Verbeamtung während der Elternzeit
Verfasst: 23.02.2018, 16:55
Verbeamtung während der Elternzeit
Meine Frage ist etwas komplizierter:
Ende 2017 wurde ich durch meinen Arbeitgeber während der Elternzeit verbeamtet.
Ich bin gesetzlich pflichtversichert und gleichzeitig noch mindestens bis Juni 2018 in Elternzeit würde aber gern noch 1 Jahr EZ bis Mitte 2019 in Anspruch nehmen. Das Elterngeld läuft im März 2018 aus. Aktuell bin ich laut Aussage meiner Krankenkasse (GKV) nur so lange beitragsfrei versichert, wie ich Elterngeld beziehe, also bis März 2018. Danach müsste ich mich entweder freiwillig versichern (dazu wird das Gehalt meines Ehemannes beigezogen) oder in die PKV wechseln.
Eine PKV existiert bislang nicht und wird erst nach Ende der EZ und Wiedereintritt ins Berufsleben angestrebt.
Aus dem § 192 SGB V (Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger) kann ich nicht erkennen, dass meine Pflichtversicherung in der GKV durch meinen Statuswechsel enden muss.
Meine Frage: Kann ich während der Elternzeit nach Ablauf des Elterngeldes (trotz Verbeamtung) noch gesetzlich beitragsfrei plichtversichert bleiben?
Einkünfte gibt es während der EZ keine.
Bislang konnte mir dazu niemand eine adäquate Antwort, insbesondere die rechtlichen Grundlagen benennen.
PS: Mein Ehemann ist privat versichert. Eine Familienversicherung bei ihm ist nicht möglich.
Vielen Dank!
Meine Frage ist etwas komplizierter:
Ende 2017 wurde ich durch meinen Arbeitgeber während der Elternzeit verbeamtet.
Ich bin gesetzlich pflichtversichert und gleichzeitig noch mindestens bis Juni 2018 in Elternzeit würde aber gern noch 1 Jahr EZ bis Mitte 2019 in Anspruch nehmen. Das Elterngeld läuft im März 2018 aus. Aktuell bin ich laut Aussage meiner Krankenkasse (GKV) nur so lange beitragsfrei versichert, wie ich Elterngeld beziehe, also bis März 2018. Danach müsste ich mich entweder freiwillig versichern (dazu wird das Gehalt meines Ehemannes beigezogen) oder in die PKV wechseln.
Eine PKV existiert bislang nicht und wird erst nach Ende der EZ und Wiedereintritt ins Berufsleben angestrebt.
Aus dem § 192 SGB V (Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger) kann ich nicht erkennen, dass meine Pflichtversicherung in der GKV durch meinen Statuswechsel enden muss.
Meine Frage: Kann ich während der Elternzeit nach Ablauf des Elterngeldes (trotz Verbeamtung) noch gesetzlich beitragsfrei plichtversichert bleiben?
Einkünfte gibt es während der EZ keine.
Bislang konnte mir dazu niemand eine adäquate Antwort, insbesondere die rechtlichen Grundlagen benennen.
PS: Mein Ehemann ist privat versichert. Eine Familienversicherung bei ihm ist nicht möglich.
Vielen Dank!