Selbständig seit 2005, nicht versichert, Rückkehr in GKV-Pflicht angestrebt

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osiris18
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Selbständig seit 2005, nicht versichert, Rückkehr in GKV-Pflicht angestrebt

Beitragvon osiris18 » 09.01.2018, 17:48

Hallo Allerseits!

Ich bin durch die kompetenten Beiträge hier auf das Forum aufmerksam geworden und möchte daher gerne meine Situation darstellen.

Mein Fall ist wie folgt:

Ich war bis 31.12.2004 gesetzlich pflichtversichert und habe mich ab 1.1.2005 selbständig gemacht. Ab dann war ich nicht versichert (außer bei einer Privaten seit 2003 in Anwartschaft, die mir aber garnichts nützt, wie ich erfahren habe). Im Jahre 2005 gab es noch keine Versicherungspflicht, daher endete dann meine Krankenversicherung bei der Gesetzlichen.

Als die Krankenversicherungspflicht in Kraft trat, wollte ich mich freiwillig bei der GKV versichern. Mir wurde aber die Auskunft gegeben, dass ich Anforderungen zur Vorversicherung nicht erfülle und man mir daher derzeit keine Versicherung anbieten könne. die Anforderungen zur Vorversicherung wurde mir benannt: entweder 12 Monate davor lückenlos gesetzlich pflichtversichert oder 24 Monate in 5 Jahren. Eine gesetzliche Versicherungsmöglichkeit ergäbe sich erst wieder, wenn ich in eine gesetzliche Versicherungspflicht käme, entweder durch eine Anstellung mit Bezahlung unterhalb der Bemessungsgrenze oder durch Arbeitslosigkeit und Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.

Die Auskunft überraschte mich damals (2009), da ja die Krankenversicherungspflicht eingeführt wurde, aber offensichtlich nicht die Pflicht für Krankenkassen, dann auch jedem verpflichtend an Angebot machen zu müssen.

Nun denn, ich bin wohl ein von Natur aus eher gesunder Typ, brauchte kaum Ärzte, bin bis jetzt immer noch nicht krankenversichert (außer der wohl nutzlosen Anwartschaftsversicherung bei der Privaten) und hatte es, zugegeben, einfach schleifen lassen.

Jetzt aber möchte ich meine Selbständigkeit aufgeben und in ein Angestelltenverhältnis wechseln, bei dem die Bezahlung unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sodass ich in ein gesetzliches Versicherungspflichtverhältnis falle, da ich unter 55 bin.

Nun meine Frage: werden bei der GKV voraussichtlich Nachzahlungen auf mich zukommen und wenn ja auf welcher Grundlage und in welcher Höhe?

Ich hatte bei einer Beratungshotline angerufen und gefragt, ob ich denn überhaupt mit Nachzahlungen zu rechnen habe, da man mich ja in der Zeit, da die Krankenversicherung Pflicht wurde, nicht versichern wollte und ich dadurch ja auch die ganze Zeit keinen Leistungsanspruch gehabt hätte, wieso dann jetzt die Nachzahlungspflicht. Bei der Hotline sagte man mir, dass gemäß SGB 5 Abs 1 Nr. 13 jeder prinzipiell der Versicherungspflicht unterliege. Ich hätte daher bei den Privaten nachfragen müssen und bei dortiger Ablehnung hätte ich erneut bei der Gesetzlichen nachfragen müssen und hätte dann auch Versicherungsschutz erhalten müssen. Bei der Hotline war man der Auffassung, dass ich daher für 4 Jahre bei der GKV nachzahlen müsse (reduzierter Tarif) oder maximal 15 Monatsbeiträge bei der Privaten. Könnte das so stimmen?

Ich würde mich über fundierte Einschätzungen aus dem Forum zum Sachverhalt freuen.

Czauderna
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Re: Selbständig seit 2005, nicht versichert, Rückkehr in GKV-Pflicht angestrebt

Beitragvon Czauderna » 09.01.2018, 20:19

Hallo,
durch Aufnahme einer kranken-versicherungspflichtigen Tätigkeit muss du zwingend in eine GKV-Kasse, d.h. dein Arbeitgeber muss dich anmelden, nennst du ihm keine Kasse, dann muss er eine für dich aussuchen. Mein Rat - wenn du genau weißt ab wann du deine Arbeitnehmertätigkeit antrittst und bei wem, gehst du persönlich zu einer Kasse deiner Wahl und beantragst zum Beginn der Tätigkeit die Mitgliedschaft.Natürlich wird dich die Kasse fragen, wie und wo du vor Aufnahme dieser Tätigkeit versichert warst - du kannst da entweder antworten oder in den Aufnahmeantrag rein schreiben, dass du nicht krankenversichert warst, bzw. dass du zuletzt eine (Anwartschafts)versicherung bei einer PKV-Kasse hattest - in beiden Fällen hättest du keine falschen Angaben gemacht. Du musst ja als deine neue Kasse nicht unbedingt deine Kasse aus dem Jahr 2004 nehmen. Was natürlich passieren kann, die Kasse will einen Nachweis - du hast doch sicher etwas von deiner PKV in Papierform ?.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kasse dich wegschicken wird, denn dass du krankenversicherungspflichtig bist, das steht zweifelsfrei fest und dass du deshalb in eine GKV-Kasse musst, auch. Ebenfalls schwer vorstellbar, aber durchaus möglich - die Wunschkasse fragt gezielt nach der letzten GKV-Versicherung und verweist dich an diese wegen der neuen Mitgliedschaft. Dann hast du zwei Möglichkeiten - du gehst zu der und zahlst dann ggf. Beiträge nach oder du gehst zu deiner Wunschkasse Nr. 2 und versuchst es dort. Wichtig ist wirklich - keine falschen Angaben zu machen.
Gruss
Czauderna

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Re: Selbständig seit 2005, nicht versichert, Rückkehr in GKV-Pflicht angestrebt

Beitragvon osiris18 » 09.01.2018, 22:14

Hallo Czauderna,



vielen lieben Dank für die rasche Antwort. Anscheinend lag ein Denkfehler bei mir vor. Ich ging nämlich davon aus, dass jede BKK die Nachzahlungen bei mir eintreiben könnte, bei der ich um Versicherung ersuche. Wenn ich dich jetzt aber richtig verstehe, dann könnte das nur diese BKK aus dem Jahre 2004 und natürlich ginge das nur dann, wenn sie informiert wird. Dann hätte ich Glück, denn diese existiert garnicht mehr, sie hat nämlich fusioniert und und ist in einer anderen BKK aufgegangen. Also wäre eine Meldung meiner Wunsch -BKK vermutlich garnicht mehr möglich.

Schön wäre ja nun, wenn ich diese "sinnlose" Anwartschaftsversicherung doch noch als nützlich erweisen könnte. In der Tat habe ich jedes Jahr einen Versicherungsschein bekommen und eine Bescheinigung mit den gezahlten Beiträgen nach § 10 EStG für "Basisabsicherung" und "Pflegepflichtversicherung" "Krankenversicherung" und "Pflegepflichtversicherung". Erstaunlicherweise taucht auf dieser Bescheinigung nirgendwo der Begriff "Anwartschaftsversicherung" auf. Insofern könnte ich es wohl als Vorversicherung angeben und hoffen, dass nicht nach genaueren Details gefragt wird.

So kann ich wohl etwas Hoffnung haben, dass ich um die Nachzahlungen herum komme. Trotzdem würde mich interessieren, ob die Angaben, die ich von der Hotline bekommen habe, im worst case realistisch sein könnten, also Nachzahlung für 4 Jahre auf einen reduzierten Beitrag ?

Dipling
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Re: Selbständig seit 2005, nicht versichert, Rückkehr in GKV-Pflicht angestrebt

Beitragvon Dipling » 10.01.2018, 06:32

Dass es die alte BKK nicht mehr gibt, schützt nicht vor möglichen Nachzahlungsforderungen. Denn zuständig wäre dann die neue fusionierte BKK als Rechtsnachfolgerin.
Anscheinend liegt eine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V vor. Darunter fallen u.a. diejenigen, die keine andere Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt GKV-versichert waren. Eine reine Anwartschaft zählt in diesem Sinne nicht als PKV-Versicherung.Die möglichen Nachzahlungsforderungen liegen unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung (keine Leistungsinanspruchnahme im Nacherhebungszeitraum vorausgesetzt) bei ca. 50 EUR pro Monat - und begrenzt auf die letzten vier Jahre, da weiter zurückliegende Zeiträume verjährt sind.

Andererseits: Die Angabe einer privaten Krankenversicherung ist vor dem Hintergrund eines bestehenden PKV-Anwartschaftsvertrages nicht falsch, und die gewählte GKV würde bei der Aufnahme wohl nicht weiter nachforschen, ergo gäbe es keinen Verweis an die alte BKK bzw. deren Rechtsnachfolgerin und keine Nachzahlungsforderungen.

