Beitagsrückstand GKV

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Biotex
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Beitagsrückstand GKV

Beitragvon Biotex » 10.02.2018, 10:36

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem mit meiner GKV und würde mich über Tipps wie ich mich jetzt am besten verhalten soll sehr freuen. Ich bin seit Juli 2003 selbstständig und klassich mit einer PKV angefangen. Durch Umstellung meiner Familienernährern verhältnisse 3 KInder überlegte ich was ich machen . Hierzu fragte ich einen Kumpel, ob er mich für einen Monat bei sich im Betrieb einstellen könnte um mir den Wechsel in die GKV zu ermöglichen.

Er stellte mich im Juli 2015 bei sich im Betrieb ein und ab AUG 15 war ich dann Quasi als Selbständiger in der GKV sowit so gut. Daraufhin sendete mir die GKV einen Bogen zu in dem ich meinen zu erwarteten Gewinn eintragen sollte dies tat ich auch zahlte Brav meine Beträge.

Im Frühjahr 2017 schrieb mich die GKV an mit der bitte um zusendung des Steuerbescheides für 2015. Dies tat ich dann auch. Nach knapp einer Woche bekann ich dann die Beitragsrückforderung von Knapp 9000€ und ich wurde fasst Ohnmächtig.

Die kasse nam meine Jahresgewinn von 15 ca 45000€ und teilte diesen durch viermonate Aug-Dez was natürlich den Höchstsatz bedeutete und woltte diesen Betrag für komplett 16 sowie 17. Auf mein Schreiben hin das ich schon länger selbstständig sei und den rest des Jahres in der PKV fing die GKV mit Fehlversichrung an. Ich schluckte also die Kröte und überwies 200 € mehr im Monat um den Rückstand von 15 zu Zahlen. Auf die Hohen Beitragszahungen für 16 und 17 ging ich nicht weiter ein da ich wusste das mein Jahresgewinn ca bei 20.000€ liegen wird.

Lange rede kurzer Sinn ich zahle im Moment über 600€ im Monat und mein Leistungsanspruch ruht. der aktuelle Steuerbeschid 16 mit den 19.000€ Gewinn liegt der Kasse seit letzter Woche vor.

Jetzt die Frage was ist mit meiner Familie wir haben noch ein Baby?

Vielen Dank für Antworten die Helfen.
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Re: Beitagsrückstand GKV

Beitragvon Czauderna » 10.02.2018, 11:18

Hallo,
über das Beschäftigungsverhältnis beim Kumpel sage ich mal lieber nix. Was deine konkrete Fragen angeht, so ruht der Leistungsanspruch nur für dich, ausgenommen Notfallbehandlung. Für deine mitversicherten Familienangehörigen gilt diese Leistungseinschränkung nicht.
Gruss
Czauderna


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