Hallo,
habe von der freiwilligen Krankenversicherung aufgrund eines Jobs wieder in die GKV gewechselt. Mein erster Arbeitstag war der 19. des Monats. Nun möchte die KK von mir 99,75 € haben obwohl mein Arbeitgeber für denselben Monat gezahlt hat.
1. Darf sie das? Was ist mit der Vorrangversicherung? Stimmt das rechnerisch?
Wegen Beitragsrückständen habe ich mit meiner KK eine Ratenzahlungsvereinbarung vor mehr als einem halben Jahr abgeschlossen. Nun ist denen aufgefallen, dass zwar der Zeitraum stimmt, in dem die Beiträge angefallen sind, aber die Summe sei nicht richtig, da seitens der KK versäumt worden sei, einige Monate ebenso rechnerisch in die Zahlungsvereinbarung, in der auch eine Aufstellung enthalten ist, mit einzurechnen.
2. Bin ich verpflichtet den von denen versäumten Betrag in der Ratenzahlungsvereinbarung zu zahlen? Oder haben die Pech gehabt?
Danke.
Ratenzahlungsvereinbarung und Wechsel von der FKV zur GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Ratenzahlungsvereinbarung und Wechsel von der FKV zur GKV
Hallo,
ich nehme an, dass die PKV die 99,75 € haben möchte ? - wenn ja, könnte das nicht der Beitrag für die Zeit vom 1. - 18. sein ?
Wahrscheinlich bestehen die Schulden auch bei der PKV.
Wenn allerdings die bisherige, freiwillige Versicherung auch bei bei einer GKV-Kasse war, dann könnten die geforderten 99,75 € bestimmt der Teilbeitrag für die Zeit vom 1. bis zum 18. darstellen.
Was die Ratenzahlung betrifft - Beiträge verjähren 4 Jahre nach Entstehen/Faelligkeit, d.h. wenn die geforderten Beträge noch innerhalb der letzten vier Jahre entstanden sind, dann hat die Kasse kein Pech gehabt, du wirst zahlen muessen.
Gruss
Czauderna
ich nehme an, dass die PKV die 99,75 € haben möchte ? - wenn ja, könnte das nicht der Beitrag für die Zeit vom 1. - 18. sein ?
Wahrscheinlich bestehen die Schulden auch bei der PKV.
Wenn allerdings die bisherige, freiwillige Versicherung auch bei bei einer GKV-Kasse war, dann könnten die geforderten 99,75 € bestimmt der Teilbeitrag für die Zeit vom 1. bis zum 18. darstellen.
Was die Ratenzahlung betrifft - Beiträge verjähren 4 Jahre nach Entstehen/Faelligkeit, d.h. wenn die geforderten Beträge noch innerhalb der letzten vier Jahre entstanden sind, dann hat die Kasse kein Pech gehabt, du wirst zahlen muessen.
Gruss
Czauderna
Re: Ratenzahlungsvereinbarung und Wechsel von der FKV zur GKV
Die 99,75 € möchte die GKV haben, bei der auch meine FKV war. Auf welcher Grundlage wird dieser Teilbetrag errechnet?
Ob ich die Nachforderung begleichen muss, wird sich zeigen, obwohl da noch nichts davon verjährt ist. Aber es ist schon ein starkes Stück, dass bei der Erstellung der Ratenzahlungsvereinbarung Monate rechnerisch "übersehen" wurden.
Ob ich die Nachforderung begleichen muss, wird sich zeigen, obwohl da noch nichts davon verjährt ist. Aber es ist schon ein starkes Stück, dass bei der Erstellung der Ratenzahlungsvereinbarung Monate rechnerisch "übersehen" wurden.
Re: Ratenzahlungsvereinbarung und Wechsel von der FKV zur GKV
Hallo,
Monatsbeitrag : 30 x 18 - wäre eigentlich der Rechenweg.
Sicher ist es ärgerlich wenn die Kasse Beitraege " vergessen" hat, aber innerhalb der Verjaehrung kann sie trotzdem auf die Bezahlung bestehen.
Gruß
Czauderna
Monatsbeitrag : 30 x 18 - wäre eigentlich der Rechenweg.
Sicher ist es ärgerlich wenn die Kasse Beitraege " vergessen" hat, aber innerhalb der Verjaehrung kann sie trotzdem auf die Bezahlung bestehen.
Gruß
Czauderna
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