Ablehnung Rentenantrag

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Antje
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Ablehnung Rentenantrag

Beitragvon Antje » 25.01.2018, 19:43

Liebe Forumsmitglieder,
weiß jemand von euch Rat? Ich bin zur Betreuerin eines jungen Mannes bestellt worden.
Er ist ernsthaft erkrankt und laut Gutachten des Jobcenters voll erwerbsgemindert. Daraufhin erfolgte ein Wechsel in den SGB XII Leistungsbezug, der vermutlich für lange Zeit im Raum steht. Nach einer fristgerechten Beitrittserklärung ist er nun freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse. Nun steht die Stellung eines Rentenantrags im Raum- allerdings mit sehr ungewissen Ausgang- es wird für eine Rentenbewilligung auch darauf ankommen ab wann der Gutachter Erwerbsunfähigkeit annimmt.
Mit Stellung des Rentenantrags wird er nach 189 SGB V (Vorversicherungszeiten liegen vor)Mitglied in der Kvdr als Rentenantragssteller.
Nun dauern solche Rentenverfshren ja oft sehr lange...Angenommen es erfolgt keine Rentenbewilligung. Dann endet ja die Mitgliedschaft in der KVdR- wie kann mein Betreuter dann in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichert werden?
Freiwillige Mitgliedschaft nach 9 SGB V scheidet unter Umständen an der fehlenden Vorversicherungszeit. 188 SGB V scheidet wohl auch aus, da SGB XII Leistungsbezug bei Nachversicherung nach 19 SGB V und anschließend anderweitige Absicherung im Krankheitsfall. Das gleiche Spiel mit 5 Abs.1 Nr.13 a SGB V.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Liebe Grüße Antje

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Re: Ablehnung Rentenantrag

Beitragvon Rossi » 25.01.2018, 20:50

Mache Dir keinen großartigen Kopf.

Sollte der Rentenantrag abgelehnt werden, dann musst Du einfach nur daran denken wieder einen Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung (innerhalb von 3 Monaten nach Rechtskraft der Ablehnung) zu erklären. Das ist alles und dann gucken wir mal!

Okay, Du hast einen sehr jungen Betreuten! Wie alt ist er denn? Hast Du ggf. schon mal die Familienversicherung als behindertes Kind ohne Altersgrenze in Erwägung gezogen?!

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Re: Ablehnung Rentenantrag

Beitragvon Czauderna » 25.01.2018, 21:16

Hallo,
Ergänzend dazu - wenn eine Pflichtversicherung ( hier Rentenantragsteller) endet und der Versicherte keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz seiner bisherigen GKV-Kasse nachweist, dann muss die in. sogar "zwangsweise" weiter versichern, also wie Rossi auch schrieb, mach dir da keinen Kopf.
Gruß
Czauderna

Antje
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Re: Ablehnung Rentenantrag

Beitragvon Antje » 25.01.2018, 21:26

Danke für eure schnellen Antworten!
Familienversicherung scheidet aus da er zu der Zeit, zu der er krank wurde, nicht mehr familienversichert war.
Wie geschrieben, ich glaube , dass die Weiterversicherung nach 188 SGB V an dem Sozialhilfebezug= anderweitige Absicherung im Krankheitsfall scheitert und ihm für eine freiwillige Weiterversicherung evtl.die Vorversicherungszeit fehlt, da eine Mitgliedschaft nach 189 SGB V ja nicht als Vorversicherungszeit zählt.
Liege ich da falsch?

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Re: Ablehnung Rentenantrag

Beitragvon Antje » 26.01.2018, 18:15

Niemand eine Idee? Ich möchte auf jeden Fall verhindern, dass mein Betreuter seinen Versicherungsschutz in der GKV verliert.

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Re: Ablehnung Rentenantrag

Beitragvon Czauderna » 26.01.2018, 18:21

Hallo,
welche Idee ? - Wir haben dir doch geschrieben, dass er seinen Versicherungsschutz nicht verlieren kann, d.h. wenn die Versicherung als pflichtversicherter Rentenantragsteller endet, dann kann er sich nahtlos freiwillig bei der bisherigen Kasse weiter versichern.
Eine Vorversicherungszeit ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Gruss
Czauderna

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Re: Ablehnung Rentenantrag

Beitragvon Antje » 26.01.2018, 19:05

Danke! Hast du mir dafür die Rechtsgrundlage? Die such ich nämlich und kann sie nicht finden!