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Re: Selbständig seit 2005, nicht versichert, Rückkehr in GKV-Pflicht angestrebt

Beitragvon osiris18 » 10.01.2018, 20:17

Vielen Dank für die Info. Dann hat Die Hotline in punkto Nachzahlung wohl die richtige Antwort erteilt. Immerhin kann ich mir dann die vorsorgliche Suche nach einem Schlafplatz unter Brücke sparen, der Betrag wäre zu Not stemmbar .

Tja, dann hängt wohl alles davon ab, wie genau es die neue GKV mit der Nachfrage zur Vorversicherung nimmt, bzw. welche Details sie genau wissen möchte. Mal sehen, vielleicht probiere ich es auch gleich mit kompletter Offenlegung der Situation in der Hoffnung auf einen kulanten Sachbearbeiter. Ich denke auch, dass sich das im besten in einem persönlichen Gespräch vor Ort ausloten läßt, wie schon Czauderna empfohlen hat.

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Re: Selbständig seit 2005, nicht versichert, Rückkehr in GKV-Pflicht angestrebt

Beitragvon osiris18 » 14.01.2018, 12:20

Hallo nochmal an das Foren-Team,



bei mir gibt es weitere Entwicklungen. Ich habe inzwischen eine deutsche PKV gefunden, die mich aufgrund guter Gesundheit und Bonität ohne größeren Aufwand und ohne Erhebung von Strafzahlungen aufnehmen würde und auch meine bisherige PKV wäre wohl zu einer Art Kulanzlösung bereit, da ich ja 13 Jahre eine komplett nutzlose Anwartschaft gezahlt habe.

Nun meine Frage: da ich ja im Laufe diesen Jahres meine Selbständigkeit aufgeben möchte und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen möchte, falle ich ab dann ich die Pflicht-GKV. Als Vorversicherer kann ich ja dann ganz korrekt bei der GKV diese deutsche PKV angeben, allerdings wäre ich dort nur kurz versichert gewesen, eventuell nur wenige Monate. Könnte es denn wegen dieser kurzen Vorversicherungszeit zu Problemen kommen? Wenn ja zu welchen? Gibt es denn Vorschriften zu Mindestvorversicherungszeiten?

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Re: Selbständig seit 2005, nicht versichert, Rückkehr in GKV-Pflicht angestrebt

Beitragvon Czauderna » 14.01.2018, 13:36

Hallo,
nein, wird es nicht - eine Mindestvorversicherungszeit in diesem Zusammenhang gibt es nicht.
Gruss
Czauderna

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Re: Selbständig seit 2005, nicht versichert, Rückkehr in GKV-Pflicht angestrebt

Beitragvon osiris18 » 14.01.2018, 14:58

Hallo zurück,

super, dann habe ich wohl einen wasserdichten Weg gefunden, auch wenn es vermutlich ein Umweg ist. Da bin ich wirklich erleichtert und dankbar.

Vielen Dank auch an euch für die kompetente Info!

osiris18
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Re: Selbständig seit 2005, nicht versichert, Rückkehr in GKV-Pflicht angestrebt

Beitragvon osiris18 » 19.01.2018, 19:23

Ich nochmal mit einer kurzen Zusatzfrage:

Ich habe mich jetzt schon mal online über meine Wunsch-GKV schlau gemacht und den Online-Antrag geprüft.

Beim Punkt "Angaben über Ihre Vorversicherung" kann man nur per Klick auswählen und zwar kann man zur privaten Krankenversicherung ausschließlich anklicken: "Ich war in den letzten 18 Monaten privat versichert"

Meine Frage ans Forum :Wieso sollen es denn bei denen 18 Monate sein? Czauderna hat ja geschrieben, es gibt bei PKV als Vorversicherer keine Mindestvorversicherungszeit?

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Re: Selbständig seit 2005, nicht versichert, Rückkehr in GKV-Pflicht angestrebt

Beitragvon Czauderna » 19.01.2018, 22:34

Hallo,
Verstehe ich auch nicht, es sei denn, die Kasse hat noch die alten Zeiten auf dem Zettel, meine ich.
Gruß
Czauderna

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Re: Selbständig seit 2005, nicht versichert, Rückkehr in GKV-Pflicht angestrebt

Beitragvon ratte1 » 20.01.2018, 11:08

Hallo,

wenn man in den letzten18 Monaten privat krankenversichert war, gibt es die Bindungsfrist an eine etwaige vorherige gesetzliche KK nicht mehr.

