Auslandsrueckkehr vorher Beamtin jetzt 1-monatiger Arbeitsvertrag

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memaro
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Auslandsrueckkehr vorher Beamtin jetzt 1-monatiger Arbeitsvertrag

Beitragvon memaro » 27.11.2017, 08:32

Hallo zusammen,

Ich bin Deutsche Staatsangehoerige (29) und habe die letzten 6 Jahre im nicht europaeischen Ausland gelebt (Australien). Bevor ich ins Ausland verzogen bin, war ich bei der Debeka privat versichert da ich Beamtin war. Ich habe dann meinen Beamtenstatus zwecks Umzug ins Ausland aufgegeben.

Nun bin ich fuer kurze Zeit wieder in Deutchland und werde zum 1. Dezember auch fuer einen Monat in einem versicherungsplichtigen Angestelltenverhaeltnis arbeiten. D.h.ich werde mich wieder in Deutschland melden fuer einen Monat und muss mich wohl krankenversichern.

So wie ich es verstehe dann geseztlich was ich auch sehr bevorzuge, da die private fuer mich nun quasi unbezahlbar ist.

Was ich mich frage ist, was nach dem einen Monat passiert. Ich werde danach voraussichtlich wieder fuer einige Zeit nach Australien ziehen d.h. mich wieder abmelden und ich werde wieder in Australien krankenversichert sein. Wird eine gesetzliche Krankenkasse einen 1-Monatigen Vertrag akzeptieren?

Und ws passiert wenn ich nach einigiger Zeit wieder nach Deutschland ziehe? Kann ich mich dann freiwillig geseztlich versichern? Oder muessen hierfuer gewisse Vorversicherungszeiten erfuellt sein?

Diese ganze Aktion zielt darauf ab, falls ich irgendwann aus Gruenden z.b. Familienmitglied krank, wieder nach Deutschland ziehen muss, mich aber aus Kostengruenden nicht privat versichern lassen moechte/kann.

Vielen Dank!
mermaro

Czauderna
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Re: Auslandsrueckkehr vorher Beamtin jetzt 1-monatiger Arbeitsvertrag

Beitragvon Czauderna » 27.11.2017, 09:40

Hallo,
ja, das dürfte alles so klappen wie du es dir schon vorgestellt hast - wenn du in Deutschland eine kranken versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst musst du sogar in die GKV eintreten. Wenn es schon im voraus feststeht, wann diese Tätigkeit endet, dann kannst du das mit der Krankenkasse auch schon im voraus klären. Allerdings muss es auch wirklich zur Krankenversicherungspflicht kommen - befristetes Arbeitsverhältnis von einem Monat, d.h. heißt nicht unbedingt auch Krankenversicherungspflicht und demzufolge keine Möglichkeit in die GKV zu kommen.
Gruss
Czauderna

memaro
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Re: Auslandsrueckkehr vorher Beamtin jetzt 1-monatiger Arbeitsvertrag

Beitragvon memaro » 28.11.2017, 08:00

Hallo Czauderna,

Danke fuer die Antwort.
Genau jetzt fuer den Monat scheint es fuer die Krankenkassen zunaechst kein Problem zu sein. Aber am Telefon wurde mir gesagt, sollte ich in z.b. zwei Jahren zurueck nach Deutschland kommen und zunaechst keiner versicherungspflichtigen Beschaeftigung nachgehen, muss ich wohl wieder in die private, da eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse nicht moeglich sei. Es wurde mir von Vorversicherungszeiten erzaehlt.
Gruss

Czauderna
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Re: Auslandsrueckkehr vorher Beamtin jetzt 1-monatiger Arbeitsvertrag

Beitragvon Czauderna » 28.11.2017, 09:17

Hallo,
Sehe ich nicht so - nehmen wir mal an, du wirst aufgrund der Beschaeftigung tatsächlich fuer einen Monat krankenversicherungspflichtig, gehst aber dann nicht wieder ins Ausland sondern bleibst hier. Du musst dich weiter Krankenversichern und wenn du keine andere Krankenversicherung nachweisen kannst, dann muss dich die bisherige Kasse quasi zwangsweise freiwillig weiterversichern - eine Vorversicherungszeit gibt es da nicht. Wenn du aber ins Ausland gehst besteht dieser Weiterversicherungszwang eben nicht. Kommst du jetzt aus dem Ausland wieder zurück, musst du wieder eine Krankenversicherung haben und da ist die Krankenversicherungsart, also hier die GKV zuständig, bei der du zuletzt in Deutschland versichert warst. Warum sollte jetzt plötzlich eine Vorversicherungszeit ( 12 Monate Pflichtversicherung) erforderlich sein ?.
Wenn ich falsch liegen sollte, sollte sich ein anderer Experte zu Wort melden - Heinrich?.
Gruß
Czauderna

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Re: Auslandsrueckkehr vorher Beamtin jetzt 1-monatiger Arbeitsvertrag

Beitragvon memaro » 28.11.2017, 09:45

Ich werde nach diesem einen Monat in Deutschland dann am 31. Dezember abfliegen und Deutschland wieder verlassen und zunaechst wieder nach Australien ziehen. Ich moechte mich absichern falls ich aus einer Notfall Situation z.b. Familienmitglied schwer krank oder ich selber krank (Australien ist sehr teuer und nicht alles wird von den Krankenkassen dort uebernommen) wieder in einigen Jahren nach Deutschland ziehen muss. Dann wuerde ich natuerlich lieber in die gesetzliche als in den Basistarif der privaten.
Gruss


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