Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon Czauderna » 18.11.2017, 17:56

Hallo,
wie wäre es mit Verfassungsklage ? - das ist meist der letzte Weg, wenn sonst nichts anderes geht, z.B. der normale Rechtsweg oder eine erfolgreiche Petition - ach ja, du hast die Möglichkeit des Wechsels in die PKV vergessen in deiner Aufzählung - denen ist nämlich dein Einkommen total egal.
Praktische Tipps, wie du persönlich deinen Beitrag senken könntest, die gebe es schon, wären aber allesamt ungesetzlich und dafür ist dieses Forum nun sicher nicht die geeignete Plattform, oder ?
Gruss
Czauderna

matteo
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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon matteo » 26.11.2017, 13:31

[quote="paul75"]an versch. Stellen habe ich gehört und gelesen, dass sich die Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte in der GKV ab 01.01.2018 ändert.[/quote]

Die Unsicherheit hat ein Ende. Ist offenbar alles längst in trockenen Tüchern. Was wiederum so nicht stimmt ist der Passus: "...hat der Gesetzgeber...neu geregelt". Das Gesundheitsministerium hats vielleicht abgenickt, aber erfunden hats der Krankenkassenspitzenverband, siehe vorangehende Beiträge.

Gruß matteo

Aber lest selbst:

"Neuregelungen für Selbstständige ab 01.01.2018 – mehr Transparenz und Gerechtigkeit!

Bisher richtete sich die Beitragsberechnung stets nach dem letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheid. Sie wurde erst wieder angepasst, wenn der nächste Einkommensteuerbescheid eingereicht wurde.

Um mehr Transparenz zu schaffen, hat der Gesetzgeber das Verfahren der Beitragsbemessung für Selbstständige ab 01.01.2018 neu geregelt: Ab diesem Zeitpunkt werden die zu zahlenden Beiträge generell nur noch vorläufig festgesetzt. Die Beiträge für ein Kalenderjahr werden erst dann endgültig berechnet, wenn der Einkommensteuerbescheid für dieses Jahr vorliegt. So ist die Beitragsberechnung für Sie noch besser nachvollziehbar."

Quelle: https://www.barmer.de/versicherung-beit ... ndige-9408 (ganz unten auf der Seite)

Und noch was gefunden:

"Falls das aktuelle Arbeitseinkommen gegenüber dem letzten Einkommen um mindestens 25 % reduziert ist, besteht die Möglichkeit, die Beiträge vorläufig entsprechend anzupassen. Sprechen Sie uns hierzu bitte möglichst zeitnah an. Auch hier gilt: Die Beiträge werden bis zur Vorlage des Einkommenssteuerbescheids zunächst vorläufig berechnet."

Das heißt also zwingend:
Um den KK-Beitrag, vor dem Vorliegen des EKSt-Bescheides, wieder niedriger veranlagt zu bekommen, muß also mindestenes 25 % weniger Einnahme nachgewiesen werden. Und "...Sprechen Sie uns an", heißt im Klartext: Schriftlicher Antrag an die Krankenkasse mit verbindlichen Nachweisen.
Da werden die Finanzämter ihre Freude dran haben, wenn die Selbständigen nun häufiger dastehen, und das Bearbeiten ihrer Einkommensteuer einfordern. Hab ich ja oben schon geschrieben, daß es beim Finanzamt sehr lang dauern kann, wenn weniger Steuer anfällt.

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon matteo » 21.12.2017, 14:54

Heut morgen war ich im Info-Center meiner Krankenkasse. Ich hab den Kassenmitarbeiter darauf angesprochen wieso wir angeblich "freiwillig" Versicherten noch immer keine Info zur hier gegenständlichen Änderung des GKV-Spitzenverbandes, ab dem 01.01.2108 erhalten haben.
Unter dem Hinweis von mir, dass ja bald Weihnachten, und morgen der letzte Arbeitstag diesen Jahres ist, erzählte er mir zunächst den Film "Gesetzesänderung", den ich ja schon kenne. Offenbar sind da alle Kassenmitarbeiter drauf perfekt geschult diesen Unsinn zu verbreiten.
Kurzum, es kommt noch vor dem Jahreswechsel, ein Schreiben der Kasse, mit der Erhöhung des maximalen Monatsbeitrages von 767,67 auf 781,00 Euro. In diesem Schreiben, das dem Kassenmitarbeiter durchaus bekannt ist, steht in einem Satz, irgendwo zwischen den Zeilen, die neue Situation, ab dem 01.01.2018. Er hat nicht abgestritten, dass das großen Ärger geben wird, und die Zahl der Insolvenzen und Suizide bei den Freiberuflern deswegen ansteigen wird.

