Hallo zusammen,
im Moment arbeite ich in TZ und komme knapp über die JAEG, bin freiwillig GKV versichert und weiblich. Mein Mann ist PKV versichert (Freiberufler) und unser Sohn ist in der GKV über mich familienversichert. (Ja, mein Einkommen ist höher.)
Eine erneute Schwangerschaft ist nicht ausgeschlossen und ich frage mich, ob ich durch eine weitere Reduzierung meiner Wochenarbeitszeit (und damit Unterschreitung der JAEG für 2018) in die Pflicht-GKV zurückfallen kann. Natürlich bedeutet das weniger Gehalt, aber eben auch mehr Freizeit mit meinem Kind UND keine Beiträge für die GKV während der Elternzeit, oder?
Kann mir jemand hier nochmal helfen, wie man die Unterschreitung/Überschreitung der JAEG definiert?
Muss ich zum 01.01.18 schon mit meinem voraussichtlichen Jahresgehalt unter der JAEG liegen, um pflichtversichert zu werden, oder reicht ein späterer Zeitpunkt? Z.B. 01.04.2018? Was ist dafür noch relevant?
Beispiel:
Zurzeit Jahresgehalt 62.000 €. Ab 01.04.2018 dann weitere Reduzierung der Arbeitszeit und ein Jahresgehalt von dann 59.000 €. Reicht das schon so, auch wenn ich aufs gesamte Jahre gerechnet damit über der JAEG liegen würde?
Danke, Archangel
Wechsel von freiwillig-GKV nach Pflicht-GKV durch Arbeitszeitreduktion?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Wechsel von freiwillig-GKV nach Pflicht-GKV durch Arbeitszeitreduktion?
Hallo,
die Krankenversicherungspflicht kann auch im Laufe des Kalenderjahres eintreten (anders als die Krankenversicherungsfreiheit) beim gleichen Arbeitgeber. Nein, wenn du trotz Reduzierung der Arbeitszeit die JAE des gesamten Kalenderjahres nicht überschreitest, bleibst du weiterhin freiwillig versichert - dein Arbeitgeber ist für Beurteilung und ggf. entsprechender Ummeldung verantwortlich.
Gruss
Czauderna
die Krankenversicherungspflicht kann auch im Laufe des Kalenderjahres eintreten (anders als die Krankenversicherungsfreiheit) beim gleichen Arbeitgeber. Nein, wenn du trotz Reduzierung der Arbeitszeit die JAE des gesamten Kalenderjahres nicht überschreitest, bleibst du weiterhin freiwillig versichert - dein Arbeitgeber ist für Beurteilung und ggf. entsprechender Ummeldung verantwortlich.
Gruss
Czauderna
Re: Wechsel von freiwillig-GKV nach Pflicht-GKV durch Arbeitszeitreduktion?
jeweils neues Monatsbrutto ist mit 12 zu multiplizieren.
Wenn ab 1.4.2018 das mit 12 multipliziert Brutto nicht oberhalb der Grenze von 59.400 EUR liegt, dann besteht ab
01.04.2018 Versicherungspflicht zur Kranken-und Pflegeversicherung.
Es ist vööööllig egal wie hoch das Brutto vorher war (Jan bis März 2018, z.B. monatliche 10.000 EUR).
Es ist auch vöööööllig egal, wie hoch das Brutto zu einem späteren Zeipunkt sein wird (z.B. Erhöhung zum 01.07.2018 auf 200.000 EUR/Jahr).
Der Begriff Jahresarbeitentgeltgrenze führt immer wieder dazu, dass manche meinen, dass man das Brutto eines Jahres nehmen muss.
Man könnte es evt. so ausdrücken, dass das
jeweilige Brutto mit 12 multiplizieren muss.
Bei den laufenden Bezügen muss man also nicht in die Zukunft hellsehen. Man muss es sogar dann noch nicht mal beachten, wenn es zufällig kennen würde (Erhöhung ab 1.7.2018 auf 200.000 würde bei der Beurteilung der Senkung ab 1.4.2018 völlig unberücksichtigt bleiben).
soviel zu laufendem Brutto
ABER und jetzt ACHTUNG: Einmalzahlungen können unter Umständen eingerechnet. Auch wenn sie in der Zukunft liegen.
Ich hoffe jetzt mal, dass dieses Problem nicht auftaucht.
Man merkt an der Fragestellung, dass Du schon richtig Ahnung hast ("ja mein Einkommen ist höher).
Die Umstellung auf Versicherungspflicht (du hast sicherlich nicht zufällig 59.000 EUR bei einer Grenze von 59.400 EUR) im Kopf
sollte natürlich rechtzeitg vor Beginn der Schutzfrist erfolgen.(Thema Frühgeburt. Da hatten wir jetzt einen Fall einer Frau , die hat drei Monat zu frühe entbunden).
