Beitragshöhe beim Wechsel von Elternzeit zu Arbeitszeit

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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jens85
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Beitragshöhe beim Wechsel von Elternzeit zu Arbeitszeit

Beitragvon jens85 » 15.02.2018, 23:41

Hallo,

ich bin freiwillig in der GKV versichert und war bis einschließlich 12. Januar in Elternzeit, und arbeite jetzt wieder. Da ich freiwillig versichert bin musste ich während der Elternzeit meine GKV-Beiträge selber zahlen in Höhe des Mindestbeitrags.

Für den angebrochenen Monat Januar berechnete mir meine GKV einen Beitrag von 12/30 des Mindestbeitrags (Der Beitrag wird durch 30 geteilt, dann jeweils ein 30tel pro Tag). Mein Arbeitgeber zog mir 19/30 des Maximalbetrags vom Gehalt ab. Effektiv habe ich also für 31 (=12+19) Tage Beiträge bezahlt, obwohl für die GKV der Monat nur 30 Tage hat. Anders gesagt: Wäre die Elternzeit im Februar geendet hätte ich im Januar nur für 30 Tage Beiträge gezahlt, da 30x ein 30tel pro Tag = ein Monatsbeitrag.

Leider sind alle Parteien (ich, GKV und Arbeitgeber) uneinig wie hier verfahren werden soll und schieben den Schwarzen Peter hin und her. Ist es zulässig, dass zum Ende der Elternzeit ggf. 31 Tagesbeiträge abgeführt werden? Falls ja: wäre das nicht unfair? Falls nein: Wer hat mir zuviel berechnet? GKV oder Arbeitgeber?

Gruß
Jens

Czauderna
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Re: Beitragshöhe beim Wechsel von Elternzeit zu Arbeitszeit

Beitragvon Czauderna » 16.02.2018, 09:53

Hallo,
Ohne es mit Gesetz oder Vorschrift belegen zu können, ich kenne es so, das in Faellen wie diesen der Arbeitgeber ( wenn Minatsgehalt vereinbart war) nur bis maximal zum 30. des Monats , das Gehalt und somit auch die Sozialversicherungsbeitraege berechnet hat.
Umgekehrt wäre es auch so - Arbeitgeber vom 1.1.- 12.1. und die Kasse vom 13.1. - 30.1, das alles unter Beruecksichtigung des Umstandes, dasss Monate, die voll mit Beitraegen belegt sind mit 30 Tagen anzusetzen sind. Was sagen die Aktiven Experten dazu.
Gruß
Czauderna

heinrich
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Re: Beitragshöhe beim Wechsel von Elternzeit zu Arbeitszeit

Beitragvon heinrich » 18.02.2018, 12:46

erst einmal ein paar Fragen an die Fragesteller

Bist Du verheiratet ?
Ist Deine Frau gesetzlich oder privat versichert ?
Wenn Deine Frau gesetzlich versichert ist: ist sie selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder (nur) familienversichert über Dich ?

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Re: Beitragshöhe beim Wechsel von Elternzeit zu Arbeitszeit

Beitragvon jens85 » 18.02.2018, 21:54

Hallo Heinrich,

ich bin verheiratet, meine Frau ist in der PKV.

heinrich
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Re: Beitragshöhe beim Wechsel von Elternzeit zu Arbeitszeit

Beitragvon heinrich » 19.02.2018, 20:25

Frau ist PKV

Du zahltest Mindestbeitrag: damit meinst Du wohl einen Betrag von um die 180 EUR.

Wenn Deine Frau so ca. 2500 EUR brutto hat, dann dürfte der Mindestbeitrag richtig sein.

Für Kinder gibt es einen Abzugsbetrag von ca. 500 EUR .

Ich unterstelle : EIN Kind

also 2500 - 500 = 2000

Davon nimmt man die Hälfte = 1000 EUR

aus den 1000 EUR (richtig 2017 : 991,67 EUR( 2018 = 1.015) wird dann der Beitrag berechnet.