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon Czauderna » 21.12.2017, 15:32

Hallo,
Dass es großen Aerger geben wird, das hätte ich als Krankenkassenmitarbeiter auch zugegeben, denn das ist real absehbar, allerdings , dass er bestätigt haben soll, dass es dadurch mehr Insolvenzen, ja sogar auch mehr Selbstmorde von Selbstaendigen geben wird, also das wage ich mal leise zu bezweifeln.
Gruß
Czauderna

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon paul75 » 21.12.2017, 15:38

Hallo,
na, dann bin ich mal gespannt ob auch meine AOK es noch schafft dieses Schreiben noch dieses Jahr zu versenden und ob es mir dann die Feiertage versaut, weil doch irgendein bisher unbekannter Unsinn drin steht. Ich gehe aber davon aus, dass alles bekannt ist und wir schöne und erholsame Feiertage verbringen können.
Interessant finde ich, dass der GKV Spitzenverband es noch immer nicht geschafft hat die neuen Grundsätze zu veröffentlichen - oder ist mir etwas entgangen? Auf deren WebSite und im Bundesanzeiger konnte ich bisher nix entdecken.

Ich wünsche ALLEN schöne, erholsame, friedliche Feiertage !

matteo
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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon matteo » 22.12.2017, 11:32

paul75 hat geschrieben:Interessant finde ich, dass der GKV Spitzenverband es noch immer nicht geschafft hat die neuen Grundsätze zu veröffentlichen - oder ist mir etwas entgangen? Auf deren WebSite und im Bundesanzeiger konnte ich bisher nix entdecken.

Da ist Dir nichts entgangen. Das wird so einfach völlig unauffällig reingeschoben, schon damit keine Diskussion darüber entsteht.
Kleine Änderung mit großer Wirkung hinsichtlich Mehreinnahmen für den Gesundheitsfond.

Czauderna hat geschrieben:allerdings , dass er bestätigt haben soll, dass es dadurch mehr Insolvenzen, ja sogar auch mehr Selbstmorde von Selbstaendigen geben wird, also das wage ich mal leise zu bezweifeln.

Da magst Du wohl recht haben. Ich habe versucht ihm zu erklären was der Begriff "Kleptokratie" beinhaltet. Und um mich schnell wieder los zu werden, hat er dann wohl im Wesentlichen Zustimmung signalisiert. Hab ich ja hier schon mal geschrieben, das die Mitarbeiter des Info-Centers immer gerade dann Harndrang verspüren, wenn ich durch die Tür komme...
Ist wie beim Militär: Wenns heißt "Freiwillige vor", treten alle einen Schritt zurück....

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon Czauderna » 22.12.2017, 12:14

Hallo,
ja, kenne ich - hatte auch schon "Kunden", bei denen ich immer, aber auch wirklich immer meinen "inneren Schweinehund" überwinden musste um ein halbwegs normales Gespräch führen zu können. Heute sehe ich das eher locker, denn bei den Mitarbeitern und Mitrbeiterinnenvon Behörden, also auch Krankenkassen und Finanzämtern und Gerichten handelt es sich genau so um Menschen.
Gruss
Czauderna

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon matteo » 22.12.2017, 13:50

Czauderna hat geschrieben:denn bei den Mitarbeitern und Mitrbeiterinnenvon Behörden, also auch Krankenkassen und Finanzämtern und Gerichten handelt es sich genau so um Menschen.

Sehe ich schon auch so und ich bemühe mich auch redlich vorher Kreide einzunehmen, damits nicht gar so heftig wird. Aber bei der Thematik ist das nicht einfach. Und auch schon seit langen Jahren das immer gleiche Thema: Rechtswidrige Beitragsermittlung und -festsetzung.

Es gab ja auch diesmal wieder einen Grund, der hier zum Topic gehört, um bei meiner Kasse aufzuschlagen: Diverse Nötigungsschreiben der Kasse wegen Abgabe des EKSt-Bescheides. Vorgestern war es dann also soweit: Mein EKSt-Bescheid 2016 kam vorgestern, mit Poststempel 18.12., nach mittlerweile 7 Monaten Bearbeitungsdauer. Grund: Eine Steuer-Gutschrift wegen zu hoher Vorauszahlungen.
Hab ich ja hier schon geschrieben: Steuer-Nachforderung geht schnell, Rückzahlung dauert etwas länger....
Also schnell einen Packen Kopien angefertigt für Banken, Scheidungsanwalt meiner Ex, Rentenversicherung, etc...

