Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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matteo
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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon matteo » 16.11.2017, 12:25

@paul75
Ergänzend zu Punkt 1:

Stark schwankendes Einkommen, und das ist ja oft bei Freiberuflern.

Selbt erlebt::
Zwei nacheinander folgende Jahres-Einkommensteuerbescheide treffen nahezu zeitgleich ein, weil ein Finanzerer sich mal deiner Geschichte angenommen hat.

Ein niedriger, der schon seit einem Jahr beim Finanzamt herumlag, und sofort darauf ein hoher, mit Nachzahlung, etc - Ergebnis: Hoher KK-Beitrag

Und nun der umgekehrte Fall:
Hohe Veranlagung, hohe Vorauszahlungen, hoher KK-Beitrag, usw. Du gibts deine "niedrige" Einkommensteuererklärung ab und niemand schert sich drum. Du wartest 1 Jahr, oder länger, und kannnst nix machen. Niedriger KK-Beitrag tritt erst ab dem Datum der Verbescheidung ein.

Nicht nur deshalb halte ich die direkt terminlich Anbindung an den Einkommensteuerbescheid für hochgradig ungerecht. Der Bürger müßte irgendeine Möglichkeit auf die Bearbeitungsdauer beim Finanzamt haben. Mein unqualifizierter Vorschlag wäre z.B.: Eine EKSt-Erklärung, die 1 Jahr nach Abgabe, noch immer nicht Verbeschieden ist, tritt automatisch in Kraft. Solche Gesetze gibts in anderen Bereichen (Wohnungsbau). Natürlich kann ich beim Finanzamt einen Antrag auf niedrigere Vorauszahlung stellen. Aber deshalb hab ich ja immer noch keinen Bescheid für die Krankenkasse.

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon paul75 » 16.11.2017, 12:33

@matteo:
Alles was Du beschreibst bezieht sich meiner Meinung nach auf die Vergangenheit (und Gegenwart), aber nicht auf die neue Regelung ab 01.01.2018 und genau darum geht es in diesem Thread.

Ich hatte in der Vergangenheit auch ab und an mit diesen Problemen zu kämpfen. Bei stark gesunkenen Einkünften gab es auch bisher die Möglichkeit einen entsprechenden Antrag bei der GKV zu stellen. Die niedrigen Beiträge wurden dann vorläufig festgelegt und nach Vorlage des EkSt-Bescheides für den entsprechenden Zeitraum endgültig festgesetzt. Mit einem ordentlichen Überblick über die laufenden Einkünfte, einen fitten Steuerberater und einem guten Draht zum FA konnte man mMn auch in der Vergangenheit das Eine oder Andere zu seinen Gunsten bewegen. Hat natürlich nicht immer geklappt und war oft genug schwierig und "unfair". Aber - in diesem Thread geht es um die Neuregelung ab 01.01.2018 !

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon matteo » 16.11.2017, 13:26

[quote="paul75"]
Obwohl das Gesetz schon eine ganze Weile bekannt ist scheint man es dort nicht sonderlich eilig zu haben klare Fakten zu schaffen.[/quote]

"Die Höhe ihrer Beiträge wird vom Gesetzgeber festgelegt."

So, oder so ähnlich, hört man das bei den für den Aussendienst geschulten Krankenkassenmitarbeitern.

Aber bleiben wir bei den Fakten:
Die GKV ist keine Behörde, auch wenn sie sich so gibt, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie ist eine Lobbyorganistation der Krankenkassen.
Sie kann deshalb auch keine Gesetze erlassen.
Wohl aber Beiträge festsetzen als "Zentrale Interessenvertretung der Kranken- und Pflegekassen in Deutschland" - So steht in deren Selbstdartstellung
Klingt für mich, wie die Erlaubnis zum Gelddrucken.
Aufsichtsbehörde sollte das Gesundheitsministerium sein?
Warum aber gibts dann da so viele Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten?

Z.B. in meiner eigenen Sache: Ich zahle seit längerem Höchstbeitrag, und es bleiben mir nur ca. der 1/2 Satz nach Hartz IV zum Leben übrig.
Steht alles in meinen früheren Beiträgen. Ist auch alles streng nach Recht und Gesetz. Und ich habe weder Mittel noch Nerv dagegen vorzugehen.
Schreibt bitte nicht wieder einer: Selbst Schuld - Meine Konfiguration liegt zeitlich weit zurück, Jahre vor der Installation der GKV.

paul75
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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon paul75 » 16.11.2017, 13:37

@matteo:
Deine Situation ist bestimmt unerfreulich, aber was willst Du, wenn Du schreibst "ich habe weder Mittel noch Nerv dagegen vorzugehen" ?
Ich habe auch schon die Eine oder Andere schwierige Situation erlebt, aber bisher gab es immer eine Möglichkeit diese zu verbessern - man muss aber bereit sein etwas dafür zu tun und auch erhebliche Veränderungen akzeptieren. Wenn Du Dich zum "Opfer" der "bösen" GKV machen willst, dann ist dies Deine Entscheidung. Ich wünsch' Dir alle Gute.

[Auf weitere Beiträge die mMn nicht zu diesem Thread gehören werde ich vorerst nicht mehr reagieren.]

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon matteo » 17.11.2017, 12:43

[quote="paul75"]Auf weitere Beiträge die mMn nicht zu diesem Thread gehören werde ich vorerst nicht mehr reagieren.[/quote]

Da muß ich aber jetzt keine Angst haben? Wenn ich noch 5 Jahre durchhalte, komm ich in die KVdR mit 1/40-stel meines jetzigen Beitrags!
Voraussetzung: Es gibt den Euro noch, bis ich in Rente gehe, und die GKV ändert die heute gültigen Bestimmungen nicht.

[quote="paul75"]Beim VGSD findet man ähnliche Fragen und den "Tipp", dass man wenn möglich Einnahmen ins Jahr 2017 vorziehen und Ausgaben ins Jahr 2018 verschieben sollte.[/quote]

Im Grund genommen wird sich durch das hin- und herschieben wenig ändern. Bei Bestandskunden bleibt die bisherige Festsetzung. Bei Neukunden wird halt Kaffesatz geschätzt, und dann später bei Vorliegen des 2018-er Steuerbescheids endgültig festgelegt. Ob das geschickt ist, zu Beginn der Neuregelung einen niedrigen 2018-er Bescheid vorzulegen, und dann Nachzuzahlen, weiß ich nicht.
Die ersten die deswegen Inso anmelden müssen, werden so ca. 2020, und aufwärts aufschlagen, wenn für mehrere Jahre auf einen Schlag Krankenkassenbeitrag 5-stellig nachgezahlt werden muß. Das Heulen und Zähneklappern kommt noch nicht zum 01.01.2018, dafür später um so schlimmer.
Und das die Finanzämter und säumige Steuerberater auf einmal schneller arbeiten, daran glaub ich nicht.
Bei den Steuerberatern ist es halt leider so: Die guten haben viel zu tun und die schlechten richten ihren Mandanten eher Schaden an.

[quote="paul75"]Auf den WebSeiten der AOK konnte ich bisher keinerlei vernünftige Infos finden. Ich habe den Eindruck, dass bisher niemand konkret weiß, was wie ab 01.01.2018 passieren wird bzw. wie die neue gesetzliche Regelung konkret in der Praxis umgesetzt wird.[/quote]

Die GKV wird das ganz konkret wissen, aber erst ganz kurz vor dem 01.01.2018 rauslassen, schon damit vor Inkrafttreten keine große Diskussion in Gang kommt, die die Neuregelung nochmals in Frage stellen könnte. Die GKV kann ja, von demokratischer Kontrolle weitgehend unabhängig, nach eigenem Gutdünken schalten und walten wie sie will. Denn das Gesundheitsministerium wird kaum eine Maßnahme bremsen, die zu dicken Mehreinnahmen bei den Krankenkassenführt, und unter der Flagge "mehr Beitragsgerechtigkeit" daherkommt.

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon heinrich » 17.11.2017, 16:03

das neue Gesetzt kommt vom Ministerium aus

die Krankenkassen haben dies nicht gewollt

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon aldi110 » 17.11.2017, 16:59

moin,

@ Heinrich, es mag sein das diese Änderung vom Ministerium kommt, das heißt aber noch lange nicht das es so ok ist. Ich erinnere an die Zeit als die Krankenkassen Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Monat nahmen, das waren dann satte 60 % am Ende des Jahres...auch das hat lange gedauert bis das in nur 1 % geändert wurde (was ich immer noch hoch finde). Die Einwände von Matteo sind doch ziemlich konkret, man kann sich dem doch hier stellen....schließlich ist das ein Forum in dem man auch diskutieren sollte.

