Beitragsberechnung freiw. Versicherter ab 01.01.2018
Verfasst: 06.11.2017, 16:25
Hallo,
an versch. Stellen habe ich gehört und gelesen, dass sich die Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte in der GKV ab 01.01.2018 ändert.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann werden die Beiträge ab 01.01.2018 vorläufig festgelegt und erst mit Vorlage des Einkommenssteuer-Bescheides für das Jahr 2018 rückwirkend endgültig für das Jahr 2018 abgerechnet. Dabei kann es zu Nachzahlungen, aber auch zu Erstattungen kommen.
Ist dies soweit richtig ?
Bisher wurde der jeweils aktuellste Steuerbescheid für die Festlegung der GKV-Beiträge ab dem Folgemonat des Bescheiddatums herangezogen.
Wenn jetzt z.B. der EkSt-Bescheid für das Jahr 2016 noch nicht vorliegt und der für das Jahr 2017 noch nicht vorliegen kann; und ab 2018 die oben beschriebene Neuregelung gilt, ist es dann korrekt, dass die EkSt 2016+2017 für die endgültige Festlegung von GKV-Beiträgen vollkommen unerheblich sind?
Gibt es dazu schon irgendwo etwas verbindliches Schriftliches?
Die Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes wurden bisher scheinbar nicht aktualisiert. Beim VGSD findet man ähnliche Fragen und den "Tipp", dass man wenn möglich Einnahmen ins Jahr 2017 vorziehen und Ausgaben ins Jahr 2018 verschieben sollte.
Auf den WebSeiten der AOK konnte ich bisher keinerlei vernünftige Infos finden. Ich habe den Eindruck, dass bisher niemand konkret weiß, was wie ab 01.01.2018 passieren wird bzw. wie die neue gesetzliche Regelung konkret in der Praxis umgesetzt wird.
Gruss
Paul
an versch. Stellen habe ich gehört und gelesen, dass sich die Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte in der GKV ab 01.01.2018 ändert.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann werden die Beiträge ab 01.01.2018 vorläufig festgelegt und erst mit Vorlage des Einkommenssteuer-Bescheides für das Jahr 2018 rückwirkend endgültig für das Jahr 2018 abgerechnet. Dabei kann es zu Nachzahlungen, aber auch zu Erstattungen kommen.
Ist dies soweit richtig ?
Bisher wurde der jeweils aktuellste Steuerbescheid für die Festlegung der GKV-Beiträge ab dem Folgemonat des Bescheiddatums herangezogen.
Wenn jetzt z.B. der EkSt-Bescheid für das Jahr 2016 noch nicht vorliegt und der für das Jahr 2017 noch nicht vorliegen kann; und ab 2018 die oben beschriebene Neuregelung gilt, ist es dann korrekt, dass die EkSt 2016+2017 für die endgültige Festlegung von GKV-Beiträgen vollkommen unerheblich sind?
Gibt es dazu schon irgendwo etwas verbindliches Schriftliches?
Die Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes wurden bisher scheinbar nicht aktualisiert. Beim VGSD findet man ähnliche Fragen und den "Tipp", dass man wenn möglich Einnahmen ins Jahr 2017 vorziehen und Ausgaben ins Jahr 2018 verschieben sollte.
Auf den WebSeiten der AOK konnte ich bisher keinerlei vernünftige Infos finden. Ich habe den Eindruck, dass bisher niemand konkret weiß, was wie ab 01.01.2018 passieren wird bzw. wie die neue gesetzliche Regelung konkret in der Praxis umgesetzt wird.
Gruss
Paul