Selbständigkeit: KK-Beitragshöhe im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeits-Meldung

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TimKnopf
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Selbständigkeit: KK-Beitragshöhe im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeits-Meldung

Beitragvon TimKnopf » 28.12.2017, 10:25

Hallo zusammen,

bin Newbie hier und hoffe auf eine Antwort auf meine Frage, die mich die vergangenen Feiertage umgetrieben hat :-)

ich bin seit ca 3 Jahren selbständig, das Gewerbe „läuft“ aber nur in den Sommermonaten. In der kalten Jahreszeit ruht es und ich hatte mich in diesen Monaten jeweils arbeitslos gemeldet.
Ab Ende diesen Jahres bekomme ich aber kein ALG mehr vom AA (Hartz 4 bezugsberechtigt bin ich nicht).

Da ich entsprechend von nun an meine KK-Versicherungsbeiträge(bin freiwillig GKV versichert) auch in denjenigen Monaten selber zahlen muß, in denen ich mich in der Vergangenheit jeweils arbeitslos gemeldet hatte, stellt sich für mich jetzt folgende Frage:

Nach meinem bisherigen Verständnis berechnet sich die KK-Beitragshöhe auf Basis der tatsächlichen Arbeitstage im Laufe des Jahres. Und zwar unabhängig davon, ob ich die Selbständigkeit als Hauptberuf (mit Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von ca. 2.200 €/Monat) oder im Nebenerwerb (mit Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von ca. 1000 €/Monat und Arbeitszeit <20Std/Woche) betreibe.

Bsp: angenommen, man hätte ein Einkommen von 12.000 € im Jahr, ist aber im Jahr 6 Monate arbeitslos gemeldet. Dann berechnet sich die Höhe der KK-Versicherung auf Basis des durchschnittlichen Monatseinkommen von 2.000 €

KORREKT?

Wenn dem nun so ist, wäre es für jemanden, der kein ALG mehr bezieht und nicht Hartz 4 bezugsberechtigt ist, im Hinblick auf die KK-Beiträge doch nachteilig, sich weiterhin beim AA arbeitslos zu melden, oder?

Denn wenn ich mich dort abmelde, würden meine KK-Versicherungsbeiträge auf Basis eines niedrigeren Jahreseinkommens berechnet werden (aufs obige Beispiel bezogen dann auf Basis von einem durchschnittlichen Jahreseinkommens von 1.000 € statt 2.000 €)

KORREKT?

Im Hinblick auf anrechenbare Monate für die zukünftige Rentenbezugsanwartschaft gäbe es auch keine Nachteile, denn diese Monate würden angerechnet werden, egal ob ich im Winter arbeitslos gemeldet bliebe als auch dann, wenn ich mich beim AA abmelde (im letzteren Fall würde ich mit meiner Selbständigkeit im Winter zwar nichts verdienen, aber dennoch als haupt- oder nebenberuflich arbeitend gelten, d.h. dadurch ebenfalls Rentenanwartschafts-Monate „sammeln“.)


Ich würde mich freuen, wenn mir jemand sagen könnte, ob ich das so richtig sehe.

Besten Dank
Tim

Czauderna
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Re: Selbständigkeit: KK-Beitragshöhe im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeits-Meldung

Beitragvon Czauderna » 28.12.2017, 13:38

Hallo,
zuerst mal zur Rente - wenn du damit die Erfüllung der Vorversicherungszeit meinst - da zählt nur die Versicherung als solches, nicht die Beitragshöhe oder die Art der Versicherung, also ist es egal ob Pflicht- oder freiwillig versichert.
Was die Anrechnung von Einkommen während einer freiwilligen Versicherung betrifft, so ist es erst wichtig, welcher Art diese freiwillige Versicherung ist, also hauptberuflich Selbständig oder eben nicht, wegen der entsprechenden Mindestbeitragsbemessungsgrenzen. Ab 01.01.2018 tritt bezüglich der Anrechnung von Einkommen eine Änderung ein - es wird erst mal geschätzt und dann, nach Vorlage der Einkommensteuerklärung rückwirkend festgesetzt - da ich nicht mehr praktizierender Krankenkassenmitarbeiter bin, sollte dir dir hier ein aktiver Experte weiterhelfen können.
Gruss
Czauderna

TimKnopf
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Re: Selbständigkeit: KK-Beitragshöhe im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeits-Meldung

Beitragvon TimKnopf » 29.12.2017, 09:39

herzlichen Dank für die Rückmeldung.
Gruß
Tim


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