Wenn dann eine Pflichtmitgliedschaft begonnen hat, würde DEINE Mitgliedschaft beitragslos (nur für Profis: nicht beitragsfrei) fortzuführen sein.
FAMI= Familienversicherung
ACHTUNG: FAMI für das erste Kind und dann auch für das noch zu noch zu "produzierende" zweite Kind.
Sollte Dein privat versicherter Mann mit seinem Gesamteinkommen über die Jahresarbeitentgeltgrenze kommen und Dein Gesamteinkommen
(auch wegen der Senkung und Mutterschaft, Erziehung) dann wären
BEIDE Kinder nicht mehr kostenlos in der FAMI.
Wenn ab 1.4.2018 das mit 12 multipliziert Brutto nicht oberhalb der Grenze von 59.400 EUR liegt, dann besteht ab
01.04.2018 Versicherungspflicht zur Kranken-und Pflegeversicherung.
Es ist vööööllig egal wie hoch das Brutto vorher war (Jan bis März 2018, z.B. monatliche 10.000 EUR).
Es ist auch vöööööllig egal, wie hoch das Brutto zu einem späteren Zeipunkt sein wird (z.B. Erhöhung zum 01.07.2018 auf 200.000 EUR/Jahr).
Der Begriff Jahresarbeitentgeltgrenze führt immer wieder dazu, dass manche meinen, dass man das Brutto eines Jahres nehmen muss.
Man könnte es evt. so ausdrücken, dass das
jeweilige Brutto mit 12 multiplizieren muss.
Bei den laufenden Bezügen muss man also nicht in die Zukunft hellsehen. Man muss es sogar dann noch nicht mal beachten, wenn es zufällig kennen würde (Erhöhung ab 1.7.2018 auf 200.000 würde bei der Beurteilung der Senkung ab 1.4.2018 völlig unberücksichtigt bleiben).
soviel zu laufendem Brutto
ABER und jetzt ACHTUNG: Einmalzahlungen können unter Umständen eingerechnet. Auch wenn sie in der Zukunft liegen.
Ich hoffe jetzt mal, dass dieses Problem nicht auftaucht.
Man merkt an der Fragestellung, dass Du schon richtig Ahnung hast ("ja mein Einkommen ist höher).
Die Umstellung auf Versicherungspflicht (du hast sicherlich nicht zufällig 59.000 EUR bei einer Grenze von 59.400 EUR) im Kopf
sollte natürlich rechtzeitg vor Beginn der Schutzfrist erfolgen.(Thema Frühgeburt. Da hatten wir jetzt einen Fall einer Frau , die hat drei Monat zu frühe entbunden).
Wenn dann eine Pflichtmitgliedschaft begonnen hat, würde DEINE Mitgliedschaft beitragslos (nur für Profis: nicht beitragsfrei) fortzuführen sein.
FAMI= Familienversicherung
ACHTUNG: FAMI für das erste Kind und dann auch für das noch zu noch zu "produzierende" zweite Kind.
Sollte Dein privat versicherter Mann mit seinem Gesamteinkommen über die Jahresarbeitentgeltgrenze kommen und Dein Gesamteinkommen
(auch wegen der Senkung und Mutterschaft, Erziehung) dann wären
BEIDE Kinder nicht mehr kostenlos in der FAMI.
Re: Wechsel von freiwillig-GKV nach Pflicht-GKV durch Arbeitszeitreduktion?
@Heinrich und @Czauderna: vielen Dank für eure Antworten.
Irgendwie finde ich, dass sie sich in Teilen widersprechen.
Fiktiv:
Wenn ich zum 01.04.2018 meine Arbeitszeit weiter auf zb. 59.000 € reduziere, dann würde ich in dem Jahr ja noch 44.250 € (59.000 €/12 x 9 Monate) verdienen. Plus das Gehalt von Januar bis März (62.000 €/12 x 3 Monate) = 15.500 € würde ich in Summe 59.750 € in 2018 verdienen.
Ist das schon zuviel, da das über der JAEG liegt? Also muss ich aufs Jahr betrachtet komplett darunter bleiben (liest sich bei Czauderna so) oder ist es egal (liest sich bei Heinrich so)?
@Heinrich: danke für den Tipp der Einmalzahlungen, hm, leider doch relevant. Zwar keine große Summe (ca 2.000 €) aber trotzdem, hier ist wahrscheinlich die Frage, wie das mein AG betrachtet bzw. berücksichtigt. Und das könnt ihr mir wahrscheinlich auch nicht sagen.
