Verbeamtung während der Elternzeit

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

SinAndi
Beiträge: 2
Registriert: 23.02.2018, 16:38

Verbeamtung während der Elternzeit

Beitragvon SinAndi » 23.02.2018, 16:55

Verbeamtung während der Elternzeit

Meine Frage ist etwas komplizierter:

Ende 2017 wurde ich durch meinen Arbeitgeber während der Elternzeit verbeamtet.
Ich bin gesetzlich pflichtversichert und gleichzeitig noch mindestens bis Juni 2018 in Elternzeit würde aber gern noch 1 Jahr EZ bis Mitte 2019 in Anspruch nehmen. Das Elterngeld läuft im März 2018 aus. Aktuell bin ich laut Aussage meiner Krankenkasse (GKV) nur so lange beitragsfrei versichert, wie ich Elterngeld beziehe, also bis März 2018. Danach müsste ich mich entweder freiwillig versichern (dazu wird das Gehalt meines Ehemannes beigezogen) oder in die PKV wechseln.

Eine PKV existiert bislang nicht und wird erst nach Ende der EZ und Wiedereintritt ins Berufsleben angestrebt.
Aus dem § 192 SGB V (Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger) kann ich nicht erkennen, dass meine Pflichtversicherung in der GKV durch meinen Statuswechsel enden muss.

Meine Frage: Kann ich während der Elternzeit nach Ablauf des Elterngeldes (trotz Verbeamtung) noch gesetzlich beitragsfrei plichtversichert bleiben?
Einkünfte gibt es während der EZ keine.

Bislang konnte mir dazu niemand eine adäquate Antwort, insbesondere die rechtlichen Grundlagen benennen.

PS: Mein Ehemann ist privat versichert. Eine Familienversicherung bei ihm ist nicht möglich.

Vielen Dank!

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1197
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Re: Verbeamtung während der Elternzeit

Beitragvon heinrich » 23.02.2018, 19:25

sehr interessante Frage: habe ich in 30 Jahren noch nie beruflich gestellt bekommen.
hier meine Antwort:

§ 192 SGB V hast Du ja schon gelesen.

Mitgliedschaftserhaltung bei V e r s i c h e r u n g s p f l i c h t i g e n (kostenlos, wenn kein Entgelt)
bei Bezug Elterngeld (unanhängig vom Fortbestand eines Arbeitserhältnisses, Dienstverhältnisses)
und auch bei Elternzeit (kann man ja nur haben, wenn man im Arbeitsverhältnis oder Dienstverhältnis steht).

Der Arbeitgeber hat Dich bei der Krankenkasse (KK) mit Ende des Arbeitshältnisses (also Tag vor Übernahme in das Dienstverhältnis)
abgemeldet. Der Computer bei der KK sagt dem Mitabeiter der KK, dass längstens noch bis Ende des Bezuges von ElternGELD die Mitgliedschaft (kostenlos) fortbestehen kann. Würde mein Compter bei meiner KK auch sagen.

Hier müsste der Mitarbeiter der KK händisch eingreifen und die Mitgliedschaft manuell bis zum Zeitpunkt weiterlaufen lassen bis die Elternzeit
(auch im beamtischen Dienstverhältnis endet).


ABER: jetzt kommt es etwas Besonders: nach § 6 SGB V sind Beamte krankenversicherungfrei (= also nicht mehr krankenversicherungspflichtig).
Es besteht KEINE Pflichtmitgliedschaft mehr. Demnach kann KEIN Fortbestand der Mitgliedschaft Versicherungspflicht nach § 192 SGB V stattfinden.

Du müsstest also schon längst (ab Tag der Übernahme in das Beamtenverhältnis) aus der kostenlosen Mitgliedschaft ausgeschieden sein
und ab diesem Tag Beiträge zahlen müssen.

SinAndi
Beiträge: 2
Registriert: 23.02.2018, 16:38

Re: Verbeamtung während der Elternzeit

Beitragvon SinAndi » 24.02.2018, 10:04

Hallo Heinrich,

Vielen Dank für deine schnelle Antwort diesbezüglich. Das heißt also § 6 SGB V ist also das Ausschlußkriterium zu § 192 SGB V. :?
Ich gehe damit davon aus, dass das beschriebene "händische" Eingreifen des Mitarbeiters damit generell rechtlich ausgeschlossen und nicht möglich ist.
Bedeutet im Umkehrschluss, dass ab Wegfall des Elterngeldes entweder

a) eine freiwillge Versicherung in der GKV oder
b) ein Wechsel in die PKV

nötig wird oder? Alternativen dazu gibt es dann keine?

Kannst Du mir ggf. noch mitteilen, nach welchen Kriterien / Ermessensspielräumen die Beitragserrechnung bei der freiwilligen Versicherung in der GKV erfolgt? Dazu wird ja das Gehalt meines Mannes herbeigezogen oder? Sein Jahresbruttogehalt betrug 2017 ca. 47.000 Euro.

Für uns stellt sich damit die entscheidende Frage wieviel uns eine Krankenversicherung für mich und unsere Tochter in der weiteren EZ ohne Einkünfte kosten würde.

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1197
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Re: Verbeamtung während der Elternzeit

Beitragvon heinrich » 24.02.2018, 10:57

wenn der KK Mitarbeiter nicht § 6 SGB V anwendet (damit müsste der zum Ergebnis kommen, dass die Mitgliedschaft zum 31.12.2017 endet und
kein mitgliedschaftserhaltender Tatbestand nach § 192 SGB V dazu kommt)

dann lässt er die Mitgliedschaft (meines Erachtens fälschlicherweise zum März 2018) enden.

Eine private Versicherung müsste sich nahtlos anschließen.

Eine freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft ebenfalls.
Beitrag für die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen KK

wird wie folgt berechnet, wenn Du selbst keine Einkünfte hast
(hier nur kurz)
Du keine Einkünfte Mann 47.000: 3916,67 im Monat
Abzug von 609 EUR Freibetrag für ein familienversichertes Kind
= 3307,67
geteilt durch 2 = 1653,84
1653,84 ist der Wert aus dem bei DIR in der gesetzlichen freiwilligen Mitgliedschaft der Beitrag berechnet wird

dies wird multipliziert mit den Beitragssätzes
Krankenversicherung (je nach KK unterschiedlich, weil der Zusatzbeitragssatz unterschiedlich ist) x 15,0 = 248,08 EUR

Pflegeversicherung: bei Beamten mit Beihilfe 1,275 % (sonst das doppelte von 2,55 %) = 21,08
Gesamter monatlicher Beitrag = 269,16

Änderungen möglich, je nach Krankenkasse und wenn Du oder Dein Mann weitere Einnahmen habt (z.B. Miteinnahmen), die auch
im Rahmen der freiwilligen Versicherung beitragspflichtig sind

Kind ist kostenlos MIT in der FAMIlienversicherung drin, wenn der Ehemann, der privat versichert ist, KEIN Gesamteinkommen von mehr als59400 EUR/Jahr an Einkünften hat.


Alternativen: mir fallen da keine ein.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste