanziert wurden. Ob so eine Einrichtung wie der GKV-Spitzenverband oder auch die Kassenärztlichen Vereinigungen überhaupt notwendig sind, das ist vor allen Dingen eine Frage des Gesamtsystems und richtig - bei einer Bürgerversicherung würde es nicht nur mit einer Krankenkasse gehen sondern auch so manches Beiwerk wie eben die beiden genannten Einrichtungen wären überflüssig. Allerdings, so fürchte ich, würde dann der Verwaltungskostensatz dann tatsächlich auf 33% steigen und man könnte sich dann über eine andere Art der "Geldverplemperung" aufregen.
Gruss
Czauderna

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon matteo » 06.02.2018, 13:26

ratte1 hat geschrieben:
matteo hat geschrieben:Ein Arzt schreibt in einem Kommentar dazu:
"Muss man sich deshalb die Taschen voll Geld stopfen, nur weil der dumme Bürger es nicht verhindern kann?"
Nur gut, das Ärzte in solchen Angelegenheiten ja über alle Zweifel erhaben sind...


Der Unterschied ist, dass die GKV, samt Gesundheitsfond und KV, Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, und Körperschaften öffentlichen Rechts sind.
Wenn sich ein Arzt oder Fussballer einen mehrwertsteuerfreien Privatjet kauft, ist das erstmal sein Privatvergnügen und schädigt erst die Allgemeinheit, wenn sein Name z.B bei den Panama Papers und/oder bei Steuererhinterziehungsverfahren auftaucht. Wohlgemerkt, die GKVs sind kein auf Gewinn gebürstetes Wirtschaftsunternehmen, auch wenn sie sich gelegentlich so aufführen. (Fernsehwerbung, ausgelagerte Wirtschaftsunternehmen, z.B. im IT -Bereich, und vieles mehr).

Czauderna hat geschrieben:Ein Verwaltungskostensatz von 33%. - das glaubst du wirklich ?

Sorry, dass meine Antwort solange gedauert hat. Und ja, ich glaube das wirklich!
Ich habe versucht das Thema korrekt zu recherchieren, aber eine ganz einfache Geldflußberechnung ist nicht möglich. Vieles ist geheim und wird nicht veröffentlicht.

Und zwar die Betrachtung der Aufwendungen für den gesamten Wasserkopf: Bundesausschuß, Gesundheitsfond, Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigung, usw.. Was halt alles mit den Beitragsgeldern finanziert wird. Immer wenn ich dachte, das isses, mußte ich feststellen, das z.B. bei der KV noch eine zweite für die Zahnärzte existiert, usw.
Die KBV schreibt auf ihrer Homepage:
"Diese Publikation wird nicht fortgeführt. Seit dem Berichtsjahr 2016 gibt die KBV keine aktuellen Geschäftsberichte mehr heraus."
Auch was der Gesundheitsfond einnimmt, ist nicht veröffentlicht? Nur was hinten wieder rauskommt. ich habe immer geglaubt, der Staat zahlt da noch was rein.
Aber eher das Gegenteil ist der Fall: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/w ... 70438.html
Mal eben 1,5 Milliarden entnommen für anderweitige Zwecke, wegen Bundestagswahl. Oder der Gesundheitsfond hortet über 10 Milliarden als "Liquiditätsreserve".
Kurzum:
Kann hier jemand Licht in den Zahlendschungel bringen?
Ganz einfache Rechnung:
Summe aller eingezahlten Mitgliedsbeiträge im Jahr 2017 -
abzüglich der Summe aller Gelder, die dann tatsächlich beim Arzt oder Krankenhaus landen.
Ergibt die beitragsfinanzierten jährlichen Kosten des Wasserkopfs. Oder hab ich was vergessen oder falsch gerechnet?

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon Czauderna » 06.02.2018, 14:27

Hallo,
ja, hast, denn es gibt nicht nur Arzt und Krankenhaus, aber lassen wir das, sobald das der Begriff "geheim" auftaucht bin ich dafür die Diskussion zu lassen, denn das endet doch nur in Spekulationen - gut du meinst die Verwaltungskosten bei der GKV, also bei allen deutschen gesetzlichen Krankenkasse betragen ca. 33% - ich weiß es aufgrund der Geschäftsberichte, dass es anders ist, belassen wir es dabei. Ich habe da noch etwas https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2017/1-quartal/finanzergebnisse-gkv.html, aber ich denke, dass wird dich auch nicht von deiner Meinung weg bringen.
Gruss
Czauderna

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon matteo » 06.02.2018, 14:49

Czauderna hat geschrieben:aber ich denke, dass wird dich auch nicht von deiner Meinung weg bringen.