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Re: Ablehnung Rentenantrag

Beitragvon Czauderna » 26.01.2018, 19:23

Hallo,
hast du doch schon - guck mal hier - https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/abschlussversicherung.html -
da heißt es u.a. ....Danach setzt sich die Versicherung nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder Familienversicherung als freiwillige Versicherung von Gesetzes fort. Diese sogenannte obligatorische Anschlussversicherung tritt unabhängig von der Erfüllung einer Vorversicherungszeit ein.. Das sollte reichen, oder ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Ablehnung Rentenantrag

Beitragvon Antje » 26.01.2018, 19:35

Leider Nein- mein Betreuter ist im SGB XII Bezug, das heißt an der Nachversicherung nach 19 SGB V ist eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall über Sozialhilfe/ Krankenhilfe da. Damit ist die Anschlussversicherung zumindest nach Gesetzestext 188 SGB XII ausgeschlossen. Genau da liegt mein Problem!
Sorry- will nicht nerven...kenne aber die Lösung nicht.

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Re: Ablehnung Rentenantrag

Beitragvon Antje » 26.01.2018, 19:56

Ich frage deshalb so hartnäckig nach, weil ich seit einigen Jahren immer bei euch lese wenn bei mir beruflich ein Problem auftritt, das in den Bereich GKV oder PKV fällt und mir euer umfassendes Wissen und eure Erfahrung aufgefallen ist. Ich selbst bin übrigens Juristin und vielleicht gerade deswegen so genau und hartnäckig.

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Re: Ablehnung Rentenantrag

Beitragvon Czauderna » 26.01.2018, 19:57

Hallo,
das verstehe ich nun wieder nicht - vielleicht kann da Rossi weiter helfen - ich sehe nämlich nicht warum hier eine Weiterversicherung in der GKV nicht möglich sein sollte - der § 19 SGBV V spielt da, meiner Auffassung nach keine Rolle
Gruss
Czauderna

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Re: Ablehnung Rentenantrag

Beitragvon Antje » 27.01.2018, 08:27

Das Problem ist, aus meiner Sicht, folgendes:
Wenn man bei der Versicherung als Rentenantragssteller von einer Pflichtversicherung ausgeht, findet eine Nachversicherung nach 19 SGB V statt. Mein Betreuter ist, und wird es vermutlich auch bleiben, im laufenden Sozialhilfebezug, der als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall gilt( siehe auch Thematik 5Nr.13 a SGB V).
Nach 188 Abs.4 Satz 3 SGB V wird die Anschlussversicherung nicht durchgeführt wenn ein Anspruch auf Nachversicherung besteht und sich an diese eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall anschließt- was hier ja durch den SGB XII Leistungsbezug gegeben wäre.
Ich hoffe es ist mir gelungen mein Problem nachvollziehbar darzustellen?!

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Re: Ablehnung Rentenantrag

Beitragvon Czauderna » 27.01.2018, 10:10

Hallo,
Ich verstehe es immer noch nicht - du schreibst doch in deinem ersten Beitrag, dass er vor der Rentenantragstellung freiwilliges Mitglied einer GKV-Kasse war. Mit Tag der Rentenantragstellung wurde diese freiwillige Mitgliedschaft in eine Pflichtmitgliedschaft umgewandelt. wenn nun durch die Ablehnung des Rentenantragstellung diese Pflichtmitgliedschaft wieder endet, dann wird doch folgerichtig die freiwillige Mitgliedschaft wieder hergestellt bei der GKV-Kasse .
Was hast du denn für Befürchtungen, dass er in die PKV wechseln müsste ?
Gruß
Czauderna

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Re: Ablehnung Rentenantrag

Beitragvon Antje » 27.01.2018, 10:25

Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine freiwillige Weiterversicherung. Ich befürchte, dass er ein Betreuungsfall in der Krankenhilfe wird- und ich habe da auch meine Haftung im Auge.
Bezug zur PKV hat er ja keinen.

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Re: Ablehnung Rentenantrag

Beitragvon Czauderna » 27.01.2018, 10:36

Hallo,
also, das ist ein Fall für Rossi - auf dem Gebiet (Betreuungsfall in der Krankenhilfe) ist er der Fachmann
Gruss
Czauderna


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