freiwillige KV - ab neuer Steuerbescheid neuer Beitrag

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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sisqonrw
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freiwillige KV - ab neuer Steuerbescheid neuer Beitrag

Beitragvon sisqonrw » 03.01.2018, 18:20

Hallo,

muss man ab neuen Steuerbescheid den neuen Beitrag an die Krankenkasse zahlen oder muss man rückwirkend an die Krankenkasse etwas zahlen?

Czauderna
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Re: freiwillige KV - ab neuer Steuerbescheid neuer Beitrag

Beitragvon Czauderna » 03.01.2018, 19:08

Hallo,
seit dem 01.01.2018 hat sich diesbezüglich etwas geändert, und zwar in der Form, dass man nun sein Einkommen schätzen kann und danach seinen Beitrag vorläufig entrichtet. Dabei ist aber die Mindestbeitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen. Erst nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides, z.B. der für 2018 würde dann rückwirkend die endgültige Einstufung vorgenommenen und man müsste ggf. Beitrag nachzahlen oder bekäme sogar Beitrag auch ggf. wieder zurück. Auf der Basis des Bescheides von 2018 würde dann der Beitrag für die Folgezeit festgelegt (wieder als vorläufig), bis der Bescheid für 2019 vorliegt, usw.,usw. - ich hoffe, ich habe das jetzt richtig dargestellt. Bei Selbständigen mit Krankengeldanspruch und Bezug von Krankengeld wird das wahrscheinlich etwas anders verlaufen, meine ich.
Gruss
Czauderna

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Re: freiwillige KV - ab neuer Steuerbescheid neuer Beitrag

Beitragvon sisqonrw » 04.01.2018, 11:14

Gilt das für die Steuerbescheide 2018 oder auch für 2016 und 2017 auch?

Kann man mit der Krankenversicherung die Höhe der Beitrage (Wie bei Strom-Abschläge) festlegen, damit man später keine Probleme bekommt?

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Re: freiwillige KV - ab neuer Steuerbescheid neuer Beitrag

Beitragvon Czauderna » 04.01.2018, 11:44

Hallo,
ob und inwieweit das rückwirkend gilt, das kann dir bestimmt ein Praktiker sagen - mit Abschlägen arbeiten, das passiert ja durch die Vorläufigkeit, also wie beim Strom - du zahlst monatlich einen bestimmten Betrag und am Ende wird dann anhand des tatsächlichen Verbrauchs abgerechnet - wenn du den Begriff "Verbrauch" mit Einkommen ersetzt hast du es wieder, nur dass es eben eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze gibt im Gegensatz zum Strom wo es keine Mindestverbrauchsgrenze gibt, jedenfalls habe ich davon noch nix gehört.
Gruss
Czauderna

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Re: freiwillige KV - ab neuer Steuerbescheid neuer Beitrag

Beitragvon sisqonrw » 06.01.2018, 12:01

Wie ist es, wenn ich im Februar/März in die private Krankenversicherung wechsele. Wie funktioniert es mit dem Steuerbescheid 2018.

Wollen die für die 2-3 Monate den Bescheid auch haben. Wie wird der monatliche Beitrag erreichnet? Ergebnis vom Steuerbescheid von 2018 durch 12 dann mal 2 bzw. 3 Monate?

Wie schnell kommt man aus der freiwilligen Versicherung? Wie ist die Kündigungsfrist?

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Re: freiwillige KV - ab neuer Steuerbescheid neuer Beitrag

Beitragvon Czauderna » 06.01.2018, 12:35

Hallo,
wenn die Versicherung schon 18 Monate bestanden hat gilt die normale Kündigungsfrist, also, wenn man im Januar noch kündigt, dann endet die Mitgliedschaft zum 31.03.2018 - ansonsten nach Ablauf der Bindungsfrist (18 Monat), es sei denn, wegen Beitragssatzveränderungen (auch Zusatzbeitrag) bestünde ein außerordentliches Kündigungsrecht - dann siehe oben, also zum 31.03.2018. Dass die Kasse auch im Falle des Wechsels dann den Einkommensteuerbescheid für 2018 haben will, davon ist stark auszugehen, ausgenommen natürlich, es wird sowieso der Höchstbeitrag gezahlt.
Gruss
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Re: freiwillige KV - ab neuer Steuerbescheid neuer Beitrag

Beitragvon sisqonrw » 08.01.2018, 12:15

Wie Berechnet die Krankenkasse den Beitrag für die 3 Monate, wenn ich jetzt kündigen sollte? Ergebnis Steuerbescheid 2018 / 12 x 3 ?