MfG
ratte1

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Re: Selbständig seit 2005, nicht versichert, Rückkehr in GKV-Pflicht angestrebt

Beitragvon osiris18 » 21.01.2018, 15:19

Hallo ratte1 und alle anderen,

demnach könnte es also doch sein, dass ein Sachbearbeiter der GKV einen Nachweis haben möchte, dass ich 18 Monate privat versichert war, wenn ich das richtig verstehe, auch wenn die Bindungsfrist an meine alte GKV trotzdem längst verstrichen ist. Dann könnte dieser Weg eventuell doch nicht ganz wasserdicht sein.

Ohnehin überlege ich derzeit, ob es nicht doch am besten ist, wenn ich mich vorschriftsmäßig bei meiner alten GKV melde und dann nicht befürchten müßte, dass noch etwas Blödes nachkommt. Wenn es so ist, wie Dipling weiter oben schreibt und ich ca 50 EUR pro Monat für vier Jahre nachzahlen müßte, wäre das ein faires Angebot, wenn ich denn auch für vier Jahre zurück -natürlich ohne rückwirkenden Leistungsanspruch- versichert wäre.

Weiß denn jemand Bescheid, ob es wirklich so ist, dass man nach dieser Nachzahlung für die vier Jahre auch rückwirkend für diese vier Jahre wieder als versichert gilt? Mir geht es dabei nur darum, ob diese vier Jahre dann für die Krankenversicherung der Renter zählen. Wenn irgendmöglich, würde ich später gerne in die Pflicht-Krankenversicherung der Rentner kommen und dazu bräuchte ich die letzten vier Jahre.

Schon vorab herzlichen Dank für die Antworten!

Czauderna
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Re: Selbständig seit 2005, nicht versichert, Rückkehr in GKV-Pflicht angestrebt

Beitragvon Czauderna » 21.01.2018, 15:55

Hallo,
diesen reduzierten Beitrag kann man nur in Anspruch nehmen, wenn man gleichzeitig auf Leistungen für den Nachzahlungszeitraum verzichtet, meine ich.
Was die Vorversicherungszeit angeht - hast du Kinder ?.
Gruss
Czauderna

osiris18
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Re: Selbständig seit 2005, nicht versichert, Rückkehr in GKV-Pflicht angestrebt

Beitragvon osiris18 » 21.01.2018, 16:09

Hallo Czauderna,

das heißt, zu den "Leistungen" gehört auch, dass mich die GKV rückwirkend als GKV-versichert bei der Rentenversicherung angibt? Leistungen im Sinne von Arztrechnungen, die ich nachträglich einreiche und bezahlt haben will, daran denke ich ja ohnehin nicht.

Nein, Kinder habe ich leider nicht. Ich weiß, die könnten mir bei der Vorversicherungszeit helfen.

Dipling
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Re: Selbständig seit 2005, nicht versichert, Rückkehr in GKV-Pflicht angestrebt

Beitragvon Dipling » 22.01.2018, 07:00

Aus meiner Sicht müsste die GKV rückwirkend sogar ab dem 01.04.2007 (dem Beginn der allgemeinen Versicherungspflicht in der GKV) die Versicherung herstellen (Versicherung Kraft Gesetzes), während die -ggf. ermäßigte - Nachzahlung auf die letzen vier Jahre begrenzt bleibt, da Verjährung der übrigen Beitragsforderungen eingetreten ist.

Ob es die teilweise stark vergünstigte Krankenversicherung der Rentner in Jahrzehnten noch gibt und sich die Spekulation darauf lohnt, ist fraglich. Das GKV-System ist in der bisherigen Form langfristig nicht finanzierbar, insbesondere wenn die geburtenstarken Jahrgänge in 10-15 Jahren in Rente gehen. Mit Sicherheit wird es weitreichende Reformen geben müssen, die bisher mit Rücksicht z.B. auf die große Wählergruppe der Rentner nicht angepackt wurden.

Die Frage nach der PKV-Vorversicherung der letzten 18 Monate hat den Hintergrund, ob eventuell noch eine Bindungsfrist bei einer anderen GKV besteht. Gleichwohl ist die Frage im Online-Antragsformular unglücklich formuliert. Denn sobald die Mitgliedschaft bei der alten GKV unterbrochen wird, und sei es theoretisch auch nur durch einen Tag PKV-Mitgliedschaft, greift die Bindungsfrist nicht mehr und es kann bei Eintritt einer Versicherungspflicht wie z.B. durch Jobaufnahme sofort eine andere GKV gewählt werden.


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