Mindest-Beiträge Problem

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Mindest-mann
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Mindest-Beiträge Problem

Beitragvon Mindest-mann » 08.01.2018, 06:08

Guten Tag allerseits,

ich stelle mich vor (kurzform) :
65 jähriger , der aus dem Fenster stieg und ... aus dem Staunen nicht mehr rauskam... :shock:

Und jetzt meine ´Story' - ich hoffe es ist erträglich...

Folgende Situation:
Auslands-Rentner, deutscher Staatsbürger, Jahrgang 1952 mit Auslandsrente
ab 1.4.2017 nach D umgezogen, angemeldeter Wohnsitz 1.4.17 .
Kleingewerbe angemeldet 1.4.17 .

Bis zum 1.4.2017, 30 Jahre pflichtversichert im EWR Land, diese KV wurde gekündigt wegen Einkommen in D .

Automatischer Rentenantrag in D, Verfahren läuft ist aber verzögert wegen fehlender Dokumente bezüglich Lehrzeit in D in den 60ern. In den 70ern einige Zeit AOK versichert.

Formloser Antrag / Meldung zur KVdR an RV in D. im Dez 2017 gestellt.
Vorerst formlos wegen fehlender lückenlos-Daten bezügl. Versicherungszeiten der 22Jahre vor Rentenantrag im EWR Land.
Anfrage (E-Formular) an ehemalige Ausland KV läuft...,

Antwort ist anscheinend verzögert wegen KV-Sitz, Namenänderungen in den 90ern, also ist die Ermittelung der KVdR Vor-Versicherungszeiten - Voraussetzung verzögert, weil ich keine exakten Angaben machen kann ( fehlende Documente)

Verzögerung ebenfalls seit Juni 2017, eine deutsche KV zu finden wegen eben dieser fehlenden Daten und folglich meinem KV Status hier in D.

PKV ausgeschlossen wegen geringem Einkommen.

Alle andern KV wollen natürlich die Einnahmen wissen. Neues Problem:
Die Arbeitseinnahmen-berechnung der nebenberuflichen Selbst-ständigkeit, die mit ca 2900,- EUR 2017 unter die Mindestbemessungsgrenze fällt.

Und da beginnt mein eigendliches Problem: Die Mindestbemessung des Arbeitseinkommens (Klein-Gewerbe) treibt die Beiträge in die Höhe und die ich ab 1.4.17 nachzahlen müsste.
( die Beitragsschuld übersteigt bei Weitem diese Arbeitseinnahmen ! )

Meine aktuelle Berechnungen der Beitrags-Schuld liegen bei Beiträgen mindest 500,-/ mntl und Nachforderungen > 5000,- - eben wegen der Mindestbemessungen.

Diese Schulden könnte ich wahrscheinlich nicht gleich begleichen und dann würde kein normaler KV-Schutz erfolgen, die Schuld aber weiter steigen.

Nun habe ich bei einer Direkt-KV gelesen, dass es eine Neuregelung 2017 gäbe: In der KVdR würde es keine Mindestbemessungen mehr geben.

Meine Frage : Ist das so ? und wenn ja welches Gesetz § ... ?

Wäre dem so, würde ich die Aufnahme in die KVdR abwarten müssen um nicht in eine Schulden-Spirale zu kommen.

Anmerkung: Ich habe das Gewerbe zum 31.12.17 abgemeldet, ab 2018 also nur noch die Auslandrente von ca 1050 EUR, keine weiteren Bezüge, Renten ( D Rente unsicher ) oder Einkünfte, kein Vermögen, bin alleinstehend ohne Kinder

und will keine freiwillige GKV wegen der Mindest-Beiträge u. Schulden.

Ufff , das ist mal 'ne Aufstellung meiner Situation ...

Von den gesundheitl. Problemen mal abgesehen. ( Aufregung wegen Ängsten vor Schulden-Spirale = Bluthochdruck . Für eine Herzkrankheit nichgut und dann noch die Perspektive einer Leistungsverweigerung wegen Beitrags-schulden. Und wieweit eine Notaufnahme-Rechnung dann .... )

Na dann bin ich gespannt auf evtl Antworten u Ideen.

Danke für Eure Aufmerksamkeit
mit freundlichen Grüssen
Her--mann

PS : zu Gesundheits-Politik und ihren verzwickten Gesetzen : In einem nahen EWR Land ist das KV System für gesetzlich Versicherungspflichtige viel einfacher -Da kommen Minderbemittelte nicht in eine Beitrags-Schuld... (!)

und die haben die gewollte Konkurrenz der KV-Unternehmen...
Warum macht es sich D so schwehr ?

