Hallo zusammen,
ich habe da mal ne Frage und zwar: Mein Arbeitgeber ist in Deutschland, meine Krankenversicherung auch, nur mein Wohnsitz ist mittlerweile in Polen.
Wenn ich nun mal länger als 6 Wochen krank werde, habe ich dann Anspruch auf Krankengeld ? Ich habe nur die Krankenversicherung in Deutschland.
Über Antworten wär ich sehr dankbar.
Anspruch auf Krankengeld
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Anspruch auf Krankengeld
Hallo,
dazu müssten wir etwas mehr Information haben - welcher Art ist diese Beschäftigung und wirst du von Deutschland aus bezahlt, d.h. auf deine Lohnabrechnung - sind da Abzüge für Kranken-,Pflege - Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgeführt.
Gruss
Czauderna
dazu müssten wir etwas mehr Information haben - welcher Art ist diese Beschäftigung und wirst du von Deutschland aus bezahlt, d.h. auf deine Lohnabrechnung - sind da Abzüge für Kranken-,Pflege - Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgeführt.
Gruss
Czauderna
Re: Anspruch auf Krankengeld
Ich bin Arbeitnehmer, arbeite Vollzeit und somit Sozialversicherungspflichtig. Auf meiner Lohnabrechnung sind Abgaben zur Rente, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Zusatzbeitrag usw.
Meine Krankenkasse hat von mir keine Adresse in Polen, muss ich diese mitteilen ? Die Post geht bisher an meine alte Adresse. Auch auf meiner Lohnabrechnung ist weiterhin die deutsche Adresse, da dort Verwandtschaft wohnt und das Finanzamt eine Adresse in Deutschland braucht.
Meine Krankenkasse hat von mir keine Adresse in Polen, muss ich diese mitteilen ? Die Post geht bisher an meine alte Adresse. Auch auf meiner Lohnabrechnung ist weiterhin die deutsche Adresse, da dort Verwandtschaft wohnt und das Finanzamt eine Adresse in Deutschland braucht.
Zuletzt geändert von FredM-78 am 14.01.2018, 20:19, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Anspruch auf Krankengeld
Ach ja, Geld wird in Deutschland gezahlt und geht auf ein deutsches Bankkonto.
Re: Anspruch auf Krankengeld
erst einmal wäre zu prüfen, ob
deutsches oder polnisches Sozialversicherungsrecht gilt.
Wo der Arbeitgeber seinen Sitz hat, ist dabei egal.
Du wohnst also in Polen.
In welchen Land ARBEITEST Du denn. Falls in mehreren Ländern, dann bitte angeben, zu wie viel Prozent im jeweiligen Land
deutsches oder polnisches Sozialversicherungsrecht gilt.
Wo der Arbeitgeber seinen Sitz hat, ist dabei egal.
Du wohnst also in Polen.
In welchen Land ARBEITEST Du denn. Falls in mehreren Ländern, dann bitte angeben, zu wie viel Prozent im jeweiligen Land
Re: Anspruch auf Krankengeld
Ich arbeite nur in Deutschland, wohnen tut ich in Polen. Ich zahle in Polen nur Wohnung, Wasser, Strom, GEZ und Auto.
Arbeitgeber hat seinen Sitz in Deutschland
Was Steuern angeht, muss immer dort entrichtet werden, wo Sie erwirtschaftet werden. Also Deutschland.
Arbeitgeber hat seinen Sitz in Deutschland
Was Steuern angeht, muss immer dort entrichtet werden, wo Sie erwirtschaftet werden. Also Deutschland.
Re: Anspruch auf Krankengeld
Hallo Heinrich,
Ist das so - es gab doch mal die Entsendung - hatten wir sehr oft - da waren die Arbeitnehmer im Ausland, z.B. Ich China beschäftigt, wurden aber von hier aus bezahlt und waren auch bei uns versichert. Leistungen wurden im Rahmenmdes KE-Verfahrens übernommen, der Rest war durch den Arbeitgeber über eine Zusatzkrankenversicherung abgedeckt.
Gruß
Czauderna
Ist das so - es gab doch mal die Entsendung - hatten wir sehr oft - da waren die Arbeitnehmer im Ausland, z.B. Ich China beschäftigt, wurden aber von hier aus bezahlt und waren auch bei uns versichert. Leistungen wurden im Rahmenmdes KE-Verfahrens übernommen, der Rest war durch den Arbeitgeber über eine Zusatzkrankenversicherung abgedeckt.
Gruß
Czauderna
Re: Anspruch auf Krankengeld
ja Czauderna: Entsendung gibt es natürlich immer noch
hier wohnt der Fragesteller in Polen, er arbeitet in Deutschland.
So was nennt man dann wohl Grenzgänger.
Er ist in Deutschland bei der Sozialversicherung angemeldet.
Es werden über den deutschen Arbeitgeber Beiträge abgeführt.
Es besteht in Deutschland eine Mitgliedschaft MIT Anspruch auf Krankengeld.
Wo ist eigentlich das Problem ? Er müsste im Fall der Arbeitsunfähigkeit auch Krankengeld von der deutschen Krankenkasse erhalten.
Fragesteller: wende Dich bitte an Deine Krankenkasse, wenn Du dort Leistungen beantragen willst
hier wohnt der Fragesteller in Polen, er arbeitet in Deutschland.
So was nennt man dann wohl Grenzgänger.
Er ist in Deutschland bei der Sozialversicherung angemeldet.
Es werden über den deutschen Arbeitgeber Beiträge abgeführt.
Es besteht in Deutschland eine Mitgliedschaft MIT Anspruch auf Krankengeld.
Wo ist eigentlich das Problem ? Er müsste im Fall der Arbeitsunfähigkeit auch Krankengeld von der deutschen Krankenkasse erhalten.
Fragesteller: wende Dich bitte an Deine Krankenkasse, wenn Du dort Leistungen beantragen willst
Re: Anspruch auf Krankengeld
Hallo Heinrich,
alles klar - vielen Dank.
Gruss
Czauderna
alles klar - vielen Dank.
Gruss
Czauderna
Re: Anspruch auf Krankengeld
Na, was glaubt Ihr was für eine Antwort der Krankenkasse man erhält ?! Dies wär nicht möglich. Krankengeld würde nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland zustehen.
Re: Anspruch auf Krankengeld
Hallo,
und womit wird diese Aussage rechtlich begründet in Verbindung mit dem Stichwort "Grenzgänger" ?.
Gruss
Czauderna
und womit wird diese Aussage rechtlich begründet in Verbindung mit dem Stichwort "Grenzgänger" ?.
Gruss
Czauderna
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