Das Gespräch mit dem Kassenmitarbeiter hat sich dann wie folgt entwickelt: Ich frage, oder er berechnen könne, was ich denn für Beitrag in der Zukunft zahlen müsse. Er drückt auf seinem Taschenrechner herum, und grinst: Es bleibt alles wie es ist, also beim Maximalbeitrag. Dieser würde aber gleich mal zum 01.01.2018 erhöht, wegen "Anpassung" der Beitragbemessungsgrenze. Wie die berechnet wird, oder wie sich das zusammensetzt, vermochte er nicht zu beantworten. Häufiger Verweis auf das "Gesetz". Und da geht mir halt der Hut hoch.
Ich frage warum der GKV sich 3 Vorstände leistet, jeder über 20.000 Euro Monatsgehalt, und warum der GKV sich ein Bürogebäude, vom Stararchitekten Jan Kleinhues, in Berlins bester Lage mit Wellness-Pool, und anderem teuren Unfug mehr, für schlappe 80 Mio geleistet hat. Das mag ja alles noch angehen.
Aber der derzeitige Oberhammer der Verschwendung von Versichertengeldern sind die TV-Werbe-Spots der Barmer Ersatzkasse.
Auch so eine "Anstalt öffentlichen Rechts" und kein Wirtschaftsunternehmen zur Erzielung von Gewinnen.
Naja, trotzdem, allen hier wünsche ich schöne Feiertage.

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon paul75 » 29.12.2017, 12:47

Hallo,

heute, am 29.12.17, kam jetzt doch noch die Info der AOK zur Beitragsberechnung ab 2018 ab.
[Ich würde ja einen Scan posten - hab aber bisher keine Idee wie man sowas macht. ]
Das Schreiben enthält meiner Meinung nach keine großartigen Überraschungen.

Beim VGSD wird berichtet, dass es vielleicht Bewegung beim Thema Mindestbeitrag gibt.
https://www.vgsd.de/union-kompromissber ... ne-beamte/

Guten Rutsch!

matteo
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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon matteo » 29.12.2017, 19:03

paul75 hat geschrieben:heute, am 29.12.17, kam jetzt doch noch die Info der AOK zur Beitragsberechnung ab 2018 ab.
Das Schreiben enthält meiner Meinung nach keine großartigen Überraschungen.


Hatte ich vorgestern, 27.12.17, auch in meinem Briefkasten. Zahlen Sie 781,02 €/Monat ab 1.1.18.

Noch was steht in dem Schreiben der Barmer, was so, wenigstens ab dem 1.1.18 nicht (mehr) stimmt:
"....weisen Sie Ihre Einnahmen mit Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid nach. Eine Neuberechnung der Beiträge kann dann lediglich für die Zukunft erfolgen."

Kein Wort darüber, dass das Mitglied, bei entsprechender Mindereinnahme, nachgewiesen durch den Steuerbescheid, ja auch mal was zurückbekommen könnte. Das ist offenbar nicht vorgesehen?

@ zu Mindestbeitrag VGSD:
Per C+P von einer Kassenhomepage:
"Unabhängig davon, wie hoch Ihre (erwarteten) Einnahmen tatsächlich sind: Die Beiträge sind mindestens aus monatlich 2.283,75 Euro (2018) zu berechnen."
Bedeutet für gering verdienende Selbständige also mindestens 408,80 €/Monat. Drunter geht nix. Und ob noch was zum Leben übrig bleibt ist egal.
Wie beschreibt Frau Hartwig in Ihrem Buch das recht anschaulich: "Die unteren Schubladen in der Beitrags-Kommode hat man einfach weggelassen".

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon paul75 » 17.01.2018, 14:13

Mittlerweile findet man die neue Version der
"Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder (Stand: 15. November 2017) (PDF, 179 KB)"
auf der WebSite des GKV-Spitzenverbandes https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... essung.jsp

PDF: https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... derung.pdf

Vielleicht ist auch das aktuelle Schreiben der AOK interessant:
"Beitragspflichtige Einnahmen - Freiwillige KV"
http://www.aok-business.de/bayern/facht ... id/159194/

Gruss

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon matteo » 02.02.2018, 15:19

Ich wage es mal folgenden Denkanstoß zu diesem Thema in den Raum zu stellen:

Die ersten 1 bis 2 Jahre dieser Neuregelung wird erstmal nicht viel passieren, weil die (angeblich) freiwillig Versicherten noch in der Lage sein werden, einige wenige Monate nachzuzahlen.
Aber spätestens wenn es die ersten selbständigen Freiberufler durch eine gigantische Nachforderung der Krankenkasse per Privatinsolvenz zerlegt hat, wird der Gesetzgeber das wieder ändern (müssen).
Und zwar aus folgendem Grund:
Die exorbitant hohen Krankenkassenbeiträge (im unteren Bereich, unter dem fiktiven Mindesteinkommen von 2.283,50 €/Monat, gibts ja keine) sind ja momentan wenigstens einkommensteuerlich voll anrechenbar.
Wenn jetzt aber, durch eine mehrjährige Nachforderung, der Krankenkasse, der betroffene Freiberufler finanziell ruiniert ist, dann zahlt er auch keine Steuern mehr, und muß zum Sozialamt.
Der Staat wird dann, schon wegen der fehlender Steuereinnahme, der Gier der Krankenkassen, bzw. dem GKV-Spitzenverband ein Limit setzen.
Es kann ja wohl nicht sein, daß wegen spät abgegebener Einkommensteuererklärung, und/oder langer Bearbeitungsdauer, beim Finanzamt, massenhaft Freiberufler in den Ruin getrieben werden?

Vor allem berufliche Neueinsteiger, in die Selbständigkeit, wird das betreffen: Die ersten 2 Jahre nach Beginn der Selbständigkeit ist das Finanzamt noch nachsichtig mit Steuerterminen. Dann, wenn das erste Geld ins Haus kommt wird ein Steuerberater hinzugezogen, der ja auch 1 Jahr Verlängerung des Abgabetermins hat. Wenn dann nach 4 bis 5 Jahren der erste EKSt-Steuerbescheid ins Haus flattert, und eine fette Nachzahlung an die Krankenkasse ins Haus steht, kann der Versichert seinen Laden wieder dicht machen und Hartz IV beantragen.

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon Czauderna » 02.02.2018, 16:00

Hallo,
da bist du mit deiner "Kritik" beim falschen Adressaten gelandet - von wegen "Gier der Krankenkassen" - diese Mindestbeitragsbemessungsgrenze legt der Gesetzgeber fest und die Kasse müssen sich danach richten - es kann und darf keine Kasse hingehen und bei erwiesener, hauptberuflichen Selbständigkeit, einen Beitrag unter den geltenden Mindestbeitragsbemessungsgrenzen einräumen. Ich selbst bin auch ein Gegner dieser "zu hohen" Mindestbemessungsgrenzen und plädiere auch für die geringere Grenze für sonstig Versicherte, aber Gesetz ist nun mal Gesetz und deshalb ist hier der Begriff "Gier" in meinen Augen etwas überzogen.
Auch wenn es mit der Thematik "Krankenversicherung" direkt nix zu tun hat, aber offenbar wird eine generelle Rentenversicherungspflicht für Selbständige kommen und ich kann mir vorstellen, dass es da mit 10,00 € im Monat auch nichts wird sondern dass es um höhere Beträge geht die dann ein Selbständiger mit in seine Planung nehmen muss.
Gruss
Czauderna

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon matteo » 02.02.2018, 17:48

Czauderna hat geschrieben:Hallo,da bist du mit deiner "Kritik" beim falschen Adressaten gelandet - von wegen "Gier der Krankenkassen"

Mit dem Begriff "Gier" umreise ich die Selbstbereicherungsmentalität des GKV-Spitzenverbandes.
Wie bekannt, versickern, nach seriösen Recherchen (Renate Hartwig u.a.), gut 1/3 der Versichertenbeiträge bei der GKV in Berlin.
Dieser Betrag wird also nicht für Krankheitskosten der Versicherten verwendet.
Dr. Doris Pfeiffer, die Chefin des GKV-Spitzenverbands verdient etwas über 20.000 € im Monat. Die anderen Vorstände nicht vel weniger.
Soweit man blicken kann wird das Versichertengeld verplempert.
Zum neuen Verwaltungsgebäude der GKV, Palais am deutschen Theater, für ca. 80 Mio, vom Stararchitekten Jan Kleinhues, in bester Lage Berlins, schreibt die Ärztezeitung: "Luxusimmobile auf Kosten der Versicherten."
Ein Arzt schreibt in einem Kommentar dazu:
"Muss man sich deshalb die Taschen voll Geld stopfen, nur weil der dumme Bürger es nicht verhindern kann?"

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon ratte1 » 02.02.2018, 19:04

matteo hat geschrieben:Ein Arzt schreibt in einem Kommentar dazu:
"Muss man sich deshalb die Taschen voll Geld stopfen, nur weil der dumme Bürger es nicht verhindern kann?"
Nur gut, das Ärzte in solchen Angelegenheiten ja über alle Zweifel erhaben sind...


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