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Re: Mindest-Beiträge Problem

Beitragvon Czauderna » 08.01.2018, 13:57

Hallo,
Ab 01.04.2017 wieder in Deutschland versichert bei einer GKV-Kasse - Rentenantrag ist im Dezember 2017 gestellt (wann genau??). Die Frage ist, kommt es zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder muss eine freiwillige Versicherung her - das scheint noch nicht geklärt zu sein.
Es wird eine selbständige Tätigkeit ausgeführt, dies schon seit dem 01.04.2017 - wie wurde diese von der deutschen Krankenkasse beurteilt, als hauptberuflich Selbständig oder als nicht hauptberuflich Selbständig - wäre wichtig zu wissen, wegen der Beitragshöhe.
Was die Mindestbemessungsgrenze in der KVdR betrifft, da kann ich mir ad hoc nichts darunter vorstellen - wie hoch wird denn die Rente sein ?.
Wichtig ist meiner Ansicht nach die möglichst schnelle Klärung wegen der Vorversicherungszeit, allerdings würde die Pflichtversicherung in der KVdR. frühestens mit Tag der Rentenantragstellung beginnen, aber auch nur dann wenn die Kasse nicht auf hauptberuflich Selbständig entscheidet, das istz der springende Punkt an der Sache. Was einen verminderten Leistungsanspruch bei Nichtzahlung von Beiträgen (Rückständen) betrifft, so kann diese Einschränkung (Notfallversorgung) immer nur für die Zukunft ausgesprochen werden und das muss in schriftlicher Form passieren
Was die "Systemkritik" angeht, das sollte wir hier nicht vertiefen, damit erreichen wir auch keine Lösung deines Problems.
Gruss
Czauderna

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Re: Mindest-Beiträge Problem

Beitragvon Mindest-mann » 09.01.2018, 06:38

Danke fÜr die Antw.

Es ist wirklich schwierig ... das alles so zu beschreiben...dass keine Missverst. entstehen.

1.) Der DRV Antrag wurde automatisch mit dem Antrag der Auslandsrente gestellt . das Verfahren läuft schon, ab wann genau weiss ich nicht.

2.) Die Ausland KV wurde gekündigt und da mir bis jtzt nicht klar war welche DKV für mich bezahlbar wäre habe ich auch noch keine .

3.) Das Arbeitseinkommen ( Gewerbe) ist mit 2800.- deutlich niedriger als die Aulandrente - folglich ist das Gewerbe .... eine Nebenberufliche Tätigkeit.

Dieses Nebenberufl. Einkommen ist niedriger als die Mindestbemessung s grenze , die zB bei einer freiwilligen KV angesetzt würde ( mindest. 1500,- / monat (!) Dieses würde den Beitrag für das nebenberufl. Arbeitseinkommen so erhöhen, dass es mich mit den übrigen Beiträgen zusammen in Schwierigkeiten bringen würde.

Die KVdR-Pflicht ist wahrscheinlich, jedoch fehlen daten...

Die DRV ist wahrscheinlich, deren Höhe mir unbekannt.

Nun wurde geschrieben, dass wenn man in der KVdR versichert wäre - es keine Mindestbemessungen der Einnahmen gäbe... Dieses sei seit einer Änderung in 8/2017 so.

Ich habe das Gesetz nicht finden können - deshalb meine Frage hier.

Wenn das der Fall wäre , würde ich nur die üblichen Beiträge auf meine *reellen* Einnahmen zahlen und keine künstlich überhöhten Beiträge in Bezug auf ein fiktives Einkommen (!)
Und dass wäre dann eher bezahlbar.

Da ich diese Einnahmen noch der DRV mitteilen und wohl besser noch einen Antrag auf niedrigere Bemessungsgrenze wegen besonderem ´Härtefall' beilegen müsste -
würde solch ein Antrag nicht nötig sein...

Aber egal. Ich gehe heute zu einer RV Beratung . Und ggf. demnächst zum Sozialamt um dieses zu klären.

Und wenn es so sein sollte dass man Beiträge nach fiktiven Einkommen berechnet - dann können die von mir aus auch solche Beiträge vom so erwirtschafteten fiktiven Guthaben nehmen.

Es ist ja Karneval ...

Nun denn, ich nehm mal an, dass diese Änderung in der KVdR vorgenommen wurde und alles ein gutes Ende finden wird.

schöne Grüsse ( viellcht mit dem Sondergruss der Narren...
Hermann

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Re: Mindest-Beiträge Problem

Beitragvon Mindest-mann » 09.01.2018, 07:10

Hallo,
Sorry es muss heissen :
3.) Das Arbeitseinkommen ( Gewerbe) ist mit 2800.- für 2017 (!) also der 9 Monate des Gewerbes...

wie berechnet man das monatlich eigendlich ? durch 9 oder 12 teilen ?

