Hallo,
nochmal zum Verständnis einige Fragen:
Ich bin seit dem Jahr 2003 in der GKV als freiwillig Versicherter geführt (über der Beitragsbemessungsgrenze).
1 ) Verstehe ich das richtig , wenn die 9/10 Regelung erfüllt ist, ich in der KDVR ebenfalls als freiwillig Versicherter eingestuft werde ?
2 ) Gibt es eine Möglichkeit , unabhängig von der 9/10 Regelung , bei Rentenentritt als pflichtversicherter eingestuft zu werden ?
Zum Bespiel vorherige Arbeitslosigkeit oder andere Gegebenheiten ?
3 ) Wird bei meiner Ehefrau , die als Erwerbsminderungsrentner eine kleine Rente bezieht und eigene Mieteinnahmen generiert meine spätere Rente bei der GKV dazugerechnet und muss ich ebenfalls erhöhte Sozialbeiträge zahlen obwohl das Mietobjekt auf Ihren Namen steht ?
4 ) Könnte man nach zweijähriger Arbeitslosigkeit in die GKV der Ehefrau mitaufgenommen werden (Familienversicherung) ?
4 ) Aus welchem Grund werden eigentlich freiwillig Versicherte mit den Zuzahlungen aus Kapitaleinkünften oder Mieteinnahmen gegenüber
Pflichtversicherten so benachteiligt. Das leuchtet mir nicht ein, so leisten doch die freiwillig versicherten doch sowie schon die höchsten
Kranken und Pflegebeiträge !
Danke im voraus
Freiwillig Krankenversichert zurück in Pflichtversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Re: Freiwillig Krankenversichert zurück in Pflichtversicherung
Hallo,
1.) nein, du wärst dann als Rentner pflichtversichert (nach heutigem Recht)
2.) ja, aber nicht als Rentner - als Arbeitnehmer oder ALG-Bezieher beispielsweise schon
3.) Wenn Ihr beide in der GKV versichert seit - nein
4.) ja, wenn kein Ausschlusstatbestand vorhanden ist und die Einkommensgrenze nicht überschritten werden
5.) Dazu ein Beispiel - Rentner pflichtversichert in der KVdR - Rente mtl. 600,00 €, davon Kranken- und Pflegeversicherung ca. 108,00 €, wobei der Rentenversicherungsträger ca. 50,00 € übernimmt - Eigenbelastung somit 58,00 € mtl. , dazu kommen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder/und Kapitalerträge in Höhe von 5000,00 € mtl. - die sind beitragsfrei -
Rentner - freiwillig versichert mit gleichen Einnahmen - der muss nach der Höchstgrenze für alles zahlen - ca. 800,00 € - bekommt aber auch nur ca. 50,00 € Zuschuss. Du bist wahrscheinlich nur vom Arbeitnehmer ausgegangen, da hast du sicher recht, da gibt es keine gravierenden Unterschiede.
Gruss
Czauderna
1.) nein, du wärst dann als Rentner pflichtversichert (nach heutigem Recht)
2.) ja, aber nicht als Rentner - als Arbeitnehmer oder ALG-Bezieher beispielsweise schon
3.) Wenn Ihr beide in der GKV versichert seit - nein
4.) ja, wenn kein Ausschlusstatbestand vorhanden ist und die Einkommensgrenze nicht überschritten werden
5.) Dazu ein Beispiel - Rentner pflichtversichert in der KVdR - Rente mtl. 600,00 €, davon Kranken- und Pflegeversicherung ca. 108,00 €, wobei der Rentenversicherungsträger ca. 50,00 € übernimmt - Eigenbelastung somit 58,00 € mtl. , dazu kommen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder/und Kapitalerträge in Höhe von 5000,00 € mtl. - die sind beitragsfrei -
Rentner - freiwillig versichert mit gleichen Einnahmen - der muss nach der Höchstgrenze für alles zahlen - ca. 800,00 € - bekommt aber auch nur ca. 50,00 € Zuschuss. Du bist wahrscheinlich nur vom Arbeitnehmer ausgegangen, da hast du sicher recht, da gibt es keine gravierenden Unterschiede.
Gruss
Czauderna
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Re: Freiwillig Krankenversichert zurück in Pflichtversicherung
Ok danke Czauderna !
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