Das die Krankenkassen Menschen in Insolvenzen treiben, das habe ich ja schon immer behauptet...vermutlich ist das aber so gewollt denn,

wie kann es sein das wir in der heutigen Zeit Menschen auf den Mond schicken und es nicht gebacken kriegen faire Verhältnisse in der Krankenversicherung her zu stellen. Muss wohl gewollt sein.

gruß Aldi

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon Czauderna » 17.11.2017, 18:57

Das die Krankenkassen Menschen in Insolvenzen treiben, das habe ich ja schon immer behauptet...vermutlich ist das aber so gewollt denn,

wie kann es sein das wir in der heutigen Zeit Menschen auf den Mond schicken und es nicht gebacken kriegen faire Verhältnisse in der Krankenversicherung her zu stellen. Muss wohl gewollt sein.
Hallo Aldi,
ja, zur Grundausbildung eins Krankenkassenmitarbeiters im Bereich Beitrag und Versicherung gehört es zwingend zu lernen wie man einen Versicherten, vordringlich natürlich Kleinunternehmer, gezielt in die Insolvenz treibt - auf die schüchterne Frage des Auszubildenden, warum man das denn tun müsse, jemanden in die Insolvenz treiben, dazu gäbe es doch keine gesetzliche Grundlage und auch der normale Menschenverstand würde keinen Sinn darin sehen, bekam er die lakonische Antwort - das ist nun mal so - hier böse Krankenkasse, da lieber Beitragszahler. Noch eine Frage hatte der Auszubildende - "machen wir das den bei allen Selbstzahlern so" - Antwort "nein-natürlich nicht, das wäre ja zu viel Arbeit für uns, nein, da geht es nach Sympathie und wenn alle sympathisch sind, dann wird eben gewürfelt - die Quote (gibt es natürlich auch dafür) muss erreicht werden. - ich hätte Satiriker werden sollen - schwarzer Humor ist doch etwas feines !!!!.
Gruss
Czauderna

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon aldi110 » 17.11.2017, 19:22

hi Czauderna,

ich leg noch einen drauf: Alles toppen werden die Krankenkassen wenn sie dann die Beiträge der Mitglieder nehmen um damit an der Börse zu zocken. Nicht etwa um wie behauptet Betriebsrenten zahlen zu können, nein einfach nur aus Spielsucht. Das musst du dem Azubi auch noch beibringen.

gruß Aldi

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon matteo » 17.11.2017, 19:35

[quote="Czauderna"]ich hätte Satiriker werden sollen - schwarzer Humor ist doch etwas feines !!!!.[/quote]

Hallo Czauderna,
sorry, das mit der Insolvenz wegen der Krankenkassenbeiträge und deren Beitreibung finde ich so gar nicht witzig.
Wie bekannt, bin ich da ja selbst recht nahe dran.
Wurde das schon mal berechnet, wieviel Schaden durch die Ausplünderung der Kassenmitglieder der Solidargemeinschaft entsteht? Wie viele Suizide darauf zurückzuführen sind? Welcher gesundheitlicher Schaden? Da hört nämlich irgendwo der Spaß auf.

Was mich besonders ärgert: Von meinen 818,63 Euro, die ich ab 01.01.2018 irgendwie monatlich aufbringen muß, gehen nur 150,00 Euro tatsächlich an meine Krankenversicherung, und der ganze Rest versickert in irgendwelchen, mir unbekannten, dubiosen Kanälen, beim Gesundheitsfond.
Noch gut 50.000 Euro an die A.-backe geschmiert, und dann ist hoffentlich Ende.
(Berechnung: 5 Jahre x 12 Monate x 818,63 € = 49.117,80 €) Jährliche Erhöhung noch gar nicht mit berücksichtigt!

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon aldi110 » 17.11.2017, 20:00

@ matteo, es ist nicht lange her da hat hier eine Mutter vom Tod Ihres Sohnes berichtet, es waren irgendwelche Forderungen der Krankenkassen die nach seinem Rückzug nach Deutschland eingetrieben worden sind. Er ist daran wohl dann verstorben, der Arzt meinte wohl es war auf Stress zurückzuführen.