Durch 9 wären dann 311,11 ... also doch etwas weniger als die 1500,- Mindestbemessung...

glatte 1900,- weniger Beitragsschulden als mit den fiktiven Einnahmen ... (in der freiwilligen KV)

Na dann wird,s vielleicht doch bezahlbar.

Gruss
H.

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Re: Mindest-Beiträge Problem

Beitragvon Czauderna » 09.01.2018, 11:30

Hallo,
zur KVdR. als Ergänzung - wenn keine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt aber neben dem Rentenbezug noch Arbeitseinkommen bezogen wird, dann ist dies beitragspflichtig wenn das Arbeitseinkommen mtl. 152,25 € überschreitet - wahrscheinlich ist das mit der nicht vorhandenen Mindestbeitragsbemessungsgrenze gemeint. Bei einer freiwilligen Versicherung, also ohne KVdR. wäre das Arbeitseinkommen in voller Höhe beitragspflichtig, also auch, wenn es nur 100,00 € mtl. wären.
Gruss
Czauderna

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Re: Mindest-Beiträge Problem

Beitragvon Mindest-mann » 09.01.2018, 17:52

Danke erstmal für die Informationen :-)

Ich war heute beim hiesigen Rentenberater wegen der Antrags Formulare 810 KVdR ...wie richtig ausfüllen...

Dieser sagte mir : dass die Vor-Versicherungszeiten bzw die Fragen zu Zeiten in der gesetzlichen KV nur die deutschen gesetzl. KV-zeiten wären...

Oh - Oh ...
ich glaube ich muss nochmal ganz von vorn Anfangen ... hab´viellcht irgendwo was falsch eingeordnet.

Meine Ausland KV Zeiten - 30 jahre gesetzlich pflichtverichert in CH - gelten nicht als Vorvers.-zeiten für die KVdR ?
Ich dachte soetwas gelesen zu haben ... aber vielleicht habe ich da etwas verwechselt... ( gesetzlich pflichtvericherten-Zeiten RV ... und KV )

Wenn das so ist, dass die CH KV-zeiten garnicht zählen.... Dann wäre eine KVdR garnicht möglich ?

Mein Rentenantrag Datum habe ich übrigens gefunden: 26.10.2016 .

Ein kleiner Zweifel an der Aussage des Beraters bleibt mir jedoch. Dieser zweifelte an der automatischen Anmeldung zu DRV , wenn man eine Anmeldung in CHRV tätigt ...

und er bemerkte etwas hektisch, dass die KV-zeiten-Abfrage im Formular garnicht die KVdR beträfe sondern die Waisenrente.

Also muss ich den ganzen KVdR Blätterwald nochmal sorgfältigst durchlesen und das Hirrn dabei ruhig haltennn.

Denn manchmal spannt mich das so an , da krieg ich Ohrensausen und das Richtig verstehen geht dann nicht mehr .
So sei mir verziehen , wenn meine Texte etwas salatig werden .

Bin aber immer dankbar für Infós . wie gesagt: ist nicht leicht da Missverstehen zu vermeiden.

Schöne Grüsse
Hermann

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Re: Mindest-Beiträge Problem

Beitragvon Czauderna » 09.01.2018, 19:47


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Re: Mindest-Beiträge Problem - Fortsetzung...

Beitragvon Mindest-mann » 27.05.2018, 17:25

Hallo zusammen
( etliche Monate weiter ...)
und dankend grüss ich mal wieder und habe eine Frage:

Werden für die Beitragsberechnung (KVdR) Einkünfte aus gesetzlichen Renten zusammengerechnet ? Auch eine Inland und eine Ausland (EWR) ?

Hintergrund: Jetzt habe ich endlich Gewissheit über meinen Status der KVdR - bin bei einer AOK in Deutschland rückwirkend versichert - und nun sollen die Beiträge aus meinen Einkünften berechnet werden.

Bisher war ich (angebl) freiwillig gesetzlich aufgenommen worden und bezahlte einen Beitrag wohl auf meine gesetzliche Auslandrente ( Schweiz) .
Nun seit dem Status KVdR erscheint in meinem Beitragkonto ein zweiter Beitrag ...

Ich bekam jetzt einen Brief, wo auch beschrieben wird, dass ein Doppelter Leistungsanspruch ( und KV Beitrag ) in beiden Ländern vermieden werden soll. Rückwärtsberechnung als Rentenantragsteller...

