Schönen guten Tag,
meine Freundin hat vor ein paar Tagen unsere wunderbare kleine Tochter auf die Welt gebracht. Sie befand sich vorher ganz normal im Mutterschutz und bekam jetzt von ihrer Krankenkasse mitgeteilt das die Leistungen Ruhen und sie kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat.
Kurz zur Schilderung, sie hat vor vielen Jahren die KV gewechselt, hat eine neue Karte bekommen und war dort viele Jahre versichert, bis sich auf einmal die alte KV meldet und meint sie wäre die letzten Jahre da weiterhin versichert gewesen und sie wollen knapp 10.000€ an Beiträge haben. Auf die Mehrfache Erklärung man sei woanders versichert gewesen wurde immer nur geantwortet das die Beiträge nachgezahlt werden müssen...
Jetzt meine Frage, ist die KV berechtigt das Mutterschaftsgeld nicht auszuzahlen? Seit circa 2 Jahren ist meine Freundin wieder bei der 1. KV versichert wo auch der Beitragsrückstand ist und dort wurden wieder ganz normal die Beiträge gezahlt. Sie bekommt von der KV auch keine versicherten Karte was jede Untersuchung beim Frauenarzt und im Krankenhaus sehr unangenehm machte, da man sich immer rechtfertigen musste...
Wir sind echt verzweifelt
Für Antworten sind wir sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
kein Mutterschaftsgeld wegen Beitragsrückstand?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: kein Mutterschaftsgeld wegen Beitragsrückstand?
Hallo,
So, wie geschildert wird von der Kasse nur die Notfallbehandlung übernommen und Mutterschaftsgeld gehört meines Wissens nach nicht dazu. Grundsätzlich gilt, dass die Kasse bei Beitragsrückständen diese Leistungsverweigerung vornehmen darf, allerdings muss der oder die Versicherte darüber vorher schriftlich per Bescheid informiert werden - wenn dem so war, dann ist die Kasse grundsätzlich im Recht.
Gruß
Czauderna
So, wie geschildert wird von der Kasse nur die Notfallbehandlung übernommen und Mutterschaftsgeld gehört meines Wissens nach nicht dazu. Grundsätzlich gilt, dass die Kasse bei Beitragsrückständen diese Leistungsverweigerung vornehmen darf, allerdings muss der oder die Versicherte darüber vorher schriftlich per Bescheid informiert werden - wenn dem so war, dann ist die Kasse grundsätzlich im Recht.
Gruß
Czauderna
Re: kein Mutterschaftsgeld wegen Beitragsrückstand?
silva_84 hat geschrieben:Sie bekommt von der KV auch keine versicherten Karte was jede Untersuchung beim Frauenarzt und im Krankenhaus sehr unangenehm machte, da man sich immer rechtfertigen musste...
Vorsicht, wenn sich die Kasse im Recht fühlt. Ich will da keine Angst machen, aber nach meiner Kenntnis ziehen die Herrschaften, völlig uneinsichtig und gnadenlos das Mahnverfahren durch, auch wenn es rechtlich fragwürdig ist. Ich bin kein Jurist, kann deshalb nur empfehlen anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Ohne einstweilige Anordnung eines Gerichts, schickt euch die Kasse sonst den Zoll, der mit den Rechten eines Gerichtsvollziehers ausgestattet ist. Und dann ist es eventl. zu spät.
Gruß matteo
Re: kein Mutterschaftsgeld wegen Beitragsrückstand?
Unter dem Link könnt ihr mal einen PKV-Vergleich machen:
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