Ich bin nicht auf diese 33 % abonniert, und lasse mich gern eines besseren belehren. In o.g. Artikel steht, das rein nur die Krankenkassen 5.5 % Verwaltungsanteil brauchen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Ich halte das sogar für sehr sparsam. Aber was z.b. in der Hexenküche der KVen vergeigt wird, ist offenbar geheim.
Wenn ich in sehr seltenen Fällen mal zum Doktor gehe, höre ich ihn nur schimpfen, über die KV, obwohl das ja seine Interessenvertretung sein sollte. Und das er mit seinen paar Privatpatienten die ganzen Kassenpatienten finanzieren muß, usw.

Und ist irgendwo veröffentlicht wieviel der GKV-Spitzenverband verbraucht?
375 Mitarbeiter plus Vorstandsetage und Ausgaben für Gutachten, etc.?

Hab ich vorhin vergessen:
Schon ein etwas älterer Artikel zum Palazzo Prozzo in Berlin:
https://www.bz-berlin.de/artikel-archiv ... ankenkasse

Zu den Aufgaben des GKV-Spitzenverbandes hab ich noch folgendes gefunden:
"Seine Wirkungsmöglichkeiten sind vielfältig. So berät er die Parlamente und Ministerien im Rahmen aktueller Gesetzgebungsverfahren und ist stimmberechtigtes Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss. Mit den Vertragspartnern auf Bundesebene schließt er Verträge und Vereinbarungen sowie verhandelt Richtlinien für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung."
Soviel also zur politischen Kontrolle dieses Verbandes.

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon paul75 » 07.02.2018, 14:56

Wenn die Groko wirklich entsteht und der vorliegende Koalitionsvertrag eingehalten wird, dann ....

"Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung wird von 420 auf 210 Euro gesenkt"
https://www.vgsd.de/koalitionsvertrag-g ... ro-senken/

Gruss

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon Czauderna » 07.02.2018, 16:21

Hallo,
ein gute Nachricht für Selbständige, aber ob es soviel billiger wird, denn gleichzeitig müssen sie sich Rentenversichern, ob privat oder gesetzlich ist egal. Das wird schon einige Euronen kosten, und ob es sich für einen heute 50jährigen dann auch rechnet, das bleibt abzuwarten.
Gruss
Czauderna

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon paul75 » 07.02.2018, 17:52

Hallo,
ja - auf die Gestaltung der Rentenversicherungspflicht bin ich sehr gespannt. Für ältere Selbständige die bisher in Eigenregie vorgesorgt haben kann es leider ein böses Erwachen geben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Zahlungen in die GRV für einen heute 50jährigen lohnen. Die Rentenversicherungspflicht für Selbständige scheint mir eher eine Finanzierung für aktuelle Renten-Geschenke oder/und ein Geschenk an die Versicherungsbranche zu sein. Aber erst Mal abwarten wann was und wie kommt. Vielleicht gibt es auch keine Groko ?!
Gruss

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon aldi110 » 07.02.2018, 17:57

moin,

wenn es nicht zur Groko kommt, dann gibt es Neuwahlen. Die SPD wird den Harz4 Kram abschaffen und kriegt aus dem Stand 51% der Stimmen :)

gruß Aldi

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon matteo » 09.02.2018, 13:30

Keiner eine Idee, wo man das nachsehen könnte wieviele Milliarden Beitragsgelder so jährlich bei der KV insgesamt versenkt werden?
Der Chefe dort liegt ja auch so bei knapp 30.000 € im Monat. Die jeweilgen Landesfürsten etwas weniger, bis zur etwa Hälfte bei kleinen Bundesländern.

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon Czauderna » 09.02.2018, 14:24

Hallo,
zur Finanzierung der KV`en habe ich zufällig das gefunden - https://www.kvberlin.de/20praxis/30abrechnung_honorar/60quartalsabrechnung/verwaltungskostenumlage.html
Gruss
Czauderna

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon Pucca » 13.03.2018, 13:09

Also bisher wurde der Beitrag nur noch erhöht. Dabei gibt man der KV rund 1/3 seines Lohns ab, bekommt aber so gut wie gar nichts zurück und muss vieles selber bezahlen, bzw. dazuzahlen. Einfach nur unverschähmt.


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