Soweit so gut : Aber jetzt sieht es fast so aus , als wenn das Einkommen aus der deutschen gesetzliche Regel-Rente getrennt zum Beitrag herangezogen wird.

Da diese sehr gering ausfällt ( kleiner 70 EUR/monat) fürchte ich nun, dass evtl die Mindestbemessung von ca 900 EUR zu diesem zweiten Beitrag führt...

Real ist mein Einkommen aus beiden gestzl. Renten zusammengezählt ca 1070 - 1090,- EUR.

Würde man allerdings einen Beitrag auf die Auslandrente und einen Beitrag auf die Inland-Rente jede für sich berechnen -
könnte da der Mindestsatz auf die Inlandrente anfallen ? ( also ein fiktives Mindesteinkommen auf diese zur Berechnungsgrundlage genommen werden )

das wäre dann ein zum Teil fiktives Einkommen von ca 2000.- EUR ...

hat jemand eine Idee dazu ?

Danke schonmal.

freundliche Grüsse

Hermann (-the-German :-)

Czauderna
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Re: Mindest-Beiträge Problem

Beitragvon Czauderna » 28.05.2018, 11:26

Hallo,
so, auf die Schnelle - es geht immer um das Gesamteinkommen, d.h. - so, wie geschildert, kann ich nicht erkennen ob du nun als Rentner pflichtversichert bist bei der AOK oder freiwillig - vermute aber, dass es sich um eine freiwillige Versicherung handelt wegen der fehlenden Vorversicherungszeit. Wenn es so ist, dann werden beide Renten zusammengezählt. Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze beträgt übrigens für freiwillig Versicherte (nicht hauptberuflich Selbständige) in diesem Jahr 1015,00 €. Für deine Rente aus der Rentenversicherung in Deutschland kannst du einen Beitragszuschuss beantragen.
Gruss
Czauderna

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Re: Mindest-Beiträge Problem

Beitragvon Mindest-mann » 28.05.2018, 12:54

Danke für die schnelle Antw,

Gerade eben erfahre ich per Tel einige 'Klar'-stellungen.

da wird mir gesagt, dass alle Einkommen zusammengerechnet werden - und kein Mindestbemessungs...
usw..

Mir schwirrt schon wieder der Kopf wegen der unterschiedlichen Bemessungszeiten.

( Zum Wissen: In einem Brief wurde mir mitgeteilt, dass ich KVdR mitglied bin.

Die Zeit der Rentenantragstellung (10/2016)- diese wird bei Rentenbescheid zur Beitragszeit.
Aber wegen Zeitpunkt des Wohnsitzes in D (4/2017 ) wieder aufgehoben...

Eine Zeit der D-Rente ( ab 10/2017 )
Wegen der Auslandrente (ab 4/2017) eine freiwillige geszl. KV bis 10/2017.

Darein (4-10/2017 eine nebenberufliche Selbstständigkeit die noch bewiesen werden muss ... Arbeitseinkommen zero )
( sonst wird einfach eine hauptberufl. angenommen... und deshalb eine freiwillige KV in Bezug auf die Auslandrente geführt)

....
nun - denn . Jetzt muss ich das erstmal alles im Kopf neu sortieren. und - cool bleiben...

Nochmals vielen Dank.

Es ist auch schon eine Hilfe wenn man das mal nachfragen kann und dann eine Antwort bekommt !

Auch wenn´s dann ganz oder teilweise anders kommt.

freundliche Grüsse
und Kompliment für die Geduld (!)

Hermann

Thaler1
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Re: Mindest-Beiträge Problem

Beitragvon Thaler1 » 27.10.2018, 21:07

hmmm...also du bist jetzt als Rentner in D in der Rente als Kvdr mitglied.

dann gibt es doch gar keine Mindestbemessungsgrenze.

Bei deinen 70 euro D-rente musst du ja nur einen super kleinen KK Beitrag zahlen, wenn du sonst nix mehr kriegst.

Ansonsten gilt für KK Beitrag: ((Summe der bereinigten Jahreseinkünfte)-(Summe der D-rente übers Jahr) * rund18% / 100
Jahreseinkünfte ohne Kapital und vermietung.

oder sehe ich das falsch?

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Re: Mindest-Beiträge Problem

Beitragvon ratte1 » 27.10.2018, 23:29

@Thaler!. Der TE hat geschrieben, dass er eine Auslandsrente bezieht ("[i]Real ist mein Einkommen aus beiden gestzl. Renten zusammengezählt ca 1070 - 1090,- EUR[/i]")

Also wird nicht seine deutschen Rente verbeitragt, sondern er muss natürlich auch für die Auslandsrente Beiträge zahlen.

MfG

ratte1


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