Rücknahme eines Vollstreckungsbescheids möglich?

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Doris Muster
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Rücknahme eines Vollstreckungsbescheids möglich?

Beitragvon Doris Muster » 23.11.2017, 23:05

Guten Tag,

ich versuche das Wesentliche zu skizzieren: Ich bin Studentin und lebe in einem Anbau, der im Eigentum meiner Mutter steht. Mir wurden chronische Depressionen attestiert, was der wesentliche Grund ist, weshalb ich noch studiere (vor dem Studium habe ich bereits gearbeitet, dennoch bin ich längst Langzeitstudentin).

In den vergangen rund vier Jahren wurden meine KV-Beiträge, die ersten beiden Jahre, durch eine Gremientätigkeit gezahlt. Am Ende dieser Zeit setzte bei mir eine rund einjährige depressive Phase ein, in der ich weder das Haus verlassen habe, noch meine Post geöffnet habe. Während dieser Zeit entstand mein Beitragsrückstand.

Seit etwa 6 Monaten werden die KV-Beiträge wieder über eine geringfügige Beschäftigung abgegolten. Seit rund drei Monaten geht es mir auch psychisch besser. (In dieser Woche habe ich das erste Professorengespräch zur Aufnahme meiner Abschlussarbeit geführt und schon davor einen Termin mit der Studienverlaufsberatung vereinbart, außerdem hatte ich bereits einen Termin bei der psychosozialen Beratungsstelle der Hochschule.)

Leider habe ich einen Teil meiner Post weiterhin ignoriert. Von dem Vollstreckungsbescheid habe ich über meine Bank erfahren.
Ich habe kein Vermögen. Durch die geringfügige Beschäftigung erhalte ich rund 600 Euro monatlich, vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge.

Meine bisherige Recherche ergab, dass zunächst zwei Möglichkeiten bestehen: Die Stundung und ein Vollstreckungsaufschub. Eine Stundung ergebe für beide Seiten keinen Sinn; zur Tilgung durch Teilleistungen bin ich bereit. Allerdings sehe ich nicht, wie ich mehr als 100 Euro monatlich dazu aufwenden können sollte. Ich habe die Möglichkeit mir max. fümf Hundert Euro privat zu leihen, um diese sofort an die KV überweisen zu können. Aber auch dann dürfte die Rückzahlung deutlich länger als ein Jahr dauern. Der Beitragsrückstand beläuft sich auf etwas mehr als zweitausend Euro.

Es lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen, dass ich das Studium in einem, max. in zwei, Semestern abschließen werde. Um meine Chancen zum Berufseinstieg zu erhöhen, wollte ich innerhalb der kommenden Monate den Pkw-Führerschein machen. Ohne Kreditaufnahme wird das nicht möglich sein.

Ich habe die KV kontaktiert, dort wurde mir gesagt, dass der Fall an eine andere Stelle der KV weitergegeben wurde und es deshalb erst ab kommender Woche Sinn hätte dort anzurufen.

Meine erste Frage lautet: Wie ich weiter handeln sollte, beziehungsweise, worauf ich achten sollte?

Am liebsten wäre mir eine Rücknahme des Vollstreckungsbescheids, wegen der SCHUFA und dem Umstand, dass ich zeitnah einen Kredit brauchen werde, um einen Führerschein machen zu können, den ich nur machen möchte, um meine Berufseinstiegschancen zu verbessern. Besteht die Aussicht, dass die KV den Bescheid zurückziehen würde, insofern wir über die Ratenzahlung einig würden? Ich habe bereits versucht, so viel Geld wie möglich privat zu leihen. Die dadurch erreichbare Summe bleibt aber eben deutlich unter der Hälfte des Rückstands. Ich werde mich aber weiter bemühen. Gemäß dem Fall, dass ich es doch schaffen wurde, privat über die Hälfte des Rückstands - wenn auch sehr unwahrscheinlich, sogar die gesamte Summe - sofort zurückzahlen zu können, würde das die Chancen auf eine Rücknahme des Vollstreckungsbescheids erhöhen?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Czauderna
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Re: Rücknahme eines Vollstreckungsbescheids möglich?