ABER: sollte Deine Frau ein HÖHERES Brutto in dieser Zeit als 2500 EUR haben, dann dürfte auch MEHR als der Mindestbeitrag zu zahlen sein.



Jetzt zu Deiner Frage:
Diese ist recht interessant. Über diesen Fall wurde noch niemals gerichtlich entschieden.
§ 223 Abs. 2 SGB V: Beiträge sind für 30 Tage zu berechnen. 31 Tage wäre ja dann 1 Tag zu viel.

Bei einem Mindestbeitrag vo 180 EUR würde EIN TAG ja 6 EUR ausmachen.

Wenn Du bei meiner KK versichert wärest, würde ich 6 EUR MANUELL absetzen. Der Computer kann dies maschinell nämlich nicht.

ALSO: sprich mit Deiner KK. Lies Ihnen § 223 Abs. 2 SGB V vor und lies Ihnen vor, dass hier jemand geschrieben hat,
dass dieser jemand keinen Bock auf langes Gelabere hat und 6 EUR MANUELL absetzen würde.

Du kannst ja mal mitteilen, was Deine KK dazu gesagt hat, was Du denen vorliest.


Sollte Deine Frau aber mehr als 2500 EUR haben, dann würde ich die Eier mal zusammenkneifen und das Schwänzchen einziehen, sonst kann
der Schuss nach hinten losgehen. Dann musst Du meeehr bezahlen.


In diesem Statement musste ich, da Sachverhalt nicht klar war, einige Unterstellungen machen.
Ich schätze. Frau Beamtin. Weiterhin schätze ich, dass Frau derzeit kein Brutto hat, sondern nur Elterngeld.

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Re: Beitragshöhe beim Wechsel von Elternzeit zu Arbeitszeit

Beitragvon jens85 » 20.02.2018, 21:35

Hallo Heinrich,

danke für die ausführliche Antwort!

heinrich hat geschrieben:In diesem Statement musste ich, da Sachverhalt nicht klar war, einige Unterstellungen machen.
Ich schätze. Frau Beamtin. Weiterhin schätze ich, dass Frau derzeit kein Brutto hat, sondern nur Elterngeld.

Richtig geschätzt :D


heinrich hat geschrieben:Diese ist recht interessant. Über diesen Fall wurde noch niemals gerichtlich entschieden.
§ 223 Abs. 2 SGB V: Beiträge sind für 30 Tage zu berechnen. 31 Tage wäre ja dann 1 Tag zu viel.

Bei einem Mindestbeitrag vo 180 EUR würde EIN TAG ja 6 EUR ausmachen.

Wenn Du bei meiner KK versichert wärest, würde ich 6 EUR MANUELL absetzen. Der Computer kann dies maschinell nämlich nicht.

ALSO: sprich mit Deiner KK. Lies Ihnen § 223 Abs. 2 SGB V vor und lies Ihnen vor, dass hier jemand geschrieben hat,
dass dieser jemand keinen Bock auf langes Gelabere hat und 6 EUR MANUELL absetzen würde.


Die Personalabteilung hat mich heute auf die "Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder" des GKV Spitzenverbandes verwiesen. Dort heißt es in §8:
Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, sind die Beiträge je Beitragsmonat für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft zu zahlen; dabei ist der volle Monat mit 30 Tagen anzusetzen.

Das Argument der Personalabteilung ist, dass sie ja keinen vollen Monat, sondern nur einen halben abrechnen und daher taggenau rechnen (müssen).
Persönlich gefällt mir ja dein §223 Abs. 2 SGB V besser, da dort nicht von vollen Monaten gesprochen wird. Ist dieser Paragraf denn auch für mich als freiwilliges Mitglied gültig?