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Re: freiwillige KV - ab neuer Steuerbescheid neuer Beitrag

Beitragvon Czauderna » 08.01.2018, 13:48

Hallo,
ja genau, die Jahressumme lt. Einkommensteuerbescheid wird durch 12 geteilt und dann hast du die Summe, die dann für den Monat gilt, was dann übrigens auch für die neue Kassen gelten wird, wenn man in der GKV verbleibt.
Gruss
Czauderna

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Re: freiwillige KV - ab neuer Steuerbescheid neuer Beitrag

Beitragvon sisqonrw » 08.01.2018, 14:36

Würde man dann auch nur die 3 Monate nachzahlen?

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Re: freiwillige KV - ab neuer Steuerbescheid neuer Beitrag

Beitragvon Czauderna » 08.01.2018, 14:38

Hallo,
verstehe ich nicht ?
Gruss
Czauderna

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Re: freiwillige KV - ab neuer Steuerbescheid neuer Beitrag

Beitragvon sisqonrw » 12.01.2018, 21:04

Sagen wir mal ich kündige und bin im April in der pkv. Muss ich der alten Krankenversicherung Ergebnis Steuerbescheid / 12 x 4 zahlen. Sprich nur 4x Differenz?

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Re: freiwillige KV - ab neuer Steuerbescheid neuer Beitrag

Beitragvon sisqonrw » 12.01.2018, 21:07

Mein Steuerbescheid 2016 wird gerade erstellt.
Steuerbescheid 2017 bekomme ich in 2019. Zahle ich mit dem Steuerbescheid 2018 die Beiträge für 2018 nach? Und mit dem Steuerbescheid 2019 die Beiträge für 2019?

Wie schaut es mit den Bescheiden 2016 und 2017 aus? Muss man hier auch etwas rückwirkend zahlen?

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Re: freiwillige KV - ab neuer Steuerbescheid neuer Beitrag

Beitragvon Czauderna » 12.01.2018, 21:33

Hallo,
Also, du gehst ab April in die PKV, d.h. wenn der Einkommensteuerbescheid für 2018 vorliegt musst du ggf. von Januar bis März an die GKV nachzahlen oder bekommst etwas zurück oder auch nicht.
Zur zweiten Frage - also ich bin der Meinung (weil nicht mehr aktiv damit befasst), dass du dein Einkommen ab 2018 schätzen kannst und danach zahlst und das Beitragsjahr 2018 erst dann endgültig abgeschlossen wird, wenn der Bescheid für 2018 vorliegt - wenn dein Bescheid erst in 2020 erstellt wird, dann ist es ebenso und für die Folgejahre wird es so sein (wenn ich es richtig verstanden habe), dass immer der aktuell vorliegenden Bescheid als Grundlage für die vorläufige Einstufung genommen wird bis der entsprechenden Folgebescheid vorliegt, usw. usw. - ZUr dritten Frage - was mit den Jahren 2016 und 2017 passiert, das kann ich dir nicht sagen, weil ich es einfach nicht weiß.
Gruss
Czauderna

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Re: freiwillige KV - ab neuer Steuerbescheid neuer Beitrag

Beitragvon sisqonrw » 13.01.2018, 01:06

Ich habe mal hier ausgerechnet mit ca. 5000€ Einkommen im Monat.

https://www.big-direkt.de/de/services/b ... chner.html

Warscheinlich habe ich in 2017 ein Gewinn von ca. 55.000€. Müsste dann mit Krankentagegeld ca. 800€ zahlen.

für eine pkv nur 350€ mit nur 480€ SB.

https://goo.gl/bSdFRP

Ich habe zwei Kinder 2 und 4 Jahre alt. Für die müssten wir 120€ jeweils zahlen, da ich mehr verdiene als meine Frau.

Ich wäre dann bei 590€ ca. Ich würde im Monat 210€ sparen. Das ist viel Geld.

Würdest du das nicht auch machen?

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Re: freiwillige KV - ab neuer Steuerbescheid neuer Beitrag

Beitragvon Czauderna » 13.01.2018, 09:11

Hallo,
Nein würde ich nicht machen, schon allein wegen der Kinder - niedriger Beitrag ist nicht alles ( wie hoch ist eigentlich die Eigenbeteiligung) auch das Leistungspaket muss stimmen - sind wirklich alle Leistungen, die fuer die GKV gelten in den PKV-Tarifen enthalten ?.
Außerdem war ich 48 Jahre Mitarbeiter einer GKV-Kasse, da verbietet sich das schon von selbst - grins.
Gruß
Czauderna


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