Beitragvon Czauderna » 24.11.2017, 14:32

Hallo,
du hast deine Frage im Nachbarforum ebenfalls eingestellt und dort, wie ich meine, genau die richtige Antwort erhalten - da gibt es seigentlich nichts hinzuzufügen, es sei denn unser Beitragsexperte Heinrich kann noch etwas dazu schreiben.
Gruss
Czauderna

Doris Muster
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Re: Rücknahme eines Vollstreckungsbescheids möglich?

Beitragvon Doris Muster » 24.11.2017, 20:07

Hallo Czauderna,

vielen Dank für deinen Hinweis. Der Antworter hat mich vermutlich missverstanden: Ich erkenne die Forderung an. Mein Ziel ist es auch nicht über die Höhe zu "verhandeln".

Mittlerweile weiß ich aus einigermaßen kompetenter Quelle, dass die KV sich vermutlich mit den mir leider nur relativ niedrigen möglichen Rückzahlungsraten einverstanden erklären würde. (Eine höhere Einmalzahlung werde ich zusätzlich selbst dann anbieten, falls die KV sie nicht fordert.) Insofern ist diese Frage beantwortet, so weit das im Vorfeld überhaupt möglich ist.

Das Problem ist der SCHUFA-Eintrag. Ich habe bisher keinen. Wie erwähnt, würde ich, aufgrund meines Berufseinstiegs, aber gerne einen Führerschein machen. Das wird ohne Kredit nicht möglich sein. Dafür erhoffe ich mir aber tatsächlich etwas Verständnis (nur um Missverständnisse auszuschließen: nicht in Bezug auf die Forderung oder ihrer Höhe). Der Rückzug des Vollstreckungsbescheid (und einzig darum geht es mir), würde verhindern, dass mir eine Hürde (SCHUFA) gesetzt wird.

Wie oben erwähnt, habe ich weiter versucht privat Geld zu leihen. Dabei hat ein Familienmitglied eine Bürgschaft angeboten.

Könnte eine Bürgschaft ein Argument zum Rückzug des Vollstreckungsbescheids sein, selbstverständlich bei gleichzeitiger Einigung über eine Ratenrückzahlung (und einer Einmalzahlung von vermutlich 600 Euro)?

Czauderna
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Re: Rücknahme eines Vollstreckungsbescheids möglich?

Beitragvon Czauderna » 24.11.2017, 23:26

Hallo,
das kann dir nur die Kasse selbst sagen - aus meiner Praxis kann ich berichten, dass wir einer Ratenzahlung immer dann zugestimmt haben wenn die Gesamtsumme innerhalb eines Jahres getilgt werden konnte - in diesem Faellen wurde natuerllich die Zwangsvollstreckung nicht eingeleitet. Wenn der Auftrag an das Hauptzollamt schon erteilt war, dann war es nicht mehr unsere Sache sondern es lag am Hauptzollamt mit dem Schuldner zu kommunizieren und zu verhandeln.
Ob Schulden bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu einem Schufa-Eintrag führen - ich meine - nein, lass mich aber gerne korrigieren von den aktiven Experten.
Gruß
Czauderna

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Re: Rücknahme eines Vollstreckungsbescheids möglich?

Beitragvon vlac » 25.11.2017, 17:23

Hallo,

zur Frage der Eintragung von Beitragsschulden bei Auskunfteien hatte ich im Nachbarforum schon Einiges geschrieben; die Kurzzusammenfassung: Eine Eintragung erfolgt nur durch Vertragspartner der Auskunfteien; Krankenkassen sind in der Regel keine Vertragspartner von Auskunfteien. Einträge dort erfolgen in der Regel nicht. Ausnahme: Erfolgen auf Grund der nicht gezahlten Beitragsschulden die Abnahme der Vermögensauskunft und damit auch die Eintragung ins Schuldnerregister, erfahren auch Auskunfteien davon, und setzen die Bonität entsprechend herunter.

Ein einmal erfolgter Eintrag bei ener Auskunftei bliebe zudem auch bestehen, wenn die Vollstreckung aufgehoben, und / oder die Forderung gezahlt wird, und zwar für drei Kalenderjahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Forderung erledigt wurde.

Es muss baer auch angemerkt werden, dass es extrem unwahrscheinlich ist, dass die Bank einer Studentin mit einem Einkommen von weniger als 600 Euro im Monat selbst mit lupenreiner Schufa einen Kredit gewähren würde; druch die Kontopfändung ist die Bonität nun für die Bank auch ohne Schufa endgültig dahin. Das lässt sich jetzt auch kurzfristig nicht mehr abwenden.

Zur eigentlichen Forderung: Bei den genannten 2000 Euro dürfte es sich um die reinen beitragsschulden handeln. Hinzu kommen Säumniszuschläge in Höhe von um die 260 Euro und Kosten für Mahnen und Vollstrecken von mindestens 40 Euro. Um die Forderung innerhalb eines Jahres auszugleichen, wären Raten in Höhe von 180 Euro notwendig. Bei einer Einmalzahlung von 600 Euro lägen die Raten immer noch bei ungefähr 150 Euro im Monat.

Ob eine theoretisch mögliche Stundung gegen Bürgschaft sinnvoll wäre, falls sich Krankenkasse und Vollstreckungsbehörde überhaupt darauf einlassen, ist zweifelhaft: Nach einem Jahr läge die Gesamtforderung bei an die 2500 Euro, grob überschlagen. Vielleicht ist das Studium dann beendet, aber vor dem Hintergrund der gesundheitlichen Situation ist es nicht garantiert, dass dann ein Arbeitsplatz und Zahlungsfähigkeit bestehen. In diese Fall würde dann der Bürge in Anspruch genommen, was wahrscheinlich für wenig Freude bei der bürgenden Person und erheblchen Ärger sorgen würde.

Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass die einzige Möglichkeit hier ist, egal ob mit oder ohne formelle Ratenzahlungsvereinbarung so hohe Raten wie möglich zu leisten, um wenigstens eine Hoffnung zu haben, dass keine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft erfolgt, und auch um zu verhindern, dass aus den 2300 Euro irgendwann 3000 Euro werden, denn zuerst werden die Kosten, dann die Beitragsschulden abgetragen; damit verringern sich dann auch Säumniszuschläge oder Zinsen. Die Vollstreckungsmaßnahmen selbst haben momentan keine realen Auswirkungen, da eh nichts Pfändbares vorhanden ist.

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Re: Rücknahme eines Vollstreckungsbescheids möglich?

Beitragvon Doris Muster » 25.11.2017, 22:58

Ich habe zuerst die Antwort im Nachbarforum gelesen (http://www.krankenkassenforum.de/hier-k ... html#86636). Vlacs dort sehr ausführliche Antwort hat mir geholfen.

Eines ist aber leider nicht richtig: "Die Vollstreckungsmaßnahmen selbst haben momentan keine realen Auswirkungen, da eh nichts Pfändbares vorhanden ist." Meine Bank hat mein Konto gesperrt.

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Re: Rücknahme eines Vollstreckungsbescheids möglich?

Beitragvon aldi110 » 26.11.2017, 00:32

Moin,

wieder einmal so ein Fall, wo Krankenkassen mit Kanonen auf Spatzen schießen und die Leute in die Insolvenz treiben. @ Doris, so wie es sehe ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Du kannst die Beitragsschulden nicht aufbringen mit einem Einkommen von 600 € Brutto, also würde ich hier auch keine weitere Energie da rein stecken und zu versuchen irgendwie die Schulden bei der Kasse zu begleichen und womöglich sich das Geld noch irgendwo privat leihen. Ich bin mir fast sicher das die Bank die Kontosperrung bei der Schufa gemeldet hat, also sind die Daten sowieso schon eingetragen, oder es kommt noch.

Du kannst monatlich 1139,99 € Netto verdienen, bis zu dieser Grenze kann bei dir nichts gepfändet werden, diese Zahl würde sich erhöhen wenn du unterhaltspflichtige Personen hast. Siehe http://www.schuldnerberatung-diskret.de ... ngstabelle

Du wirst mit Sicherheit dazu aufgefordert werden die Eidesstattliche Versicherung abzugeben, da wirst du nur nach deinem Vermögen gefragt, ist nicht so schlimm wie es sich anhört. Der Vorteil der sich daraus ergibt, du wirst drei Jahre lang in Ruhe gelassen. Hab ich alles durch, auch die Privatinsolvenz hab ich hinter mir, geht alles.

