Mindest-Beiträge Problem
Verfasst: 08.01.2018, 06:08
Guten Tag allerseits,
ich stelle mich vor (kurzform) :
65 jähriger , der aus dem Fenster stieg und ... aus dem Staunen nicht mehr rauskam...
Und jetzt meine ´Story' - ich hoffe es ist erträglich...
Folgende Situation:
Auslands-Rentner, deutscher Staatsbürger, Jahrgang 1952 mit Auslandsrente
ab 1.4.2017 nach D umgezogen, angemeldeter Wohnsitz 1.4.17 .
Kleingewerbe angemeldet 1.4.17 .
Bis zum 1.4.2017, 30 Jahre pflichtversichert im EWR Land, diese KV wurde gekündigt wegen Einkommen in D .
Automatischer Rentenantrag in D, Verfahren läuft ist aber verzögert wegen fehlender Dokumente bezüglich Lehrzeit in D in den 60ern. In den 70ern einige Zeit AOK versichert.
Formloser Antrag / Meldung zur KVdR an RV in D. im Dez 2017 gestellt.
Vorerst formlos wegen fehlender lückenlos-Daten bezügl. Versicherungszeiten der 22Jahre vor Rentenantrag im EWR Land.
Anfrage (E-Formular) an ehemalige Ausland KV läuft...,
Antwort ist anscheinend verzögert wegen KV-Sitz, Namenänderungen in den 90ern, also ist die Ermittelung der KVdR Vor-Versicherungszeiten - Voraussetzung verzögert, weil ich keine exakten Angaben machen kann ( fehlende Documente)
Verzögerung ebenfalls seit Juni 2017, eine deutsche KV zu finden wegen eben dieser fehlenden Daten und folglich meinem KV Status hier in D.
PKV ausgeschlossen wegen geringem Einkommen.
Alle andern KV wollen natürlich die Einnahmen wissen. Neues Problem:
Die Arbeitseinnahmen-berechnung der nebenberuflichen Selbst-ständigkeit, die mit ca 2900,- EUR 2017 unter die Mindestbemessungsgrenze fällt.
Und da beginnt mein eigendliches Problem: Die Mindestbemessung des Arbeitseinkommens (Klein-Gewerbe) treibt die Beiträge in die Höhe und die ich ab 1.4.17 nachzahlen müsste.
( die Beitragsschuld übersteigt bei Weitem diese Arbeitseinnahmen ! )
Meine aktuelle Berechnungen der Beitrags-Schuld liegen bei Beiträgen mindest 500,-/ mntl und Nachforderungen > 5000,- - eben wegen der Mindestbemessungen.
Diese Schulden könnte ich wahrscheinlich nicht gleich begleichen und dann würde kein normaler KV-Schutz erfolgen, die Schuld aber weiter steigen.
Nun habe ich bei einer Direkt-KV gelesen, dass es eine Neuregelung 2017 gäbe: In der KVdR würde es keine Mindestbemessungen mehr geben.
Meine Frage : Ist das so ? und wenn ja welches Gesetz § ... ?
Wäre dem so, würde ich die Aufnahme in die KVdR abwarten müssen um nicht in eine Schulden-Spirale zu kommen.
Anmerkung: Ich habe das Gewerbe zum 31.12.17 abgemeldet, ab 2018 also nur noch die Auslandrente von ca 1050 EUR, keine weiteren Bezüge, Renten ( D Rente unsicher ) oder Einkünfte, kein Vermögen, bin alleinstehend ohne Kinder
und will keine freiwillige GKV wegen der Mindest-Beiträge u. Schulden.
Ufff , das ist mal 'ne Aufstellung meiner Situation ...
Von den gesundheitl. Problemen mal abgesehen. ( Aufregung wegen Ängsten vor Schulden-Spirale = Bluthochdruck . Für eine Herzkrankheit nichgut und dann noch die Perspektive einer Leistungsverweigerung wegen Beitrags-schulden. Und wieweit eine Notaufnahme-Rechnung dann .... )
Na dann bin ich gespannt auf evtl Antworten u Ideen.
Danke für Eure Aufmerksamkeit
mit freundlichen Grüssen
Her--mann
PS : zu Gesundheits-Politik und ihren verzwickten Gesetzen : In einem nahen EWR Land ist das KV System für gesetzlich Versicherungspflichtige viel einfacher -Da kommen Minderbemittelte nicht in eine Beitrags-Schuld... (!)
und die haben die gewollte Konkurrenz der KV-Unternehmen...
