Rückwirkend versichern lassen

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Rickery
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Rückwirkend versichern lassen

Beitragvon Rickery » 26.01.2018, 15:27

Guten Tag,

ich habe da ein Problem und hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Ich habe Anfang August meine Ausbildung gekündigt, wo ich selbst krankenversichert war und habe im Oktober ein Studium begonnen.
Zu Beginn des Studiums bin ich wieder meiner Familienversicherung beigetreten, aber habe aus eigener Dummheit vergessen etwas für den Zeitraum August und September zu unternehmen.
Meine alte Krankenversicherung hat mich für diesen Zeitraum weiter versichert, allerdings mit den kompletten Betrag.
Jetzt ist meine Frage, ob es möglich ist, dass meine Familienversicherung schon ab August gilt.

mfg

Czauderna
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Re: Rückwirkend versichern lassen

Beitragvon Czauderna » 26.01.2018, 17:18

Hallo,
wie alt bist du im August gewesen ?.
Gruss
Czauderna

Rickery
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Re: Rückwirkend versichern lassen

Beitragvon Rickery » 26.01.2018, 18:52

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wie alt bist du im August gewesen ?.
Gruss
Czauderna


23 Jahre.

Czauderna
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Re: Rückwirkend versichern lassen

Beitragvon Czauderna » 28.01.2018, 19:26

Hallo,
ich kenne es noch so, dass man bei dieser Konstellation (Studienplatzbewerber), wenn nicht mehr als 3 Monate bis zum Antritt des Studiums vorlagen, die Familienversicherung noch möglich war - rede doch mal mit deiner Kasse.
Gruss
Czauderna

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Re: Rückwirkend versichern lassen

Beitragvon Rossi » 28.01.2018, 21:32

Nun ja, Günter!

Wie war das noch einmal? Es muss leider eine Rechtsgrundlage her. Und genau die finde ich derzeit nicht, weil der Poster schon 23 Jahre alt ist.

Die Problematik liegt klar auf der Hand.

Die Fami geht bis zum 23. Lebensjahr. Darüber hinaus nur, wenn man sich in Ausbildung befindet. Und genau dort liegt der Hase im Pfeffer. In den besagten 2 Monaten war er 23 Jahre alt und leider nicht in Ausbildung. Im Bereich des Kindergeldes gibt es für solche Fälle Übergangsvorschriften, aber im Bereich der Fami leider nicht.

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Re: Rückwirkend versichern lassen

Beitragvon Czauderna » 29.01.2018, 13:28

Hallo Rickery und rossi,
das mit der Verlängerung galt oder gilt nur im Zusammenhang mit 25. Lebensjahr sorry, hatte das verwechselt.
Gruss
Czauderna

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Re: Rückwirkend versichern lassen

Beitragvon ratte1 » 31.01.2018, 13:22

Hallo,

m.E. kann es doch sinnvoll sein, einen Antrag auf FAMI zu stellen

Zitat; [i]Ausbildungsfreie Zeiträume
Als Zeit der Schulausbildung bzw. des Studiums ist nicht nur die Zeit anzusehen, in der Ihre Kinder tatsächlich an Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, sondern auch die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsab-schnitten. In dieser Übergangszeit besteht die Familienversicherung jedoch nur dann fort,
wenn zwischen den Ausbildungsabschnitten nicht mehr als vier Kalendermonate liegen.
Dies gilt auch für Übergangszeiten zwischen einer Ausbildung und einem gesetzlichen Wehr- und Zivildienst, einem Bundes- bzw.
Jugendfreiwilligendienst oder einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer sowie im Anschluss an einen gesetzlichen Wehr- und Zivildienst, einen Bundes- bzw. Jugendfreiwilligendienst oder einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer bis zu einer erneuten Ausbildung.[/i]

Quelle: https://www.knappschaft.de/SharedDocs/D ... onFile&v=2

MfG
ratte1

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Re: Rückwirkend versichern lassen

Beitragvon Rossi » 01.02.2018, 09:38

Nun ja, jenes ist aber nicht ausdrücklich im SGB V so geregelt. Im Bereich des Kindergeldes allerdings sehrwohl!!


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