Suche dir einen Schuldnerberater, lass dich bezüglich der Schulden und des weiteren Vorgehens beraten, ich war damals bei der Caritas, die waren ganz gut. Und Kopf hoch, man kann auch ohne Schufa Leben, gibt dazu genug Tipps im Internet.

gruß Aldi

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Re: Rücknahme eines Vollstreckungsbescheids möglich?

Beitragvon vlac » 26.11.2017, 14:19

Hallo,

tja, was soll man zu Posts wie dem letzten hier sagen?

Ja, es gibt die Möglichkeit, ein Pfändungsschutzkonto einzurichten. Das muss die Bank innerhalb von vier Arbeitstagen tun; auf dem Konto ist dann automatisch ein Freibetrag von 1133,80 Euro im Monat verfügbar, also weit mehr, als momentan an Einnahmen erzielt wird. Das hatte ich damit gemeint, dass es momentan nichts Pfändbares gibt.

Banken dürfen von sich aus auch keine Forderungen an Auskunfteien melden, die Dritte an einen Kunden stellen; das ist schlicht nicht zulässig. Es ist deshalb ausgeschlossen, dass die Bank die Forderung an die Schufa oder eine andere Auskunftei gemeldet hat, oder es noch tun wird, denn das darf sie nicht.

Hier wird auch nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen; die offenen Beiträge sind schon recht umfangreich und die Themenerstellerin bestreitet auch nicht, dass die Forderung berechtigt ist. Sie möchte nur eben gerne, ein berechtigtes Anliegen, wenn möglich ihre Bonität retten. Dazu zählt dann aber eben, dass man Energie aufwendet, und versucht, die Vermögensauskunft zu umgehen, einmal abgesehen davon, dass die Forderungen ja auch ständig steigt.

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Re: Rücknahme eines Vollstreckungsbescheids möglich?

Beitragvon aldi110 » 26.11.2017, 14:51

Moin Vlac,

ich hatte geschrieben das die Bank die Sperrung des Kontos bei der Schufa melden wird, nicht das Forderungen von dritten gemeldet werden...

Der Satz in der Schufa würde dann so aussehen: Bank sowieso hat unter der Nummer soundso mitgeteilt das ein Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen vorliegt.

Und es wird doch mit Kanonen auf Spatzen geschossen, die offenen Beiträge wären nur dann tilgbar, wenn Doris Vermögen oder Einkommen über der Pfändungsgrenze hätte. Beides hat sie nicht. Die Idee sich das Geld zu leihen wird auch nicht funktionieren, das muss sie auch zurückzahlen und wird es wohl in naher Zukunft nicht können. Wenn man die Vermögensauskunft abgibt hat man erst einmal ruhe, sicherlich steigen die Forderungen...doch nur solange bis man in der Insolvenz ist...wenn man diesen Weg gehen muss. Vorab wird den Gläubigern ein Angebot unterbreitet, vom Schuldnerberater. Vielleicht lässt sich die Krankenkasse auf eine geringere Zahlung ein, bevor sie gar nichts bekommt. Wenn es dann doch zur Privatinsolvenz kommt steigen die Forderungen nicht mehr. Auch wird dann die Notversorgung der Krankenkassen wieder eingestellt und man kann wieder alle Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen (falls schon passiert).

Tja was soll man zu solchen Postings sagen, ich sage nur eines: Man sollte Menschen nicht dazu zwingen, oder Nötigen, irgendwelche Leistungen zu erbringen die sie gar nicht tragen können (Hier Zahlungen zu leisten obwohl das vorhanden Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze ist). Und schon gar nicht mit Zwang durch staatliche Stellen...aber da sind die Krankenkassen nicht allein, die Jobcenter sind da auch ganz dolle drin.

gruß Aldi

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Re: Rücknahme eines Vollstreckungsbescheids möglich?