Warum würdest du denn den Tagesbeitrag von 6 EUR von der GKV einfordern? Der 31. Beitrag wäre viel attraktiver, da dort rund 15 EUR fällig werden? Auch: Warum bei der GKV und nicht beim Arbeitgeber?

Danke und viele Grüße
Jens

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Re: Beitragshöhe beim Wechsel von Elternzeit zu Arbeitszeit

Beitragvon Czauderna » 20.02.2018, 22:36

Hallo Heinrich,
ja, warum in diesem Fall die Kasse und nicht der Arbeitgeber - der Monat wird doch aufgefüllt, also hier vom Arbeitgeber ?.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Beitragshöhe beim Wechsel von Elternzeit zu Arbeitszeit

Beitragvon heinrich » 23.02.2018, 12:43

§ 223 Abs. 2 und § 8 Beitragsverfahrensgrundsätze sind inhaltgleich.

Auch wenn im § 8 das Wort : volle
drin steht. Dies ist nur eine redaktionelle Sache.


das § 223 gilt auch für freiw. Versicherte.

Warum zuerst die Beiträge aus der Beschäftigung:
Es hat mit der Rangfolge der Einnahmen zu tun
Dies steht in § 7 Abs. 6 der Beitragsverahrensgrundsätze.
Arbeitsentgelt (Nr. 4) ist dort vorrangig von sonstigen Einnahmen (Nr 5) wozu auch
die Beiträge aus der Mindeststufe gehören.

also: lies der KK die Sache vor und versuche 6 EUR zu bekommen.


PS: schaltest Du einen Anwalt ein, kostet Dich das erst einmal 300 EUR.

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Re: Beitragshöhe beim Wechsel von Elternzeit zu Arbeitszeit

Beitragvon Czauderna » 23.02.2018, 13:20

Hallo Heinrich,
merci !
Gruss
Czauderna

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Re: Beitragshöhe beim Wechsel von Elternzeit zu Arbeitszeit

Beitragvon jens85 » 25.02.2018, 18:26

heinrich hat geschrieben:also: lies der KK die Sache vor und versuche 6 EUR zu bekommen.


Super, vielen Dank, das werde ich versuchen.

heinrich hat geschrieben:PS: schaltest Du einen Anwalt ein, kostet Dich das erst einmal 300 EUR.

Jaja, Recht zu haben muss man sich leisten können :evil: Super, dass es dieses Forum hier gibt! =D>

Gruß
Jens

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Re: Beitragshöhe beim Wechsel von Elternzeit zu Arbeitszeit

Beitragvon jens85 » 01.06.2018, 14:42

Hallo zusammen,

ich wollte nochmals eine Rückmeldung geben wie es weiterging: Entgegen Heinrichs Rat habe ich die KV nicht angerufen, sondern das ganze schriftlich erledigt. Das hatte den Vorteil, dass es zum einen etwas formeller war, zum anderen, dass ich die Antworten zwischen KV und Arbeitgeber hin und herschicken konnte. Beide Seiten haben sich redlich Mühe gegeben die absurdesten Paragraphen rauszuziehen warum jeweils der andere den Beitrag erstatten muss. Letzten Endes hat die KV dann "gewonnen", bzw. mein AG konnte dem nichts mehr entgegensetzen und hat mir die Beiträge in Höhe von ca. 15 EUR erstattet.

Es gab wohl mal eine Fachkonferenz Mitschrieb hier in der das Thema in TOP4 besprochen wurde. Ich habe versucht den Text zu verstehen, ohne Erfolg.
Ehrlich gesagt finde ich es erschreckend welche Dokumente in Deutschland Gesetzescharakter haben. Als Laie hat man ja keine Chance einen Überblick zu bekommen und ist (sofern man sich keinen Anwalt leisten kann oder will - für einen Streitwert von unter 15 EUR) den Krankenkassen auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.

Daher nochmals danke an das Forum für die Hilfe, die ihr gebt!

Gruß
Jens


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