Und dann ist mir ganz schlecht geworden beim letzten Absatz:
Zitat
"Sollte Dein privat versicherter Mann mit seinem Gesamteinkommen über die Jahresarbeitentgeltgrenze kommen und Dein Gesamteinkommen
(auch wegen der Senkung und Mutterschaft, Erziehung) dann wären BEIDE Kinder nicht mehr kostenlos in der FAMI."
Hm. Er bleibt unter der JAEG als Angestellter (1/2 Stelle) und auch zusammen mit dem Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit sollte er nicht über die JAEG kommen. ABER in dem Jahr, wo ich in Mutterschutz gehe und Elterngeld beziehe, sowie in dem Jahr danach, wo ich Elterngeld beziehe und dann wieder arbeite, wird er wahrscheinlich mehr verdienen als ich. Ist das schädlich, oder zählt nur die Frage, ob er über die JAEG kommt?
Junge, komplexer als ich dachte.
Irgendwie finde ich, dass sie sich in Teilen widersprechen.
Fiktiv:
Wenn ich zum 01.04.2018 meine Arbeitszeit weiter auf zb. 59.000 € reduziere, dann würde ich in dem Jahr ja noch 44.250 € (59.000 €/12 x 9 Monate) verdienen. Plus das Gehalt von Januar bis März (62.000 €/12 x 3 Monate) = 15.500 € würde ich in Summe 59.750 € in 2018 verdienen.
Ist das schon zuviel, da das über der JAEG liegt? Also muss ich aufs Jahr betrachtet komplett darunter bleiben (liest sich bei Czauderna so) oder ist es egal (liest sich bei Heinrich so)?
@Heinrich: danke für den Tipp der Einmalzahlungen, hm, leider doch relevant. Zwar keine große Summe (ca 2.000 €) aber trotzdem, hier ist wahrscheinlich die Frage, wie das mein AG betrachtet bzw. berücksichtigt. Und das könnt ihr mir wahrscheinlich auch nicht sagen.
Und dann ist mir ganz schlecht geworden beim letzten Absatz:
Zitat
"Sollte Dein privat versicherter Mann mit seinem Gesamteinkommen über die Jahresarbeitentgeltgrenze kommen und Dein Gesamteinkommen
(auch wegen der Senkung und Mutterschaft, Erziehung) dann wären BEIDE Kinder nicht mehr kostenlos in der FAMI."
Hm. Er bleibt unter der JAEG als Angestellter (1/2 Stelle) und auch zusammen mit dem Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit sollte er nicht über die JAEG kommen. ABER in dem Jahr, wo ich in Mutterschutz gehe und Elterngeld beziehe, sowie in dem Jahr danach, wo ich Elterngeld beziehe und dann wieder arbeite, wird er wahrscheinlich mehr verdienen als ich. Ist das schädlich, oder zählt nur die Frage, ob er über die JAEG kommt?
Junge, komplexer als ich dachte.
Re: Wechsel von freiwillig-GKV nach Pflicht-GKV durch Arbeitszeitreduktion?
Hallo,
nein, Heinrich hat schon recht - ich habe mich da vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt - es bleibt aber dabei, dass es der Arbeitgeber prüfen, entscheiden und melden muss. Was die Familienversicherung betrifft - ja, wenn über der Grenze liegt und mehr als du verdienst, dann können die Kinder nicht bzw. nicht mehr in die Familienversicherung.
Gruss
Czauderna
nein, Heinrich hat schon recht - ich habe mich da vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt - es bleibt aber dabei, dass es der Arbeitgeber prüfen, entscheiden und melden muss. Was die Familienversicherung betrifft - ja, wenn über der Grenze liegt und mehr als du verdienst, dann können die Kinder nicht bzw. nicht mehr in die Familienversicherung.
Gruss
Czauderna
Re: Wechsel von freiwillig-GKV nach Pflicht-GKV durch Arbeitszeitreduktion?
Unter dem Link könnt ihr mal einen PKV-Vergleich machen:
Re: Wechsel von freiwillig-GKV nach Pflicht-GKV durch Arbeitszeitreduktion?
Hallo Richter 21,
ich begrüsse dich im Forum, aber nur einmal, auch den nachfolgenden Text schreibe ich nur einmal.
Das Forum ist nicht dazu da, um Werbe-Links an den Mann oder die Frau zu bringen, deshalb habe ich in all deinen Beiträgen den entsprechenden Link gelöscht. Ich denke, dass diese Maßnahme im Interesse des Forum dein Verständnis finden wird.
Gruss
Czauderna
ich begrüsse dich im Forum, aber nur einmal, auch den nachfolgenden Text schreibe ich nur einmal.
Das Forum ist nicht dazu da, um Werbe-Links an den Mann oder die Frau zu bringen, deshalb habe ich in all deinen Beiträgen den entsprechenden Link gelöscht. Ich denke, dass diese Maßnahme im Interesse des Forum dein Verständnis finden wird.
Gruss
Czauderna
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