Beitragvon vlac » 26.11.2017, 15:08

Ich mag da jetzt zwar nicht mit Dir diskutieren, aber: Bei einem durch Dritte veranlassten Zahlungsverbot handelt es sich nicht um eine Verletzung vertraglicher Vereinbarungen mit der Bank; eine Meldung an Auskunfteien wird nicht vorgenommen.

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Re: Rücknahme eines Vollstreckungsbescheids möglich?

Beitragvon aldi110 » 26.11.2017, 15:36

hi,

ok, nehmen wir an du hast recht und der Eintrag in der schufa wird so nicht erfolgen, spätestens im nächsten Schritt, wenn der Gerichtsvollzieher kommt und die EV abnimmt, ist der Eintrag da. Geb doch mal einen verwertbaren Tipp ab wie man die Bonität retten kann?

Zahlungen können ja mangels Masse nicht erfolgen...und nun?

gruß Aldi

matteo
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Re: Rücknahme eines Vollstreckungsbescheids möglich?

Beitragvon matteo » 26.11.2017, 15:51

[quote="vlac"]
Banken dürfen von sich aus auch keine Forderungen an Auskunfteien melden, die Dritte an einen Kunden stellen; das ist schlicht nicht zulässig. Es ist deshalb ausgeschlossen, dass die Bank die Forderung an die Schufa oder eine andere Auskunftei gemeldet hat, oder es noch tun wird, denn das darf sie nicht.[/quote]

Meine heimische Sparkasse hat sich schon bei Kontoeröffnung, vor vielen Jahren, die diesbezügliche Zustimmmung, von mir unterschreiben lassen.
Nämlich, das sie alles und jedes, der Schufa, und anderen Auskunfteien, melden darf. Und macht sie auch!
Das war vielleicht mal wieder so eine Idee des Gesetzgebers, aber ich vermute mal ganz stark, dass auch andere Banken per vom Kunden unterzeichneten Formblatt das ganz einfach umgehen.

Vorschlag: Einfach 1x pro Jahr bei der Schufa die kostenlose Eigenauskunft anfordern und staunen was da so alles drin steht:
Von der unberechtigten Anfrage eines Geschäftspartners, Handyproviders, zu Banken mit denen sie gar keine Geschäftsverbindung haben, bis hin zum unsäglichen Geoscoring wo ihr gesamtes Wohnumfeld auf Kreditwürdigkeit geprüft wird.
Dafür gibts aber eigene Foren, das würde hier den Rahmen sprengen.
Dennoch ganz kurz zum Geoscoring in eigener Sache:
Meins ist laut Schufa ganz extrem schlecht. Tiefschwarzes Gebiet. Ich wohne in einer Gegend, im Grünen, mit parkartigen Grundstücken, und Einfamilienhäusern des gehobenen Bedarfs. Da wohnen halt Geschäftsleute, Industrielle, Ärzte, usw., in meiner Nachbarschaft. Ab und an macht mal einer Pleite. Nicht eben so ein bißchen Privatinso, sondern richtig, mit Verlust von 100-en Arbeitsplätzen, usw.. Sowas reißt dann das Schufa Geoscoring so richtig runter, und man würde aufgrund dessen keinen Kredit mehr kriegen. Gottseidank wissen einige (wenige) Banken, das das Kaffeesatzlesen ist.

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Re: Rücknahme eines Vollstreckungsbescheids möglich?

Beitragvon aldi110 » 27.11.2017, 06:50

moin nochmal,

@ vlac, vielleicht solltest du mal diese Seite besuchen um zu erkennen was Bonität überhaupt ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Bonität

@ Doris, lass den Kopf nicht hängen, es gibt für alles Auswege. Du wirst mit deinem kleinen Einkommen die Sache nicht regeln können, wenn du es mit Ratenzahlung versuchst, sparst du es dir vom Mund ab. Alles was du dir irgendwo Leihst, musst du auch wieder zurückzahlen...mache nicht den Fehler und setze noch Freundschaften aufs Spiel. Suche dir einen Schuldnerberater und vor allem, ignoriere in der Zukunft nicht mehr deine Post. Einen Tipp habe ich noch, das schreibe ich dir jedoch per PN.

gruß Aldi


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