Nacherhebung Krankenkassenbeiträge (KVdR) aus Versorgungsbezügen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

nikoli
Beiträge: 3
Registriert: 03.01.2018, 12:47

Nacherhebung Krankenkassenbeiträge (KVdR) aus Versorgungsbezügen

Beitragvon nikoli » 03.01.2018, 13:25

Hallo zusammen,
hoffe mir kann hier jemand helfen.

Zum Hintergrund: Meine Mutter erhält seit 1995 eine Witwenrent und Witwen-Versorgungsbezüge. Damals war sie noch selbstständig und freiwillig bei der GKV versichert. Dies wurde der Zahlstelle ordnungsgemäß gemeldet (auch die KK erhielt entsprechende Meldung über die Versorgungsbezüge), durch die freiwillige Versicherung wurde jedoch der Gesamt-Beitrag immer per Einzug vom Konto meiner Mutter erhoben.
2007 beantragte meine Mutter ihre eigene Rente und kam in diesem Zug in die KVdR (immer noch bei der gleichen KK), wurde also beitragspflichtig. In dem Schreiben stand, dass die Beiträge von den Renten automatisch abgeführt werden und nur zusätzliche Einnahmen aus Gewerbe oder selbständiger Tätigkeit (keins davon hatte meine Mutter) anzuzeigen sind. Da die Versorgungsbezüge und die Renten der KK bekannt waren, ging meine Mutter davon aus, dass alles seinen Gang gehen wird.

Nun bekam meine von der Zahlstelle ihrer Witwenversorgung ein Schreiben, in dem erklärt wird, dass Beiträge aus den Witwen-Versorgungsbezügen nicht einbehalten wurden und die noch nicht verjährten Beiträge im Wege der Aufrechnung erhoben werden sollen.
Die Zahlstelle verweist in ihrem Schreiben darauf, dass aufgrund der Angaben aus 1995 unzweifelhaft davon auszugehen war, dass eine Einbehaltungs-/Abführungspflicht nicht bestand.
Nun habe ich mit der KK gesprochen, die mir mitteilte, dass sie 2007 die Zahlstelle über den Statuswechsel in der Versicherung und die damit eintretende Beitragspflicht unterrichtet hat.

Meine Frage: Darf die Zahlstelle die Nachforderung stellen, obwohl sie von der Beitragspflicht und damit aus meiner Sicht auch von Ihrer Abführungspflicht von der KK in Kenntnis gesetzt wurde und es damit selbst versäumt hat die Beiträge abzuführen?

Ich bin hier im Forum auf einen älteren Beitrag gestoßen, aber solche Themen ändern sich ja im Laufe der Jahre, also bitt nicht als böswiliige Doppelfrage werten
viewtopic.php?f=1&t=2550&p=14438&hilit=Zahlstelle&sid=671e7782f01c8811047d86e2e87876b3#p14438

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Nacherhebung Krankenkassenbeiträge (KVdR) aus Versorgungsbezügen

Beitragvon Czauderna » 04.01.2018, 16:34

Hallo,
Nein, da hat sich nichts geändert, es muss gezahlt werden.
Gruß
Czauderna

aldi110
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 230
Registriert: 22.10.2011, 23:06

Re: Nacherhebung Krankenkassenbeiträge (KVdR) aus Versorgungsbezügen

Beitragvon aldi110 » 05.01.2018, 19:02

moin,

ich bin da nicht so der Experte, nur ist mir bekannt das Forderungen seitens der Krankenkasse nach 4 Jahren verjähren...ist das hier geprüft worden?

gruß Aldi

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Nacherhebung Krankenkassenbeiträge (KVdR) aus Versorgungsbezügen

Beitragvon Czauderna » 05.01.2018, 19:33

aldi110 hat geschrieben:moin,

ich bin da nicht so der Experte, nur ist mir bekannt das Forderungen seitens der Krankenkasse nach 4 Jahren verjähren...ist das hier geprüft worden?

gruß Aldi


Hallo,
so, wie ich es verstanden habe ist die Kasse hier nicht tangiert sondern es geht darum, ob die Zahlstelle rückwirkend die Beiträge einbehalten darf.
Gruss
Czauderna

aldi110
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 230
Registriert: 22.10.2011, 23:06

Re: Nacherhebung Krankenkassenbeiträge (KVdR) aus Versorgungsbezügen

Beitragvon aldi110 » 05.01.2018, 22:00

moin,

nun ja die Zahlstelle der Witwenrente ist meines Wissens nach die DRV (so ist das zumindest bei meiner Witwenrente). Die führen die Krankenkassenbeiträge und Pflegekassenbeiträge an meine gesetzliche Krankenversicherung ab.

Aber auch hier gibt es Verjährungsfristen:

https://www.experto.de/steuern-buchfueh ... ahren.html

gruß Aldi

nikoli
Beiträge: 3
Registriert: 03.01.2018, 12:47

Re: Nacherhebung Krankenkassenbeiträge (KVdR) aus Versorgungsbezügen

Beitragvon nikoli » 06.01.2018, 12:46

Hallo,
danke für Eure Antworten.
Zur letzten Frage, ja es gilt die 4-jährige Verjährungsfrist nach § 25 Abs. 1 SGB IV, das hat die Zahlstelle auch von sich aus schon angesetzt. Da KK-Beiträge immer am 15. des Folgemonats fällig werden und meine Mutter den Brief im Dezember 2017 bekommen hat, sind also die Witwenbezüge seit 12.2012 betroffen.
Gruß
Nikoli

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Nacherhebung Krankenkassenbeiträge (KVdR) aus Versorgungsbezügen

Beitragvon Czauderna » 06.01.2018, 13:01

Hallo aldi110,
wenn es tatsächlich die Witwenrente der gesetzl. Rentenversicherung wäre, dann stimme ich dir zu, hier wird aber von einer Witwenversorgung geschrieben, von daher vermute ich, dass es sich um eine sonstige Zahlstelle handelt und nicht um die Rentenversicherung - ist aber auch nach dem letzten Beitrag von Nikoli egal.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste