Vorversicherungszeiten für die KVdR bei Auslandsaufenthalt
Verfasst: 07.12.2017, 13:45
Ich bin EM-Rentner und mir fehlen als Vorversicherungszeiten, damit ich in die KVdR komme, ca. 3 Jahre. Ich habe in der 2.Hälfte des Vorversicherungszeitraums 5 Jahr in England gelebt, war dort auch sozialversichert. Leider habe ich keine Unterlagen aus diesem Zeitraum.
Meine Frage dazu:
Im Merkblatt R0815 heißt es: "In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen
Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte
dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine
Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat."
Es bestand in dem Zeitraum gem. §5 SGB V meiner Zeit in England keine Krankenversicherungspflicht, aufgrund der ich in diesem Zeitraum in Deutschland hätte versichert sein müssen. Kann dieser Zeitraum dann überhaupt in die Vorversicherungszeiten berücksichtigt werden?
Meine Frage dazu:
Im Merkblatt R0815 heißt es: "In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen
Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte
dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine
Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat."
Es bestand in dem Zeitraum gem. §5 SGB V meiner Zeit in England keine Krankenversicherungspflicht, aufgrund der ich in diesem Zeitraum in Deutschland hätte versichert sein müssen. Kann dieser Zeitraum dann überhaupt in die Vorversicherungszeiten berücksichtigt werden?