Die Berechnungen die du ansprichst, werden sicher nicht geführt. Man sieht ja hier wie sich die Kassenmitarbeiter winden und drehen um bloß nicht irgendwelche Systemfehler zuzugeben. Ich war übrigens in der Privatinsolvenz, bin jetzt seit 4 Wochen aus dem Verfahren raus. Kann ich keinem empfehlen, wenn du das machen willst oder musst, gehe ins europäische Ausland. Die Krankenkasse war damals nicht daran Schuld, jedoch gebe ich ihr eine Teilschuld weil mir zu viel bezahlte Beiträge nicht erstattet worden sind. Einen Teil hat man mir angeboten, den Rest hätte ich einklagen müssen.

gruß Aldi

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon matteo » 18.11.2017, 11:12

[quote="aldi110"]Die Berechnungen die du ansprichst, werden sicher nicht geführt. Man sieht ja hier wie sich die Kassenmitarbeiter winden und drehen um bloß nicht irgendwelche Systemfehler zuzugeben.[/quote]

Aber eine andere Berechnung will ich Euch nicht vorenthalten, die hier zum Topic gehört:
"Addiert man zu den Verwaltungskosten des GKV-Systems noch die Rückstellungen, welche von den Kassen seit einigen Jahren gebildet werden, kann davon ausgegangen werden, dass nur etwa zwei Drittel der Beiträge ihrer eigentlichen Bestimmung, nämlich der Behandlung von Patienten zugeführt werden."
Quelle: https://www.hausärztemangel.info/geldve ... er-kassen/

Sitz der GKV in Berlin:
„Das ist keine hippe Party-Location, sondern die Verwaltung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Da braucht es keine Unterputz-Lautsprecher oder einen Reflecting-Pool im Innenhof“, sagte Jens Spahn von der CDU. Auch der Bund der Steuerzahler war empört; er sprach von „Tollheiten“ und davon, dass es eine bessere Kontrolle geben müsse.
Quelle: http://www.durchblick-gesundheit.de/article/138728

Überschrift: "Palazzo Protzo für den GKV-Spitzenverband"
"Nicht nur außen, sondern auch innen überzeugt das von den Stararchitekten "Kleihues + Kleihues" entworfene Gebäude mit technischer und gestalterischer Raffinesse: Die teils deckenhohen Fenster und Spezial-Glastüren im Bürobereich sorgen für viel Helligkeit, während Kühldecken und/oder Klimaanlagen das Gebäude temperieren. Bereiche mit Fußbodenheizung, eine Tiefgarage und diverse weitere Annehmlichkeiten wie die aufwendige LED-Lichtanlage und Unterputz-Lautsprecher machen aus dem Palais- Büro ein wahres "Technik-Wunder auf höchstem Niveau."
Quelle: siehe 1. Punkt

Wenn man dann liest, daß die Gehälter der GKV-Vorstände so ab 20.000 Euro, brutto, im Monat, aufwärts, angesiedelt sind, da fällt einem nix mehr ein.

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon aldi110 » 18.11.2017, 14:40

moin Matteo,

danke für die beiden Links, sind wirklich interessant und klären auf. Sollten sich auch mal die Krankenkassenmitarbeiter ansehen...der mit dem Hausärztemangel, da ist ein Bericht vom ZDF Zoom hinterlegt, geht eine halbe Stunde und erklärt mal unser unsinniges System.

gruß Aldi

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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon aldi110 » 18.11.2017, 15:25


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Re: Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018

Beitragvon matteo » 18.11.2017, 16:57

"Dabei ist sicherzustellen, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt."

So stehts im Gesetz. Von "Einkommensteuerbescheid" steht da nämlich nichts. Das ist eine Eigeninterpretation des GKV-Spitzenverbandes.
Und wie man den Beiträgen entnehmen kann: Die Herrschaften predigen Wasser während sie Wein trinken.

Deshalb meine Frage: Was ist zu tun? Der übliche Weg übers Gericht wird nicht funktionieren? Die haben sich eigennützig, als Lobbyvertretung, die für sie passenden Gesetze schnitzen lassen und verfügen sicherlich über eine hochdotierte Rechtsabteilung die alles abschmettern wird was deren Pfründe, und Machtbereiche einschränken könnte.
In meinem Fall ist es ja so, das es nach meiner Rechtsauffassung verboten ist, einen steuerzahlenden Bürger, bis weit unter das Existenzminimum hinaus auszuplündern.
Also was kann man tun?
Schreib bitte nicht wieder einer was ich schon weiß:
Künstlersozialkasse, Außer-EU-Ausland, Suizid, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, gesetzliche Rente, etc.

Es muß doch einen realen Weg geben, zu einer gerechten Beitragszahlung?
Momentan ist es ja auch so, daß das Preis- Leistungsverhältnis nicht stimmt.
Ich zahle 800 Euro Monats-Beitrag und werde, falls ich mal zum Arzt gehe, als geschäftsschädigender Kassen-A. abgefertigt, falls ich überhaupt einen Termin kriege.


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