Warum macht es sich D so schwehr ?
ich stelle mich vor (kurzform) :
65 jähriger , der aus dem Fenster stieg und ... aus dem Staunen nicht mehr rauskam...
Und jetzt meine ´Story' - ich hoffe es ist erträglich...
Folgende Situation:
Auslands-Rentner, deutscher Staatsbürger, Jahrgang 1952 mit Auslandsrente
ab 1.4.2017 nach D umgezogen, angemeldeter Wohnsitz 1.4.17 .
Kleingewerbe angemeldet 1.4.17 .
Bis zum 1.4.2017, 30 Jahre pflichtversichert im EWR Land, diese KV wurde gekündigt wegen Einkommen in D .
Automatischer Rentenantrag in D, Verfahren läuft ist aber verzögert wegen fehlender Dokumente bezüglich Lehrzeit in D in den 60ern. In den 70ern einige Zeit AOK versichert.
Formloser Antrag / Meldung zur KVdR an RV in D. im Dez 2017 gestellt.
Vorerst formlos wegen fehlender lückenlos-Daten bezügl. Versicherungszeiten der 22Jahre vor Rentenantrag im EWR Land.
Anfrage (E-Formular) an ehemalige Ausland KV läuft...,
Antwort ist anscheinend verzögert wegen KV-Sitz, Namenänderungen in den 90ern, also ist die Ermittelung der KVdR Vor-Versicherungszeiten - Voraussetzung verzögert, weil ich keine exakten Angaben machen kann ( fehlende Documente)
Verzögerung ebenfalls seit Juni 2017, eine deutsche KV zu finden wegen eben dieser fehlenden Daten und folglich meinem KV Status hier in D.
PKV ausgeschlossen wegen geringem Einkommen.
Alle andern KV wollen natürlich die Einnahmen wissen. Neues Problem:
Die Arbeitseinnahmen-berechnung der nebenberuflichen Selbst-ständigkeit, die mit ca 2900,- EUR 2017 unter die Mindestbemessungsgrenze fällt.
Und da beginnt mein eigendliches Problem: Die Mindestbemessung des Arbeitseinkommens (Klein-Gewerbe) treibt die Beiträge in die Höhe und die ich ab 1.4.17 nachzahlen müsste.
( die Beitragsschuld übersteigt bei Weitem diese Arbeitseinnahmen ! )
Meine aktuelle Berechnungen der Beitrags-Schuld liegen bei Beiträgen mindest 500,-/ mntl und Nachforderungen > 5000,- - eben wegen der Mindestbemessungen.
Diese Schulden könnte ich wahrscheinlich nicht gleich begleichen und dann würde kein normaler KV-Schutz erfolgen, die Schuld aber weiter steigen.
Nun habe ich bei einer Direkt-KV gelesen, dass es eine Neuregelung 2017 gäbe: In der KVdR würde es keine Mindestbemessungen mehr geben.
Meine Frage : Ist das so ? und wenn ja welches Gesetz § ... ?
Wäre dem so, würde ich die Aufnahme in die KVdR abwarten müssen um nicht in eine Schulden-Spirale zu kommen.
Anmerkung: Ich habe das Gewerbe zum 31.12.17 abgemeldet, ab 2018 also nur noch die Auslandrente von ca 1050 EUR, keine weiteren Bezüge, Renten ( D Rente unsicher ) oder Einkünfte, kein Vermögen, bin alleinstehend ohne Kinder
und will keine freiwillige GKV wegen der Mindest-Beiträge u. Schulden.
Ufff , das ist mal 'ne Aufstellung meiner Situation ...
Von den gesundheitl. Problemen mal abgesehen. ( Aufregung wegen Ängsten vor Schulden-Spirale = Bluthochdruck . Für eine Herzkrankheit nichgut und dann noch die Perspektive einer Leistungsverweigerung wegen Beitrags-schulden. Und wieweit eine Notaufnahme-Rechnung dann .... )
Na dann bin ich gespannt auf evtl Antworten u Ideen.
Danke für Eure Aufmerksamkeit
mit freundlichen Grüssen
Her--mann
PS : zu Gesundheits-Politik und ihren verzwickten Gesetzen : In einem nahen EWR Land ist das KV System für gesetzlich Versicherungspflichtige viel einfacher -Da kommen Minderbemittelte nicht in eine Beitrags-Schuld... (!)
und die haben die gewollte Konkurrenz der KV-Unternehmen...
Warum macht es sich D so schwehr ?